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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

84% für Bremen). D.h. nach den vorliegenden Daten führt die Vorprüfung über die UVP-<br />

Pflichtigkeit in aller Regel zur Ablehnung der UVP-Pflicht.<br />

4.2.2<br />

Daten zu den Vorprüfungen nach Vorhabengruppen<br />

Für Vorhaben der Gruppe 1 60 liegen Angaben aus drei Untersuchungsregionen und Brandenburg<br />

vor. Zu Vorhaben der Gruppen „Verkehr“ und „Sonstiges“ liegen lediglich aus zwei Untersuchungsregionen<br />

Daten vor. Zu Einzelfallprüfungen in Bebauungsplanverfahren sind keine Daten<br />

vorhanden. Die folgenden Abschnitte stellen die Ergebnisse diesbezüglich gesondert dar.<br />

4.2.2.1<br />

Vorprüfungen zu immissionsschutzrechtlichen Verfahren<br />

Im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist der Anteil der Einzelfallprüfungen die<br />

zu keiner UVP führen, bezogen auf die insgesamt durchgeführten Einzelfallprüfungen, besonders<br />

hoch (z.B. 97,5 % in Bayern, 88 % in Brandenburg, siehe nachfolgend). Auch nach Angaben<br />

von Behördenvertretern aus zwei Untersuchungsregionen ergibt die Vorprüfung bei Verfahren<br />

nach Bundes-Immissionsschutzgesetz in diesen Regionen nahezu vollständig das Ergebnis<br />

„nicht UVP-pflichtig“. Daten aus anderen Bundesländern und den Untersuchungsregionen zeigen<br />

ähnliches:<br />

− In Brandenburg ergab in 88% der Fälle die Vorprüfung für immissionsschutzrechtliche Verfahren<br />

keine UVP-Pflicht. Von den zwischen den Jahren 2003 und März 2006 insgesamt<br />

durchgeführten 307 immissionsschutzrechtlichen Verfahren waren lediglich 47 UVP-pflichtig.<br />

− In Nordhessen waren von 126 nicht-UVP-pflichtigen Verfahren 62 immissionsschutzrechtliche<br />

Verfahren (1999 bis 2005).<br />

− Im Regierungsbezirk Düsseldorf betrafen die im Amtsblatt veröffentlichten Ergebnisse zu den<br />

294 Einzelfallprüfungen, die als nicht UVP-pflichtig eingestuft wurden, fast ausschließlich<br />

BImSchG-Verfahren (1999 bis 2005).<br />

− In Bremen waren von 79 im Ergebnis nicht UVP-pflichtigen Verfahren 30 Verfahren nach<br />

BImSchG (2001 und 2005).<br />

− In der Großstadtregion München waren von insgesamt 85 nach Einzelfallprüfung UVPpflichtigen<br />

Verfahren lediglich 2,5% immissionsschutzrechtlichen Verfahren (1999 bis 2005).<br />

116 immissionsschutzrechtliche Verfahren wurden als nicht UVP-pflichtig eingestuft.<br />

Außerdem verursache nach Meinung einiger befragter Behördenmitarbeiter die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in immissionsschutzrechtlichen Verfahren zusätzlichen Aufwand ohne dass dies<br />

sachlich gerechtfertigt sei.<br />

4.2.2.2<br />

Vorprüfung zur Vorhabengruppe „Verkehr“<br />

Für die Gruppe 2 liegen lediglich für zwei Regionen Daten vor:<br />

− In Bremen wurden zwischen 2001 und 2005 21 Vorhaben nach Vorprüfung als nicht UVPpflichtig<br />

eingestuft<br />

− und in der Großstadtregion München wurden zwischen 1999 und 2005 nach Vorprüfung 60<br />

als UVP-pflichtig und 121 als nicht UVP-pflichtig eingeordnet.<br />

60 Die Gruppe umfasst Verfahren mit „gebundener Entscheidung im Rahmen des Immissionsschutzrechtes“ (siehe dazu Abschnitt<br />

3.3.3.1 mit Tabelle 6: „Einteilung der Vorhabengruppen“).<br />

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