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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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Kapitel 10<br />

Resümee<br />

In diesem Kapitel wird die Forschungsarbeit in ihren wesentlichen Ergebnissen<br />

zusammengestellt und diskutiert. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Es wird den in der<br />

Einleitung formulierten Forschungsfragen nachgegangen. Der erste und zweite Teil der<br />

Forschungsarbeit werden getrennt beantwortet. Dabei wird chronologisch vorgegangen. Erst<br />

werden die in der Einleitung explizierten Forschungsfragen des ersten Teils einzeln<br />

beantwortet. Nachfolgend wird die empirische Studie in Hinblick auf die in der Einleitung<br />

formulierten Forschungsfragen zusammenfassend dargestellt. Zum Abschluss dieses Kapitels<br />

wird ein Ausblick formuliert.<br />

10.1. Schlussfolgerungen für berufspraktisches Handeln<br />

Teil Eins wurde zur Darstellung und kritischen Analyse der psychologisch- fachlichen, der<br />

politisch- gesellschaftlichen, juristischen und institutionellen Kontexte der Begutachtung<br />

potentiell ‚traumatisierter’ Flüchtlinge aus BiH aus Aufgabenstellung und Perspektive der<br />

PraktikerInnen entwickelt. Eine detaillierte Diskussion der Kapitel des ersten Teils erfolgte<br />

bereits zum Ende der jeweiligen Kapitel. Den in der Einleitung formulierten<br />

Forschungsfragen folgend, werden die Schlussfolgerungen für berufspraktisches Handeln<br />

zusammengefasst:<br />

• Wie stellt sich das Spannungsfeld der Begutachtungspraxis (potentiell)<br />

‚traumatisierter’ Flüchtlinge aus Aufgabenstellung und Perspektive der<br />

PraktikerInnen der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen dar? Wie ist dieses<br />

fachlich und juristisch- institutionell- gesellschaftlich vermittelt?<br />

Durch Teil Eins dieser Forschungsarbeit wird nachvollzogen, in welcher Form das<br />

Problemfeld der Begutachtung von potentiell ‚traumatisierten’ Flüchtlingen von gesetzlichen<br />

Bestimmungen (vor)geformt ist. Mit Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Sonderregelungen für<br />

‚traumatisierte’ bosnische Flüchtlinge entwickelten sich zunehmend Anforderungen an die<br />

Begutachtung und sie bekam einen zunehmend ausgefeilten fachlichen, institutionellen und<br />

rechtlichen Rahmen. Dass klinisch- fachliche Expertisen in aufenthaltsrechtliche Verfahren<br />

eingebracht werden und Berücksichtigung finden, ist im Kontext einer politisch- rechtlichen<br />

Situation zu sehen, in der eine Anerkennung politischer Verfolgung immer seltener geworden<br />

ist. Angesichts restriktiver Entscheidungen und Anhörungen seitens der Ausländerbehörde<br />

des BAFL/ BAMF oder der Verwaltungsgerichte, verfassten zunächst einzelne PraktikerInnen<br />

Atteste über die psychische Verfassung ihrer KlientInnen oder sie dokumentierten die<br />

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