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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

hat oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht UVP-pflichtig war, muss aber gezielt ausgewählt<br />

werden. Dies betrifft pro Region im Schnitt drei policy-off-Verfahren. Es ist somit innerhalb<br />

der Regionen zu überprüfen, ob zu den bereits gezogenen UVP-Verfahren pro Region ca. drei<br />

„passende“ policy-off-Verfahren gefunden werden können. „Passend“ meint hierbei, dass es<br />

sich bei den Verfahren um einen ähnlichen Vorhabentyp (Straßenbau-, Kiesabbauvorhaben,<br />

Windkraftanlage etc.) handelt, der aber z.B. aufgrund von Schwellenwertunterschreitungen<br />

nicht UVP-pflichtig ist. Da die Stichproben bei den policy-off-Fällen pro Region nicht repräsentativ<br />

sind, ist ein Ländervergleich nicht realisierbar. Insofern können ggf. auch in einer Region<br />

wesentlich mehr policy-off-Fälle und dafür in anderen Regionen weniger oder keine policy-off-Fälle<br />

in die Analyse einbezogen werden. Dies bietet sich an, wenn in einem Bundesland<br />

generell bestimmte Verfahren nicht UVP-pflichtig sind, die in einem anderen Land der<br />

UVP-Pflicht unterliegen.<br />

− Um Abschichtungsmaßnahmen im Rahmen von vorgelagerten bzw. nachgelagerten UVP-<br />

Verfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren und anschließendes Planfeststellungsverfahren<br />

im Straßenbau oder Bebauungsplanverfahren und anschließendes BImSchG-Verfahren) analysieren<br />

und ggf. nicht ausreichend genutzte Synergieeffekte identifizieren zu können, sind solche<br />

Verfahrenspaare zu identifizieren. Dabei ist zu überlegen, ob diese – da sie im betrachteten<br />

Untersuchungszeitraum von nur sechs Jahren relativ selten auftreten – a) insgesamt gezielt<br />

ausgewählt werden oder b) bei einer Ziehung von Verfahren jeweils zu überprüfen ist,<br />

ob diesem Verfahren ein entsprechendes Verfahren vor- bzw. nachgelagert ist, welches dann<br />

zusätzlich in die Untersuchung einbezogen wird. Bei zwei zu betrachtenden vor-<br />

/nachgelagerten Verfahrenspaaren bedeutet dies bei a) vier gezielt ausgewählte Verfahren;<br />

bei b) sind es im Idealfall zwei gezielt ausgewählte Verfahren.<br />

Damit sind in der Regel pro Region ca. sechs bis zehn Verfahren gezielt auszuwählen und entsprechend<br />

nur sieben bis elf Verfahren zu „ziehen“.<br />

3.4<br />

Tatsächliche Auswahl und Auswertung der Fallstudien<br />

Im Folgenden ist zunächst zu beschreiben, welche Verfahren Eingang in die empirische Erhebung<br />

in den sechs Untersuchungsregionen gefunden haben (siehe dazu Abschnitt 3.4.1). Die<br />

Differenzierung in eine stationenbezogene Auswertung und in eine stationenübergreifende<br />

Auswertung, wird in Abschnitt 3.1 erläutert. Auf welche Weise sich die mit den in Abschnitt 3.2<br />

beschriebenen Erhebungsinstrumenten gewonnenen quantitativen Daten auswerten lassen,<br />

erklärt Abschnitt 3.4.2. Anschließend ist zu beschreiben, welchem Gliederungsschema die Darstellung<br />

der Befunde zu den einzelnen Stationen (siehe dazuKapitel 4) sowie in der stationsübergreifenden<br />

Betrachtung (sieh dazu Kapitel 5) folgt.<br />

3.4.1<br />

Empirische Erhebung<br />

Gemäß dem in Abschnitt 3.3 beschriebenen Vorgehen wurden 105 Fallstudien statistisch erfasst<br />

und ausgewertet. Die Fallstudien verteilen sich auf die sechs Untersuchungsregionen Bremen<br />

und Bremerhaven, Westmecklenburg, Nordhessen, Westsachsen, Düsseldorf/Mittlerer Niederrhein<br />

und Großstadtregion München wie folgt:<br />

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