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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Grenzwerte in der Behörde zu mehr Sicherheit und Routine und damit auch zu einer höheren<br />

Sicherheit für den Vorhabenträger führen.<br />

Die relativ hohen Zahlen an nicht UVP-pflichtigen Verfahren im Vergleich zu den UVP-pflichtigen<br />

Verfahren nach Vorprüfung aus der Untersuchungsregionen Bremen und Bremerhaven und der<br />

Großstadtregion München können ein Indiz dafür sein, dass Unsicherheiten bestehen, wann ein<br />

Vorhaben UVP-pflichtig ist. Entsprechend werden viele Vorprüfungen des Einzelfalls durchgeführt,<br />

um verlässlich festzustellen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht, um im Zweifelsfalle<br />

keinen Verfahrensfehler begangen zu haben. Andererseits können die Zahlen auch darauf<br />

hindeuten, dass bei drohender UVP-Pflicht das Vorhaben entsprechend abgeändert wird, um<br />

einer UVP zu entgehen. Ob sich diese Daten auch für weitere Regionen in Deutschland bestätigen<br />

lassen, muss überprüft werden. Denn wenn sich die Zahlenverhältnisse für nicht UVPpflichtige<br />

Verfahren und UVP-pflichtige Verfahren nach Vorprüfung aus den Untersuchungsregionen<br />

Großstadtregion München sowie Bremen und Bremerhaven (siehe dazu Abschnitt 4.2.1)<br />

für weitere Regionen bestätigen lassen, wäre zu prüfen, ob die hohe Zahl an nicht UVPpflichtigen<br />

Verfahren gerechtfertigt ist und wie eventuell eine Verringerung erreicht werden<br />

könnte.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Datenlage ist ein eindeutiger Schwerpunkt bezogen auf eine<br />

Vorhabengruppe nicht ableitbar. Die hohen Zahlen an nicht UVP-pflichtigen Verfahren in den<br />

Vorhabengruppen „BImSchG“ und „Sonstiges“ zeigen jedoch, dass hier vorrangiger Untersuchungsbedarf<br />

besteht.<br />

In diesem Zusammenhang könnte auch überlegt werden, ob – wie von einigen Behördenmitarbeitern<br />

vorgeschlagen – eine Zusammenführung der allgemeinen und der standortbezogenen<br />

Vorprüfung zu einer Straffung und Vereinfachung der Verfahren führen könnte (siehe dazu Abschnitt<br />

4.2.3). Für eine Beibehaltung der Trennung von standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung<br />

des Einzelfalls spricht der reduzierte Prüfungskatalog der standortbezogenen Vorprüfung<br />

und der damit verbundene reduzierte bürokratische Aufwand, da eine Vereinheitlichung<br />

im Zweifel auf eine Aufgabe der standortbezogenenen Vorprüfung hinauslaufen dürfte.<br />

Aufgrund der wenig gesicherten Datenbasis ist hinsichtlich möglicher Schlussfolgerungen insgesamt<br />

Zurückhaltung geboten.<br />

4.2.5<br />

Zusammenfassung<br />

Die zur Station „Screening“ gewonnenen Ergebnisse beruhen vorwiegend auf der Datenerhebung<br />

auf Ebene 2 sowie zusätzlichen Informationen, die von den Behördenmitarbeitern in der<br />

Befragung mitgeteilt wurden. Insgesamt ist eine korrekte und effiziente Abarbeitung der Vorprüfungen<br />

von hoher Bedeutung für das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Festzustellen war ein hoher Anteil an Vorprüfungen mit negativem Ergebnis. Ursache dafür<br />

könnten Unsicherheiten der Beteiligten sein, ab wann eine UVP durchzuführen ist. Das Ergebnis<br />

könnte aber auch darauf hindeuten, dass Vorprüfungen dazu genutzt werden, das Vorhaben so<br />

anzupassen, dass eine UVP entbehrlich wird.<br />

Manche Behördenmitarbeiter kritisieren die Trennung zwischen allgemeiner und standortbezogener<br />

Vorprüfung und äußern der Wunsch einer Zusammenführung der beiden Vorprüfungsarten<br />

und die Erwartung einer damit verbundenen Vereinfachung der Vorprüfung. Darüber hinaus<br />

könnten eine weitere Konkretisierung von Umfang und Tiefe der Einzelfallprüfung und eine<br />

Standardisierung mit Hilfe von Grenz- und Schwellenwerten die Durchführung der Einzelfallprüfung<br />

erleichtern.<br />

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