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Eine Sonderregelung impliziert eine Sonderbehandlung von unterschiedlichen Gruppen,<br />
mittels derer selektiert wird. Sichtbar wird dies in den rechtlichen Bestimmungen für<br />
bosnische Flüchtlinge bei fachlich willkürlichen Stichtagsregelungen der Einreise und des<br />
Behandlungsbeginns, wie dem politischen Unwillen, Regelungen für andere Gruppen<br />
‚traumatisierter’ Flüchtlinge zu treffen. Besonders evident ist es für Flüchtlinge die<br />
unabhängig von ihren Erlebnissen und Erkrankungen von dem Beschluss ausgenommen sind,<br />
bspw. Menschen aus dem südserbischen Sandžak, bzw. Menschen mit einer doppelten<br />
bosnisch- hercegovinischen und serbisch- montenegrinischen Staatsbürgerschaft. Für<br />
Flüchtlinge anderer Herkünfte besteht keine rechtliche Grundlage, aufgrund einer<br />
psychiatrischen Erkrankung ein Bleiberecht zu erwirken 199 .<br />
Diese Widersprüche führen zu dem scheinbaren Praxiszwang der Unterstützung einiger<br />
Weniger in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, wohingegen Ungerechtigkeiten gegenüber<br />
anderen Flüchtlingen in Kauf genommen werden müssen.<br />
Auch führt die Begutachtungspraxis selbst zu widersprüchlichem berufspraktischem<br />
Handeln. Die Berücksichtigung von Begutachtungen bezieht sich auf die Diagnose einer<br />
PTSD und die rechtlich relevante Frage, ob die angegebene Ursache im Zusammenhang mit<br />
Krieg, Verfolgung und Flucht geschehen ist, da nur dann ein Aufenthalt gewährt werden<br />
kann. Fachlich ist nicht zu beantworten, ob genau das in der gutachterlichen Exploration<br />
angegebene Ereignis eine objektive Ursache für die psychischen Leiden der jeweiligen<br />
Begutachteten darstellt und ob die angegebenen Erlebnisse der Begutachteten einer<br />
historischen Wahrheit entsprechen. Entscheidungstragende drängen zunehmend auf die<br />
Beantwortung dieser Frage im Zusammenhang der Forderung nach Überprüfung der<br />
Glaubhaftigkeit der Aussagen von Flüchtlingen. Aber eine objektive historische Wahrheit ist<br />
an sich schwierig zu bestimmen und zu überprüfen. Mit dem IMK- Beschluss ist eine<br />
Situation entstanden, in der ein äußerer Nachweis von bspw. Lagerhaft und Folter ohne eine<br />
diagnostizierte und behandelte PTSD nicht zu einem Bleiberecht führt. Nun muss beides<br />
möglichst gesichert vorliegen.<br />
Die Praxis der Begutachtung bedeutet eine Teilnahme am System der staatlichen<br />
Reglementierung von Zuwanderung. Auch hat sie den Effekt, Entscheidungen der Behörden<br />
der Diskutierbarkeit zu entheben und sie weniger ungerecht erscheinen zu lassen, da mittels<br />
des Einbezugs klinisch- fachlicher Expertisen gesellschaftlich vermittelt wird, dass ‚wirklich’<br />
199 Allerdings sind rechtliche Regelungen bezüglich ‚traumatisierter’ Flüchtlinge aus dem Kosovo getroffen<br />
worden. Flüchtlinge aus dem Kosovo können als ‚Traumatisierte’eine Aufenthaltsbefugnis erlangen. Jedoch nur<br />
im Einzelfall (vgl. Beschlussniederschrift IMK vom 24./24.11.2000).<br />
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