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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

4.7.4<br />

Würdigung<br />

Die Einbindung der in der UVP ermittelten Umweltbelange in die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

eines Vorhabens stellt für die Effektivität und besonders auch für die Effizienz der UVP<br />

den zentralen Umsetzungsmechanismus dar. Alle Verfahrensschritte der UVP können noch so<br />

optimal abgearbeitet werden und bleiben doch in gewissem Maße wirkungslos, wenn ihre Ergebnisse<br />

nicht oder nur in geringem Umfang in die Entscheidung einfließen. 126 Dieser Schritt<br />

wird schon in den vorhergehenden UVP-Stationen durch die Auswahl der Untersuchungsgegenstände<br />

sowie durch den Umfang und die Tiefe von deren Bearbeitung, die Bewertung der<br />

Erheblichkeit und die Einschätzung der Ausgleichbarkeit determiniert. Dabei ist zu erwarten,<br />

dass Fehler, die in diesen Stationen auftreten, vielfach weiter durch das Verfahren bis hin zur<br />

Berücksichtigung in der Entscheidung übernommen werden. Bereits diese Arbeitsschritte werden<br />

wesentlich durch die Einschätzung und das Verständnis der Berücksichtigungsmöglichkeit in<br />

dem jeweiligen Verfahren beeinflusst: Wenn z.B. davon ausgegangen wird, dass die (oder einzelne)<br />

UVP-Ergebnisse in der Entscheidung gar nicht berücksichtigt werden können, dann wird<br />

die Behandlung der UVP auch dementsprechend weniger intensiv ausfallen oder nicht erfolgen,<br />

da sie einen als „unnötig“ empfundenen Arbeitsaufwand darstellt. Auszugehen ist hier von einem<br />

Rückkoppelungseffekt, der sich sowohl positiv als auch negativ auf die vorherigen Stationen<br />

auswirken kann.<br />

Dieser Aspekt steht in engem Zusammenhang mit weiteren Untersuchungsergebnissen zu dieser<br />

Station, wie:<br />

− der Vollständigkeit der Einbeziehung relevanter Umweltbelange in Verbindung mit der Einschätzung<br />

über deren Erheblichkeit,<br />

− der Gewichtung und Einordnung der Umweltbelange in der Entscheidung<br />

sowie nicht zuletzt auch<br />

− der Beschlussformulierung im Hinblick auf die Transparenz des Berücksichtigungs- bzw. Entscheidungsvorganges.<br />

Entsprechend der Erhebungsergebnisse bezüglich der bestehenden Unsicherheiten zu dieser<br />

Frage zeichnet sich hier ein dringender Handlungsbedarf ab, um die Zielerreichung der UVP gewährleisten<br />

bzw. steigern zu können. Daher wird im Folgenden insbesondere auf den Aspekt<br />

der Einbettung der UVP-Ergebnisse in die jeweilige Entscheidungsstruktur des Verfahrens eingegangen.<br />

4.7.4.1<br />

Einbindung der Umweltbelange in Abhängigkeit des Verfahrenstyps<br />

Die Frage nach der Berücksichtigungsmöglichkeit der UVP-Ergebnisse in den verschiedenen Formen<br />

von Zulassungsverfahren steht schon seit Einführung der UVP in der Diskussion (stellvertretend<br />

für viele in den 90er Jahren: Erbguth & Schink 1996, § 12 Rn. 30 ff.). Dabei sind die Zulassungsvoraussetzungen<br />

der jeweiligen Verfahrensform von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden<br />

wird auf einige wesentliche Diskussionslinien eingegangen, um die Folgen für die Praxis<br />

skizzieren zu können.<br />

Die Integration von Umweltbelangen in die Zulassungsentscheidung ist grundsätzlich abhängig<br />

von Art und Umfang der materiell-umweltrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen unter Betrachtung<br />

des konkreten Gewichts der Umweltbelange im Einzelfall. Das Bewertungsergebnis der<br />

126 Hier ist allerdings auf die durchaus gegebenen Auswirkungen der UVP auf das Vorhaben im Verfahrensverlauf hinzuweisen, die<br />

sich nicht unbedingt alle in der Entscheidung manifestieren (siehe dazu ausführlich Abschnitt 5.1).<br />

131

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