vollständige Diplomarbeit - Socialnet
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Kapitel 10<br />
Resümee<br />
In diesem Kapitel wird die Forschungsarbeit in ihren wesentlichen Ergebnissen<br />
zusammengestellt und diskutiert. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Es wird den in der<br />
Einleitung formulierten Forschungsfragen nachgegangen. Der erste und zweite Teil der<br />
Forschungsarbeit werden getrennt beantwortet. Dabei wird chronologisch vorgegangen. Erst<br />
werden die in der Einleitung explizierten Forschungsfragen des ersten Teils einzeln<br />
beantwortet. Nachfolgend wird die empirische Studie in Hinblick auf die in der Einleitung<br />
formulierten Forschungsfragen zusammenfassend dargestellt. Zum Abschluss dieses Kapitels<br />
wird ein Ausblick formuliert.<br />
10.1. Schlussfolgerungen für berufspraktisches Handeln<br />
Teil Eins wurde zur Darstellung und kritischen Analyse der psychologisch- fachlichen, der<br />
politisch- gesellschaftlichen, juristischen und institutionellen Kontexte der Begutachtung<br />
potentiell ‚traumatisierter’ Flüchtlinge aus BiH aus Aufgabenstellung und Perspektive der<br />
PraktikerInnen entwickelt. Eine detaillierte Diskussion der Kapitel des ersten Teils erfolgte<br />
bereits zum Ende der jeweiligen Kapitel. Den in der Einleitung formulierten<br />
Forschungsfragen folgend, werden die Schlussfolgerungen für berufspraktisches Handeln<br />
zusammengefasst:<br />
• Wie stellt sich das Spannungsfeld der Begutachtungspraxis (potentiell)<br />
‚traumatisierter’ Flüchtlinge aus Aufgabenstellung und Perspektive der<br />
PraktikerInnen der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen dar? Wie ist dieses<br />
fachlich und juristisch- institutionell- gesellschaftlich vermittelt?<br />
Durch Teil Eins dieser Forschungsarbeit wird nachvollzogen, in welcher Form das<br />
Problemfeld der Begutachtung von potentiell ‚traumatisierten’ Flüchtlingen von gesetzlichen<br />
Bestimmungen (vor)geformt ist. Mit Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Sonderregelungen für<br />
‚traumatisierte’ bosnische Flüchtlinge entwickelten sich zunehmend Anforderungen an die<br />
Begutachtung und sie bekam einen zunehmend ausgefeilten fachlichen, institutionellen und<br />
rechtlichen Rahmen. Dass klinisch- fachliche Expertisen in aufenthaltsrechtliche Verfahren<br />
eingebracht werden und Berücksichtigung finden, ist im Kontext einer politisch- rechtlichen<br />
Situation zu sehen, in der eine Anerkennung politischer Verfolgung immer seltener geworden<br />
ist. Angesichts restriktiver Entscheidungen und Anhörungen seitens der Ausländerbehörde<br />
des BAFL/ BAMF oder der Verwaltungsgerichte, verfassten zunächst einzelne PraktikerInnen<br />
Atteste über die psychische Verfassung ihrer KlientInnen oder sie dokumentierten die<br />
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