14.03.2013 Aufrufe

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

dieser Stelle benannt werden müssen, damit der von der Behörde geprüfte Normkatalog transparent<br />

wird.<br />

6.6.4.4<br />

Instrumenteller Kontext<br />

Die Gewährleistung der rechtlichen Voraussetzungen zur Integration der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

eines Vorhabens in die Zulassungsentscheidung steht in enger Verbindung mit<br />

der Umsetzung der Normen im Vollzug. Denn es ist sowohl auf Normebene wie auf Vollzugsebene<br />

sicherzustellen, dass bei den Mitarbeitern der „zuständigen Behörden“ ausreichende<br />

Kenntnisse der relevanten Normen, der Bedeutung der Inhalte (auch in den Einzelheiten) und<br />

des Verhältnisses der Normen zueinander bestehen. Insofern müssen potenzielle Änderungen im<br />

Zulassungsrecht mit Instrumenten zur Förderung des Vollzugs einhergehen.<br />

Informationen über die Berücksichtigungsfähigkeit sollten über möglichst viele Wege verbreitet<br />

werden. Hierfür eignen sich besonderes „vorhabentypspezifische Leitfäden“, in denen die rechtlichen<br />

Anforderungen bezogen auf den jeweiligen Vorhabentyp oder eine Vorhabengruppe erläutert<br />

werden (siehe dazu Abschnitt 6.5.2). Auch in weitere Informationsinstrumente wie das<br />

„Helpdesk“ oder die „rechtliche Infoline“ (siehe dazu Abschnitt 6.5.3 und 6.5.4) sind diese wesentlichen<br />

rechtlichen Grundlagen einzuspeisen bzw. von ihnen vorzuhalten und zu vermitteln.<br />

Die diesbezüglichen Kenntnisse sind auch für die „Behördengutachter“ bzw. für die „vorhabentypspezifischen<br />

Anlaufstellen“ sicherzustellen; über diese beiden Instrumente bzw. Fachpersonalgruppen<br />

können die rechtlichen Anforderungen bzw. deren Konkretisierung auch in den<br />

Zulassungsbehörden verbreitet und befördert werden (siehe Abschnitte 6.3 und 6.4). Hinsichtlich<br />

der Ersteller der Antragsunterlagen bzw. der Gutachter kann auch überlegt werden, die<br />

präzisen rechtlichen Anforderungskenntnisse als eine Zertifizierungsvoraussetzung zu formulieren<br />

(siehe zum Instrument „Zertifizierung“ Abschnitt 6.5.5).<br />

6.6.4.5<br />

Schlussfolgerung und Empfehlung<br />

Die Präzisierung der Berücksichtungsfähigkeit der ermittelten erheblichen Umweltbeeinträchtigungen<br />

und damit der Ergebnisse der UVP in den jeweiligen Zulassungsentscheidungen ist eine<br />

grundlegende Voraussetzung für die Zielerreichung der UVP und den diesbezüglich angemessenen<br />

Vollzug. Der Umfang und Inhalt der Integrationsmöglichkeiten der in der UVP grundsätzlich<br />

zu prüfenden Aspekte sind für die jeweiligen Entscheidungstypen auf Vollständigkeit zu überprüfen<br />

und zu präzisieren. Dies hat in jedem Fall hohe Priorität, da der UVP-Vollzug durch die<br />

rechtlichen Grundlagen determiniert wird.<br />

Für die Verbreitung der rechtlichen Klarstellung und Präzisierung in den Vollzugsbehörden bieten<br />

sich die Einspeisung und Erläuterung im „vorhabentypspezifischen Leitfaden“, im „UVP-<br />

Helpdesk“ oder in der„rechtlichen Infoline“an, aber auch eine Verbreitung über UVP-beteiligte<br />

Gruppen von Fachpersonal, wie „Behördengutachter“ und Mitarbeiter von „vorhabentypspezifischen<br />

Anlaufstellen“.<br />

289

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!