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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Die Gewichtung der Umweltbelange in Abwägungsentscheidungen bzw. die Einschätzung der<br />

Erfüllung der umweltbezogenen Zulassungsvoraussetzungen in gebundenen Entscheidungen ist<br />

in mehr als der Hälfte der Fälle nicht plausibel begründet. Der Vorgang der Berücksichtigung<br />

stellt sich häufig als wenig transparent dar. Es fehlt dabei an einer vorhabenspezifischen und<br />

raumkonkreten Darstellung und Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen in den Beschlussunterlagen.<br />

Eine Benennung der zugrundeliegenden Bewertungs- und Gewichtungsmaßstäbe<br />

sowie eine Darlegung des Berücksichtigungsvorganges ist häufig zu vermissen.<br />

Eine differenzierte Ausführung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist in der<br />

Hälfte der Fälle nicht gegeben. Wenig vorhabenspezifische und raumkonkrete Aussagen sind<br />

auch hierbei zu beobachten. Es besteht der Eindruck, dass dieser Form der Umweltvorsorge<br />

nicht ausreichend Beachtung geschenkt wird.<br />

In direktem Zusammenhang mit diesen Ergebnissen steht die Beobachtung, dass bei den Mitarbeitern<br />

der Zulassungsbehörden größere Unsicherheiten über die Erfordernisse und Möglichkeiten<br />

der Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse in den Zulassungsentscheidungen bestehen, was<br />

insbesondere für gebundene Entscheidungen, in gewissem Umfang aber auch für Abwägungsentscheidungen<br />

gilt. Es ist davon auszugehen, dass die Einschätzung dieser Berücksichtigungsmöglichkeiten<br />

die Qualität des gesamten UVP-Verfahrens, insbesondere im Kontext der Intensität<br />

der Bearbeitung, beeinflusst und hier ein Rückkoppelungseffekt besteht.<br />

Die Qualität der vorgelagerten Stationen der „Zusammenfassenden Darstellung“ und der „Bewertung“<br />

steht in einem engen Zusammenhang mit der Qualität der „Berücksichtung der UVP-<br />

Ergebnisse bei der Entscheidung“; beide Stationen können maßgeblich zu einer UVP-konformen<br />

Zulassungsentscheidung beitragen. Als qualitätsbeeinflussende Aspekte stellen sich insbesondere<br />

die ausreichenden umweltfachlichen, aber auch umweltrechtlichen Kenntnisse der Behördenmitarbeiter<br />

und im Zusammenhang damit auch in gewissem Maß deren (umweltbezogener)<br />

Ausbildungshintergrund heraus. Auch die behördlichen Zuständigkeiten spielen eine gewisse<br />

Rolle: Während eine – bezogen auf örtliche Interessenskonflikte – neutrale Entscheidungsstelle<br />

mit einem übergeordneten Blickwinkel die Qualität der Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse<br />

eher steigern kann, birgt die Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Behörden Probleme in<br />

der vorhabenspezifischen und raumkonkreten Bearbeitung des UVP-Verfahrens und führt augenscheinlich<br />

eher zu einer geringeren Qualität. Eine Steigerung der Qualität dieser UVP-Folge-<br />

Station im zeitlichen Verlauf der Fallstudien bzw. mit der Zunahme der Erfahrung mit UVP-<br />

Verfahren bei den Bearbeitern ist nicht festzustellen.<br />

Die Effektivität und Effizienz der UVP hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die ermittelten und<br />

beschriebenen negativen Umweltauswirkungen in ihrer Erheblichkeit angemessen eingeschätzt<br />

und auch dargestellt werden und dann in der Entscheidung auch ihrer Bedeutung entsprechend<br />

berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der geschilderten Untersuchungsergebnisse ergibt<br />

sich daher ein dringender Handlungsbedarf, um die Qualität der „Berücksichtigung“ zu verbessern<br />

und diesbezügliche Hindernisse und Unklarheiten auszuräumen. Als wesentliches Element<br />

stellt sich dabei die Sicherstellung der Berücksichtigungsfähigkeit der UVP-Ergebnisse in den<br />

Zulassungsentscheidungen dar. Genauso wichtig ist aber auch die ausreichend praxistaugliche<br />

Formulierung und/oder Operationalisierung dieser Möglichkeiten und Erfordernisse. Diese Fragen<br />

sind bisher in Fachliteratur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt und bedürfen<br />

einer Klarstellung und Präzisierung.<br />

Über diese grundlegende Maßnahme hinaus ist zur Verbesserung der Vorsorgewirkung der UVP<br />

inhaltlich eine stärkere Akzentuierung von vorhabenspezifischen und raumkonkreten Aspekten<br />

in der Entscheidung wünschenswert sowie eine stärkere Fokussierung auf Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen. Für eine Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der<br />

Zulassungsentscheidungen und auch für die Gewährleistung einer ausreichenden Auseinandersetzung<br />

mit den Ergebnissen der UVP in der Entscheidung wird die Vorschrift einer expliziten<br />

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