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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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dem Begründungsmuster, dass ihre sich körperlich ausdrückenden Beschwerden durch ein<br />

‚psychisches’ Trauma verursacht sind. Katarina versucht das Diagnosebild PTSD zu<br />

verstehen, aber macht deutlich, dass sie es nicht versteht. Jedoch benennt sie- ähnlich wie<br />

Lejla- ihr Trauma. Ihr Trauma beinhaltet ihre konkreten Erfahrungen im Krieg, ihre Träume<br />

vom Krieg und ein Gefühl von Hilflosigkeit, aber auch, dass sie in Deutschland kein<br />

Bleiberecht, keine Rechte auf Arbeit und Teilhabe in der Gesellschaft hatte. Damit bezieht sie<br />

Aspekte ein, die bspw. Lejla ausklammert. Sie formuliert, ähnlich wie Munira und Lejla, dass<br />

man in der Position als Flüchtling in Deutschland nicht gesund werde, angesichts der<br />

mangelnden Perspektiven und der Ausgrenzungen. Die konkrete Begutachtungssituation<br />

bewertet Katarina wie Lejla und Munira als belastend. Ihre behandelnde Neurologin<br />

begutachtete Katarina, sie ging dabei bezüglich des aufenthaltsrechtlichern Verfahrens<br />

strategisch nicht richtig vor, was Katarina durch eigenes aktives Eingreifen korrigierte. Den<br />

Behandlungskontext beschreibt Katarina als frustrierend, bis sie sich an einen Berliner Verein<br />

für Flüchtlinge aus Südosteuropa wendet. Den Kontakt und das Gespräch mit anderen<br />

Flüchtlingen, die Krieg und Flucht erlebt haben, sich aber auch in einer strukturell ähnlichen<br />

Position als Flüchtlinge in Berlin befinden, bewertet Katarina als positiv. Katarina<br />

thematisiert das Dilemma, eine kontinuierliche fachärztliche bzw. psychotherapeutische<br />

Behandlung ihrer PTSD nachweisen zu müssen, und somit nicht gesund werden zu dürfen.<br />

Dass auch eine Aufenthaltsbefugnis keinen Aufenthalt auf Dauer darstellt, ist Katarina wie<br />

Lejla und Munira bewusst. Sie versucht aktiv etwas an dieser Situation zu ändern, aber auch<br />

hier stößt sie auf Regelungen, die sie ausschließen.<br />

10.3. Ausblick<br />

Die Tatsache, dass klinisch- fachliche Begutachtungen für die Gruppe der ‚traumatisierten’<br />

bosnischen Flüchtlinge durch spezifische rechtliche Sonderregelungen in<br />

aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine zentrale Wichtigkeit für die Entscheidungsfindung der<br />

Gewährung eines Bleiberechts darstellt, ergibt sich aus einer bestimmten gesellschaftlich-<br />

historischen Situation. Ein Ende des Einbringens klinisch- fachlicher Expertisen im Rahmen<br />

dieser Sonderregelungen ist abzusehen. Anträge auf eine Aufenthaltsbefugnis durften<br />

bosnische Flüchtlinge bis zum Jahre 2002 stellen (vgl. Beschlussniederschrift IMK vom<br />

24./24.11.2000; Berliner Weisung E. Bos.1 2003). Ein großer Anteil der 350.000 im Zuge der<br />

Kriege im ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflohenen Menschen, hat das Land<br />

wieder verlassen. Diejenigen, die noch heute in Deutschland leben, haben häufig einen<br />

langjährigen Kampf um ein Bleiberecht hinter sich und zum Teil noch nicht abgeschlossen.<br />

Viele Kinder dieser ‚traumatisierten’ Flüchtlinge sind mittlerweile in Deutschland geboren<br />

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