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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Die Behördenmitarbeiter und Antragsunterlagen-Ersteller geben bei den von ihnen bewerteten<br />

Fallstudien jeweils den größten Einfluss der Auswirkungen der Umweltuntersuchungen bzw. der<br />

Umweltbeschreibungen auf die „Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ in den<br />

Antragsunterlagen an; bei den Umweltverbänden ist dies hingegen für die „Ausgestaltung des<br />

Vorhabens“ festzustellen.<br />

5.1.1.3<br />

Einfluss der Beteiligung (Stationen 3 und 4)<br />

Der Einfluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf die „Standortfrage des Vorhabens“<br />

wird von allen Akteuren in den von ihnen bewerteten Fallstudien als relativ gering eingeschätzt.<br />

Einen Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Ausgestaltung des Vorhabens formulieren<br />

nur 3% (Behördenmitarbeiter) bis 14% (Umweltverbände) als groß, während dies der<br />

Behördenbeteiligung in 16% (Behördenmitarbeiter) bis 36% (Umweltverbände) bescheinigt<br />

wird. Die Umweltverbände schätzen die Wirkung beider Beteiligungsformen auf die „Standortfrage“<br />

am häufigsten als bedeutsam ein. Allerdings wird auch hier wieder in 20 (Wirkung Behördenbeteiligung)<br />

bzw. 17 (Wirkung Öffentlichkeitsbeteiligung) von 66 bewerteten Fallstudien<br />

von den Behördenmitarbeitern angegeben, dass keine Möglichkeit zur Standortauswahl gegeben<br />

ist.<br />

Einen höheren Einfluss der Beteiligung sehen die Akteure auf die „Ausgestaltung des Vorhabens“.<br />

In 33% (Umweltverbände; mittlerer Einfluss in weiteren 42%) bis 51% (Behördenmitarbeiter)<br />

der bewerteten Fallstudien ist ein hoher Einfluss für die Behördenbeteiligung angegeben,<br />

für die Öffentlichkeitsbeteiligung gilt dies in 12% (Behördenmitarbeiter) bis 27% (Antragsunterlagen-Ersteller)<br />

der Fallstudien. Die Antragsunterlagen-Ersteller sehen eine höhere Wirkung der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung auf die „Ausgestaltung des Vorhabens“ als die anderen Akteure. Der<br />

Anteil an Fällen mit einem wesentlichen Einfluss der Behördenbeteiligung auf die „Ausgestaltung<br />

des Vorhabens“ stellt sich bei den durch die Behördenmitarbeiter bewerteten Fällen am<br />

höchsten dar.<br />

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