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Diese Begutachtungen können in Form von Stellungnahmen der/s Behandelnden<br />
TherapeutIn eingereicht werden, wenn die BehandlerIn allerdings nicht auf der sog.<br />
BegutachterInnenliste 102 vertreten ist, müssen sich die betroffenen AntragstellerInnen auf<br />
Aufenthaltsbefugnis einer Begutachtung einer Person dieser Liste unterziehen, meist auch<br />
diese Begutachtung selbst bezahlen.<br />
5.3. Richtlinien und Qualitätsstandards der Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen<br />
Verfahren<br />
Die Richtlinien der BAFF stellen eine Handlungsanleitung für das Vorgehen einer<br />
Begutachtung dar, während sich die Arbeitsgruppe SBPM eher um eine Anleitung zur<br />
Entscheidungsfindung der Zulassung von Personen als BegutachterInnen darstellen. Mittels<br />
der Standards zu Begutachtung der Arbeitsgruppe SBPM, wurden von den Ärztekammer<br />
Berlin und Psychotherapeutenkammer Berlin Listen erstellt, die bestimmte Personen als<br />
BegutachterInnen privilegieren 103 . Die Standards der BAFF und der SBPM ergänzen sich<br />
durch die unterschiedlichen Fokussierungen. Beide tragen zu einer zunehmenden Ausfeilung<br />
und Professionalisierung der Begutachtungspraxis bei. Sie setzen Standards, aus der<br />
Motivation, die eigene Berufsgruppe und ihr Klientel vor Kritiken und Infragestellungen von<br />
außen, bzw. der restriktiven Begutachtung durch MitarbeiterInnen von Gesundheitsämtern,<br />
dem polizeiärztlichen Dienst, BAFl/ BAMF- EinzelentscheiderInnen oder<br />
VerwaltungsrichterInnen Expertisen entgegenzusetzen. Außerdem werden dadurch die<br />
Ansprüche an Umfang, Inhalt und Durchführung einer Begutachtung zunehmend höher. Die<br />
Folge ist eine zunehmende Einschränkung auf einen kleinen ExpertInnenkreis, welcher<br />
exklusiv befugt ist, Begutachtungen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren durchzuführen.<br />
5.3.1. Richtlinien der BAFF<br />
Im Jahr 2000 publizierte der Dachverband der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und<br />
Folteropfer BAFF e.V. zum ersten Mal „Richtlinien für die psychologische und medizinische<br />
Untersuchung von traumatisierten Flüchtlingen und Folteropfern“ zunächst im Selbstverlag.<br />
Diese Richtlinien wurden bereits zweimal überarbeitet. Sie liegen nun in der dritten Auflage<br />
vor und finden breite Anerkennung als Richtlinien in dem Bereich der Begutachtung von<br />
Flüchtlingen. Nun werden sie vom Deutschen Psychologenverlag herausgegeben. In den<br />
Richtlinien werden in unterschiedlichen Artikeln eine Vielzahl von Gegenständen der<br />
Begutachtung von unterschiedlichen MitarbeiterInnen der Behandlungszentren angesprochen.<br />
102 Siehe Kapitel Zwei.<br />
103 Siehe zu diesen Listen Kapitel Zwei.<br />
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