vollständige Diplomarbeit - Socialnet
vollständige Diplomarbeit - Socialnet
vollständige Diplomarbeit - Socialnet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
dem Begründungsmuster, dass ihre sich körperlich ausdrückenden Beschwerden durch ein<br />
‚psychisches’ Trauma verursacht sind. Katarina versucht das Diagnosebild PTSD zu<br />
verstehen, aber macht deutlich, dass sie es nicht versteht. Jedoch benennt sie- ähnlich wie<br />
Lejla- ihr Trauma. Ihr Trauma beinhaltet ihre konkreten Erfahrungen im Krieg, ihre Träume<br />
vom Krieg und ein Gefühl von Hilflosigkeit, aber auch, dass sie in Deutschland kein<br />
Bleiberecht, keine Rechte auf Arbeit und Teilhabe in der Gesellschaft hatte. Damit bezieht sie<br />
Aspekte ein, die bspw. Lejla ausklammert. Sie formuliert, ähnlich wie Munira und Lejla, dass<br />
man in der Position als Flüchtling in Deutschland nicht gesund werde, angesichts der<br />
mangelnden Perspektiven und der Ausgrenzungen. Die konkrete Begutachtungssituation<br />
bewertet Katarina wie Lejla und Munira als belastend. Ihre behandelnde Neurologin<br />
begutachtete Katarina, sie ging dabei bezüglich des aufenthaltsrechtlichern Verfahrens<br />
strategisch nicht richtig vor, was Katarina durch eigenes aktives Eingreifen korrigierte. Den<br />
Behandlungskontext beschreibt Katarina als frustrierend, bis sie sich an einen Berliner Verein<br />
für Flüchtlinge aus Südosteuropa wendet. Den Kontakt und das Gespräch mit anderen<br />
Flüchtlingen, die Krieg und Flucht erlebt haben, sich aber auch in einer strukturell ähnlichen<br />
Position als Flüchtlinge in Berlin befinden, bewertet Katarina als positiv. Katarina<br />
thematisiert das Dilemma, eine kontinuierliche fachärztliche bzw. psychotherapeutische<br />
Behandlung ihrer PTSD nachweisen zu müssen, und somit nicht gesund werden zu dürfen.<br />
Dass auch eine Aufenthaltsbefugnis keinen Aufenthalt auf Dauer darstellt, ist Katarina wie<br />
Lejla und Munira bewusst. Sie versucht aktiv etwas an dieser Situation zu ändern, aber auch<br />
hier stößt sie auf Regelungen, die sie ausschließen.<br />
10.3. Ausblick<br />
Die Tatsache, dass klinisch- fachliche Begutachtungen für die Gruppe der ‚traumatisierten’<br />
bosnischen Flüchtlinge durch spezifische rechtliche Sonderregelungen in<br />
aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine zentrale Wichtigkeit für die Entscheidungsfindung der<br />
Gewährung eines Bleiberechts darstellt, ergibt sich aus einer bestimmten gesellschaftlich-<br />
historischen Situation. Ein Ende des Einbringens klinisch- fachlicher Expertisen im Rahmen<br />
dieser Sonderregelungen ist abzusehen. Anträge auf eine Aufenthaltsbefugnis durften<br />
bosnische Flüchtlinge bis zum Jahre 2002 stellen (vgl. Beschlussniederschrift IMK vom<br />
24./24.11.2000; Berliner Weisung E. Bos.1 2003). Ein großer Anteil der 350.000 im Zuge der<br />
Kriege im ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflohenen Menschen, hat das Land<br />
wieder verlassen. Diejenigen, die noch heute in Deutschland leben, haben häufig einen<br />
langjährigen Kampf um ein Bleiberecht hinter sich und zum Teil noch nicht abgeschlossen.<br />
Viele Kinder dieser ‚traumatisierten’ Flüchtlinge sind mittlerweile in Deutschland geboren<br />
206