14.03.2013 Aufrufe

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

6.3.7<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die „vorhabentypspezifische Anlaufstelle“ stellt in der hier beschriebenen Form ein voraussichtlich<br />

sehr wirksames Instrument mit weit reichenden Aktionsradien in Bezug auf die Mitarbeiter<br />

der Zulassungsstellen und andere relevante Behörden, aber auch auf die Bereiche der Wissenschaft<br />

und Forschung sowie auf die Rechtsexperten dar (inhaltliche Vernetzungsfunktion). Sie<br />

entfaltet ihre Wirkung in Form der Einbringung von umfassenden UVP-Sachkenntnissen direkt in<br />

den konkreten UVP-Verfahren und kann in hohem Maße zu einer Standardisierung des UVP-<br />

Vollzugs beitragen. Dieses Instrument birgt ein großes Potenzial zur Verringerung der ermittelten<br />

Kompetenz- und Vollzugsdefizite der UVP durch die Operationalisierung der vorhabentypspezifischen<br />

Grundlagen für die UVP-Praxis und deren dauerhafte und fortschreitende Verbesserung<br />

und Anpassung. Als Anforderungen und Empfehlungen ergeben sich folgende Aspekte:<br />

Das Instrument der „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ wäre derart einzurichten, dass für<br />

jedes Zulassungsverfahren mit UVP eine zuständige „Anlaufstelle“ vorhanden ist, in dem Sinne<br />

also flächendeckend. Als Nutzer werden in erster Linie die Bearbeiter von UVP-Verfahren in den<br />

Zulassungsbehörden anvisiert.<br />

Die „Anlaufstelle“ ist unbedingt vorhabentypspezifisch zu gestalten und muss die Bearbeiter der<br />

Zulassungsstellen in den einzelnen Verfahren ganz konkret unterstützen; ansonsten sinkt der<br />

Anreiz zur Nutzung der „Anlaufstelle“ erheblich. Dies stellt auch die Prämisse für alle nachfolgenden<br />

Empfehlungen dar.<br />

Eine Institutionalisierung der „Anlaufstelle“ erscheint unbedingt erforderlich, um einerseits die<br />

positiven Anreize zu ihrer Nutzung größtmöglich unterstützen zu können und der „Anlaufstelle“<br />

auf der anderen Seite eine ausreichende Arbeitsgrundlage in Form einer gewissen Unabhängigkeit<br />

zu verschaffen.<br />

Das Aufgabenspektrum der „Anlaufstelle“ sollte möglichst alle hier benannten Funktionen umfassen,<br />

um den Aufwand für die „Anlaufstelle“ optimal auszunutzen und um eine tatsächliche<br />

bzw. weitest mögliche Aufwandsverringerung in den einzelnen Zulassungsverfahren erreichen<br />

zu können und damit die positive Anreizwirkung zur Nutzung zu gewährleisten. Die „Anlaufstelle“<br />

kann damit einige bisher bestehende Lücken im UVP-System schließen (Dokumentation von<br />

UVP-Verfahren, Schnittstelle zwischen Vollzugspraxis, Wissenschaft, Rechtsentwicklung).<br />

Eine Kontrollfunktion im Sinne einer obligatorischen Beteiligung der „Anlaufstelle“, verbunden<br />

mit einer Benehmensherstellung sowie einer Einvernehmensregelung, sollten, je nach Bedarf, in<br />

Bezug auf ausgewählte Verfahren z.B. mit besonderer Umweltrelevanz erfolgen. Diese könnte<br />

an der umweltfachlichen Erforderlichkeit ausgerichtet werden und sollte gemeinsam mit den<br />

potenziellen Nutzern der „Anlaufstellen“ entwickelt und festgelegt werden, um eine hohe Akzeptanz<br />

sicherzustellen. Ansonsten sollte die Nutzung freiwillig sein.<br />

Die Frage der Ressortangliederung und der Zuordnung zu einer Verwaltungsebene wäre daran<br />

auszurichten, die unkomplizierte und direkte Nutzung der „Anlaufstelle“ zu ermöglichen und<br />

gleichzeitig die erforderliche Sachkompetenz und Neutralität der „Anlaufstelle“ zu gewährleisten.<br />

Eine negative Anreizsituation ist soweit wie möglich zu vermeiden z.B. durch Einbeziehung<br />

der Nutzer bzw. der Nutzerwünsche bei der Erarbeitung der Konzeption (insbesondere Disqualifizierungsängste<br />

bei den einzelnen Behördenmitarbeitern, Ressortfeindlichkeiten und Befürchtungen<br />

im Hinblick auf Machtverluste bzw. die Einbringung hausfremder Interessen).<br />

Die Ausstattung der „Anlaufstelle“ muss sowohl personell als auch materiell ausreichend gegeben<br />

sein, um die Potenziale dieses Instruments vollständig ausnutzen zu können (fundierte fachübergreifende<br />

Kompetenzen, schnelle Reaktionszeiten, schnelle und dauerhafte Erreichbarkeit).<br />

Ansonsten besteht die Gefahr einer geringen Attraktivität der Nutzung und einer geringeren<br />

Akzeptanz des Instruments.<br />

224

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!