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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
Die Gewichtung der Umweltbelange in Abwägungsentscheidungen bzw. die Einschätzung der<br />
Erfüllung der umweltbezogenen Zulassungsvoraussetzungen in gebundenen Entscheidungen ist<br />
in mehr als der Hälfte der Fälle nicht plausibel begründet. Der Vorgang der Berücksichtigung<br />
stellt sich häufig als wenig transparent dar. Es fehlt dabei an einer vorhabenspezifischen und<br />
raumkonkreten Darstellung und Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen in den Beschlussunterlagen.<br />
Eine Benennung der zugrundeliegenden Bewertungs- und Gewichtungsmaßstäbe<br />
sowie eine Darlegung des Berücksichtigungsvorganges ist häufig zu vermissen.<br />
Eine differenzierte Ausführung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist in der<br />
Hälfte der Fälle nicht gegeben. Wenig vorhabenspezifische und raumkonkrete Aussagen sind<br />
auch hierbei zu beobachten. Es besteht der Eindruck, dass dieser Form der Umweltvorsorge<br />
nicht ausreichend Beachtung geschenkt wird.<br />
In direktem Zusammenhang mit diesen Ergebnissen steht die Beobachtung, dass bei den Mitarbeitern<br />
der Zulassungsbehörden größere Unsicherheiten über die Erfordernisse und Möglichkeiten<br />
der Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse in den Zulassungsentscheidungen bestehen, was<br />
insbesondere für gebundene Entscheidungen, in gewissem Umfang aber auch für Abwägungsentscheidungen<br />
gilt. Es ist davon auszugehen, dass die Einschätzung dieser Berücksichtigungsmöglichkeiten<br />
die Qualität des gesamten UVP-Verfahrens, insbesondere im Kontext der Intensität<br />
der Bearbeitung, beeinflusst und hier ein Rückkoppelungseffekt besteht.<br />
Die Qualität der vorgelagerten Stationen der „Zusammenfassenden Darstellung“ und der „Bewertung“<br />
steht in einem engen Zusammenhang mit der Qualität der „Berücksichtung der UVP-<br />
Ergebnisse bei der Entscheidung“; beide Stationen können maßgeblich zu einer UVP-konformen<br />
Zulassungsentscheidung beitragen. Als qualitätsbeeinflussende Aspekte stellen sich insbesondere<br />
die ausreichenden umweltfachlichen, aber auch umweltrechtlichen Kenntnisse der Behördenmitarbeiter<br />
und im Zusammenhang damit auch in gewissem Maß deren (umweltbezogener)<br />
Ausbildungshintergrund heraus. Auch die behördlichen Zuständigkeiten spielen eine gewisse<br />
Rolle: Während eine – bezogen auf örtliche Interessenskonflikte – neutrale Entscheidungsstelle<br />
mit einem übergeordneten Blickwinkel die Qualität der Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse<br />
eher steigern kann, birgt die Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Behörden Probleme in<br />
der vorhabenspezifischen und raumkonkreten Bearbeitung des UVP-Verfahrens und führt augenscheinlich<br />
eher zu einer geringeren Qualität. Eine Steigerung der Qualität dieser UVP-Folge-<br />
Station im zeitlichen Verlauf der Fallstudien bzw. mit der Zunahme der Erfahrung mit UVP-<br />
Verfahren bei den Bearbeitern ist nicht festzustellen.<br />
Die Effektivität und Effizienz der UVP hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die ermittelten und<br />
beschriebenen negativen Umweltauswirkungen in ihrer Erheblichkeit angemessen eingeschätzt<br />
und auch dargestellt werden und dann in der Entscheidung auch ihrer Bedeutung entsprechend<br />
berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der geschilderten Untersuchungsergebnisse ergibt<br />
sich daher ein dringender Handlungsbedarf, um die Qualität der „Berücksichtigung“ zu verbessern<br />
und diesbezügliche Hindernisse und Unklarheiten auszuräumen. Als wesentliches Element<br />
stellt sich dabei die Sicherstellung der Berücksichtigungsfähigkeit der UVP-Ergebnisse in den<br />
Zulassungsentscheidungen dar. Genauso wichtig ist aber auch die ausreichend praxistaugliche<br />
Formulierung und/oder Operationalisierung dieser Möglichkeiten und Erfordernisse. Diese Fragen<br />
sind bisher in Fachliteratur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt und bedürfen<br />
einer Klarstellung und Präzisierung.<br />
Über diese grundlegende Maßnahme hinaus ist zur Verbesserung der Vorsorgewirkung der UVP<br />
inhaltlich eine stärkere Akzentuierung von vorhabenspezifischen und raumkonkreten Aspekten<br />
in der Entscheidung wünschenswert sowie eine stärkere Fokussierung auf Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen. Für eine Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der<br />
Zulassungsentscheidungen und auch für die Gewährleistung einer ausreichenden Auseinandersetzung<br />
mit den Ergebnissen der UVP in der Entscheidung wird die Vorschrift einer expliziten<br />
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