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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Beteiligung deutlich abgesenkt werden, in dem der Zugang wesentlich vereinfacht und die Einwendungszeiten<br />

indirekt erhöht werden.<br />

Abschließend sind die Empfehlungen zu dieser Station tabellarisch zusammengefasst und finden<br />

sich in einem Überblick sämtlicher Empfehlungen in Abschnitt 7.1 wieder.<br />

UVP-<br />

Station<br />

3. Beteiligung<br />

von Behörden<br />

4. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Empfehlung Betroffene<br />

Akteure<br />

Effektivierung<br />

- Zuständige<br />

- Obligatorischer öffentlicher Erörterungs- Behörde<br />

termin<br />

- Behörden-<br />

- Harmonisierung der Öffentlichkeitsbeteilimitarbeitergung - „Behörden-<br />

- Stärkung der Beteiligung der Naturschutzgutachter“behörden - Umweltver-<br />

- Festlegung der zu behandelnden Inhalte bände<br />

bei abgeschichteten Verfahren<br />

- Öffentlichkeit<br />

- Frühzeitige Einbindung der Umweltverbände<br />

und Fachbehörden<br />

- Möglichkeit der Stellungnahme zu den<br />

Unterlagen nach § 6 UVPG<br />

Transparenzpflichten<br />

- Bekanntmachung des Vorhabens auch in<br />

den von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

betroffenen Nachbargemeinden<br />

- Bekanntmachung der Übernahme von<br />

behördlichen Aufgaben durch Dritte<br />

Unterstützung<br />

- Proaktive Unterstützung der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

durch zuständige Behörde<br />

- Elektronischer Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung.<br />

Effektivität und Effizienz<br />

Effektivität<br />

- Effektivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

durch frühzeitigere<br />

und umfassendere Beteiligung,<br />

durch Verbesserung der Informationsgrundlagen,<br />

durch Schaffung<br />

von Vergleichsmöglichkeiten und<br />

durch geänderte Anreizsituation<br />

aufgrund verbesserter Kontrollmöglichkeiten<br />

- Belastbare Datengrundlage durch<br />

frühzeitige Einbeziehung relevanter<br />

Akteursgruppen<br />

Effizienz<br />

- Weniger Projektmodifikationen<br />

durch frühzeitige und umfassende<br />

Beteiligung<br />

- Verfahrensbeschleunigung infolge<br />

geringerer Nachforderungen zu<br />

den Antragsunterlagen und vermiedene<br />

nachträgliche Projektmodifikationen<br />

- Erhöhung der Effizienz durch den<br />

Einsatz elektronischer Medien<br />

4.6<br />

Stationen 5 und 6: Zusammenfassende Darstellung und Bewertung<br />

Die „Zusammenfassende Darstellung“ dient dazu, die erheblichen Umweltfolgen, die durch das<br />

Vorhaben entstehen sowie die Ursachen dafür unter Angabe der jeweiligen Quellen zu beschreiben.<br />

Dabei sind untersuchte Alternativen sowie die notwendigen Vermeidungs-, Verminderungs-<br />

und Kompensationsmaßnahmen zur Verringerung der Umweltbeeinträchtigungen<br />

darzulegen. Auf der Basis der „Zusammenfassenden Darstellung“ nach § 11 UVPG erfolgen<br />

dann die „Bewertung“ der Umweltauswirkungen sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse in<br />

der Entscheidung gemäß § 12 UVPG.<br />

Die „Zusammenfassende Darstellung“ nach § 11 UVPG und die „Bewertung“ durch die zuständige<br />

Behörde nach § 12 UVPG sind im UVPG als getrennte Verfahrensschritte angelegt. In der<br />

Praxis zeigen sich allerdings grundsätzliche Abgrenzungsprobleme zwischen den Stationen der<br />

„Zusammenfassenden Darstellung“ und der „Bewertung“. Auch der Entwurf zum ersten Buch<br />

des UGB regelt die „Zusammenfassende Darstellung“ und die „Bewertung“ zusammen in § 100<br />

UGB (siehe UGB-I-Entwurf 11/2007, S. 199 ff.). Daher werden beide Stationen (5 und 6) in diesem<br />

Kapitel gemeinsam ausgewertet. 97<br />

97 Die Darstellung folgt dem Aufbauschema in Abschnitt 3.4.3.<br />

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