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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
6.3.7<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Die „vorhabentypspezifische Anlaufstelle“ stellt in der hier beschriebenen Form ein voraussichtlich<br />
sehr wirksames Instrument mit weit reichenden Aktionsradien in Bezug auf die Mitarbeiter<br />
der Zulassungsstellen und andere relevante Behörden, aber auch auf die Bereiche der Wissenschaft<br />
und Forschung sowie auf die Rechtsexperten dar (inhaltliche Vernetzungsfunktion). Sie<br />
entfaltet ihre Wirkung in Form der Einbringung von umfassenden UVP-Sachkenntnissen direkt in<br />
den konkreten UVP-Verfahren und kann in hohem Maße zu einer Standardisierung des UVP-<br />
Vollzugs beitragen. Dieses Instrument birgt ein großes Potenzial zur Verringerung der ermittelten<br />
Kompetenz- und Vollzugsdefizite der UVP durch die Operationalisierung der vorhabentypspezifischen<br />
Grundlagen für die UVP-Praxis und deren dauerhafte und fortschreitende Verbesserung<br />
und Anpassung. Als Anforderungen und Empfehlungen ergeben sich folgende Aspekte:<br />
Das Instrument der „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ wäre derart einzurichten, dass für<br />
jedes Zulassungsverfahren mit UVP eine zuständige „Anlaufstelle“ vorhanden ist, in dem Sinne<br />
also flächendeckend. Als Nutzer werden in erster Linie die Bearbeiter von UVP-Verfahren in den<br />
Zulassungsbehörden anvisiert.<br />
Die „Anlaufstelle“ ist unbedingt vorhabentypspezifisch zu gestalten und muss die Bearbeiter der<br />
Zulassungsstellen in den einzelnen Verfahren ganz konkret unterstützen; ansonsten sinkt der<br />
Anreiz zur Nutzung der „Anlaufstelle“ erheblich. Dies stellt auch die Prämisse für alle nachfolgenden<br />
Empfehlungen dar.<br />
Eine Institutionalisierung der „Anlaufstelle“ erscheint unbedingt erforderlich, um einerseits die<br />
positiven Anreize zu ihrer Nutzung größtmöglich unterstützen zu können und der „Anlaufstelle“<br />
auf der anderen Seite eine ausreichende Arbeitsgrundlage in Form einer gewissen Unabhängigkeit<br />
zu verschaffen.<br />
Das Aufgabenspektrum der „Anlaufstelle“ sollte möglichst alle hier benannten Funktionen umfassen,<br />
um den Aufwand für die „Anlaufstelle“ optimal auszunutzen und um eine tatsächliche<br />
bzw. weitest mögliche Aufwandsverringerung in den einzelnen Zulassungsverfahren erreichen<br />
zu können und damit die positive Anreizwirkung zur Nutzung zu gewährleisten. Die „Anlaufstelle“<br />
kann damit einige bisher bestehende Lücken im UVP-System schließen (Dokumentation von<br />
UVP-Verfahren, Schnittstelle zwischen Vollzugspraxis, Wissenschaft, Rechtsentwicklung).<br />
Eine Kontrollfunktion im Sinne einer obligatorischen Beteiligung der „Anlaufstelle“, verbunden<br />
mit einer Benehmensherstellung sowie einer Einvernehmensregelung, sollten, je nach Bedarf, in<br />
Bezug auf ausgewählte Verfahren z.B. mit besonderer Umweltrelevanz erfolgen. Diese könnte<br />
an der umweltfachlichen Erforderlichkeit ausgerichtet werden und sollte gemeinsam mit den<br />
potenziellen Nutzern der „Anlaufstellen“ entwickelt und festgelegt werden, um eine hohe Akzeptanz<br />
sicherzustellen. Ansonsten sollte die Nutzung freiwillig sein.<br />
Die Frage der Ressortangliederung und der Zuordnung zu einer Verwaltungsebene wäre daran<br />
auszurichten, die unkomplizierte und direkte Nutzung der „Anlaufstelle“ zu ermöglichen und<br />
gleichzeitig die erforderliche Sachkompetenz und Neutralität der „Anlaufstelle“ zu gewährleisten.<br />
Eine negative Anreizsituation ist soweit wie möglich zu vermeiden z.B. durch Einbeziehung<br />
der Nutzer bzw. der Nutzerwünsche bei der Erarbeitung der Konzeption (insbesondere Disqualifizierungsängste<br />
bei den einzelnen Behördenmitarbeitern, Ressortfeindlichkeiten und Befürchtungen<br />
im Hinblick auf Machtverluste bzw. die Einbringung hausfremder Interessen).<br />
Die Ausstattung der „Anlaufstelle“ muss sowohl personell als auch materiell ausreichend gegeben<br />
sein, um die Potenziale dieses Instruments vollständig ausnutzen zu können (fundierte fachübergreifende<br />
Kompetenzen, schnelle Reaktionszeiten, schnelle und dauerhafte Erreichbarkeit).<br />
Ansonsten besteht die Gefahr einer geringen Attraktivität der Nutzung und einer geringeren<br />
Akzeptanz des Instruments.<br />
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