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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Hinsichtlich einer instrumentellen Prioritätensetzung erscheint dieses Teilinstrument als relativ<br />

kurzfristig umsetzbare Optimierungsmöglichkeit mit rasch zu erwartenden positiven Resultaten<br />

und vergleichsweise eher mäßigem Aufwand, so dass eine Etablierung in naher Zukunft empfohlen<br />

werden kann. Eine Verknüpfung mit anderen Maßnahmen zur Qualitätssicherung wäre<br />

allerdings sinnvoll.<br />

Die für die praktische Implementation des Instrumentes in Betracht kommenden Schritte fasst<br />

die folgende Übersicht zusammen (siehe auch den Überblick in Abschnitt 7.3):<br />

Handlungsebene<br />

Bezeichnung des<br />

Instrumentes<br />

UVP-Teams<br />

I. Bund<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Kein Handlungsbedarf<br />

c) Für Zuständigkeiten von Bundesministerien:<br />

Einrichtungsmöglichkeiten prüfen<br />

und schaffen/fördern; gegebenenfalls<br />

offizielle Institutionalisierung<br />

II. Länder<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

c) Siehe I c)<br />

III.<br />

a) VHT<br />

b) Unterlagen-Ersteller<br />

Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

IV.<br />

Sonstige<br />

Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

6.5.2<br />

Instrument „vorhabentypspezifischer Leitfaden“<br />

Die hohe Komplexität und die fachübergreifenden Anforderungen der UVP stellen eine Herausforderung<br />

für alle am Verfahren beteiligten Akteure dar. Dies gilt nach den Ergebnissen der Fallstudien<br />

u.a. im Hinblick auf das Verfahrensmanagement, die vollständige und UVP-zielkonforme<br />

Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte und die Abgrenzung der UVP zu anderen Umweltprüfinstrumenten<br />

wie der Eingriffsregelung oder der FFH-VP (siehe dazu insbesondere Abschnitt<br />

5.4 und 5.5). Der Komplexitätsgrad erhöht sich zusätzlich durch die in den letzten zehn<br />

Jahren vorgenommenen Änderungen (Gassner/Winkelbrandt 2005, Seite V) der rechtlichen<br />

Grundlagen sowohl im UVPG als auch im Fachrecht. 210 Neben diesen rechtlichen Änderungen<br />

sind auch technische Neuerungen und Veränderungen im Hinblick auf Messungen, Bautätigkeiten<br />

oder dem Stand der aktuellen Forschung zu berücksichtigen.<br />

Leitfäden stellen durch die Zusammenführung relevanter Grundlagen für UVP-Verfahren und<br />

deren Durchführung einen Unterstützungsansatz dar, der potenziell dazu geeignet erscheint, die<br />

Anwendung der UVP in der Praxis für die Anwender zu vereinfachen und vor allem in gewissem<br />

Ausmaß zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Hierin besteht ein wesentlicher Vorteil von<br />

Leitfäden gegenüber z.B. dem Einsatz von „Behördengutachtern“ oder auch der Nutzung einer<br />

„vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ in den jeweiligen Einzelverfahren (siehe dazu Abschnitte<br />

6.2 und 6.3).<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welcher Ausgestaltung Leitfäden die Akteure bei<br />

der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen und eine gewisse Standardisierung<br />

erreichen können. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht allgemeine Leitfäden zur UVP, sondern<br />

Leitfäden, die auf die UVP bei bestimmten Vorhabentypen oder Vorhabengruppen zugeschnitten<br />

sind und die dafür relevanten Informationen zusammenstellen. Als Adressaten werden hier<br />

aufgrund der Ausrichtung der Vertiefungsuntersuchungen auf eine bessere Unterstützung der<br />

Mitarbeiter in den zuständigen Behörden (siehe dazu Abschnitt 6.1) ausschließlich diese betrachtet<br />

und auch die Ausgestaltung des Instrumentes ist vorwiegend auf diese Nutzer bezogen.<br />

210 Hinzuweisen ist auf folgende Novellen: Neufassung UVPG 2001, Erlass BBodSchG 1998, Erlass BBodSchV 1999, Neufassung<br />

BNatSchG 2002, Neufassung ChemG 2002, Novellierung BauGB 2004.<br />

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