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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

− Nach Feststellung der Pflicht zur UVP legt der vom Vorhabenträger beauftragte Ersteller der<br />

Unterlagen nach § 6 UVPG der zuständigen Behörde den Entwurf eines „Pflichtenhefts“ für<br />

die Anfertigung der Unterlagen nach § 6 UVPG vor.<br />

− Im „Pflichtenheft“ sind Inhalt und Umfang einschließlich der örtlichen und zeitlichen Eckpunkte<br />

für die weitergehenden Untersuchungen festzusetzen und die Umweltauswirkungen,<br />

die einer vertieften Untersuchung bedürfen, zu benennen.<br />

− Die zuständige Behörde übermittelt das „Pflichtenheft“ zur Stellungnahme entweder an einen<br />

Behördengutachter oder an die Naturschutzbehörden.<br />

− Anschließend, ggf. um die relevanten Aspekte erweitert, geht das „Pflichtenheft“ als Unterrichtung<br />

über den Inhalt und den Umfang der voraussichtlich nach § 6 UVPG beizubringenden<br />

Unterlagen i.S.d. jetzigen § 5 UVPG, an den Vorhabenträger zurück.<br />

Im „Prüfbuch“ enthalten wären die Punkte, die im Hinblick auf das „Pflichtenheft“ klärungsbedürftig<br />

sind. Ergänzend könnten methodische Hinweise sowie – zur Veranschaulichung – bestpractice-Beispiele<br />

hinzutreten. Vermutlich wäre es sinnvoll, die Vorlage des „Prüfbuchs“ online<br />

bereitzuhalten, was eine kontinuierliche Fortschreibung – unter Berücksichtigung der Rückmeldungen<br />

aus der Vollzugspraxis – ermöglichen würde. Zu jedem Verfahren sollte jedoch ein eigenes<br />

Prüfbuch erstellt werden. Das „Prüfbuch“ könnte sowohl im Hinblick auf die Prüfung des<br />

Entwurfs des „Pflichtenheftes“ als auch bei der Prüfung der vorgelegten Unterlagen nach § 6<br />

UVPG eingesetzt werden. Klärungsbedürftige Fragen, die aus dem „Pflichtenheft“ resultieren<br />

könnten, sind u.a. folgende 235<br />

− Sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens vollständig und nachvollziehbar beschrieben?<br />

− Gibt es eine begründete und nachvollziehbare Unterscheidung von wesentlichen und unwesentlichen<br />

Fragen im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen?<br />

− Sind die angebotenen Untersuchungen geeignet und ausreichend, um brauchbare Antworten<br />

auf die entstandenen Fragenkomplexe geben zu können?<br />

− Müssen unerledigte Angelegenheiten oder Auflagen aus früheren Verfahren berücksichtigt<br />

und geregelt werden?<br />

− Gibt es Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der verwendenden Methoden, Berechnungen,<br />

Messungen oder Modellierungen im Rahmen der Untersuchungen?<br />

− Gibt es Bedenken hinsichtlich der korrekten Bestimmung der Untersuchungszeiträume und<br />

Untersuchungsräume?<br />

− Ist eine Zustimmung zum vorgelegten „Pflichtenheft“ möglich oder sind Änderungen oder<br />

Ergänzungen nötig?<br />

Sowohl das „Pflichtenheft“ als auch das „Prüfbuch“ können bei richtiger struktureller Implementierung<br />

wichtige Instrumente bei der Verfahrensplanung und dem Verfahrensmanagement<br />

für viele am Verfahren Beteiligte sein.<br />

6.6.2.4<br />

Aufwand für die Etablierung<br />

Der anfängliche personelle Aufwand für die Erstellung eines „Pflichtenhefts“ und eines „Prüfbuchs“<br />

wird mit der im weiteren zeitlichen Verlauf dauerhaften Transaktionskosten senkenden<br />

Wirkung dieses Instruments für Behörde und Vorhabenträger mehr als ausgeglichen. Die notwendige<br />

rechtliche Verankerung von „Pflichtenheft“ und „Prüfbuch“ kann auf Bundesebene<br />

durchgeführt werden.<br />

235 AUE BE (2007), 2.<br />

280

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