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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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Erfahrungen aus der Kindheit oder Jugend sollten hier erwähnt werden“ (ebd.). Nachfolgend<br />

werden „potentielle Belastungserfahrungen und Fluchtauslöser“ (ebd. S. 100) beschrieben:<br />

„Im Kontext des Asylverfahrens liegt in diesem Bereich ein deutlicher Schwerpunkt.<br />

Wichtig ist die Klärung möglicher Widersprüche der erhaltenen Informationen und<br />

Daten aus bereits vorliegenden Quellen (z.B. Anhörungsprotokoll). Keinesfalls<br />

sollten Fakten geschönt werden, sondern Unklarheiten offen benannt und nach<br />

Möglichkeit durch profunde Exploration geklärt werden. Politische Aktivitäten,<br />

Verwandtschaft mit politisch engagierter Familie, Festnahmen, Zeugenschaft von<br />

Gewalt, Verhöre, Folter- und Fluchterfahrungen sollten soweit vorhanden möglichst<br />

detailliert aufgeführt werden“ (ebd.).<br />

Die „aktuelle posttraumatische Situation und mögliche Belastungsfaktoren“ (ebd.) sollen<br />

ebenfalls aufgeführt werden. Dazu zählen „die asylspezifischen Lebensbedingungen und der<br />

individuelle Umgang mit ihnen ebenso wie biographisch relevante Erlebnisse (z.B. Geburt<br />

weiterer Kinder, die Situation der in der Heimat Verbliebenen, mögliche belastenden<br />

Erfahrungen nach der Flucht etc.) [...], Zukunftsperspektiven (z.B. Antizipation der Folgen<br />

einer Abschiebung)“ (ebd.). In eine jede klinische Begutachtung gehöre weiter die<br />

Darstellung des „psychische[n] und psychosomatische[n] Befund“ (ebd. S. 101). „In erster<br />

Linie geht es um die Darstellung der Auffälligkeiten im Verhalten und Erleben des/der<br />

KlientIn, die sowohl psychische, als auch somatische Symptome umfassen können. [...] Die<br />

Störungen sollten im Einzelnen ausgeführt und in ihrer Dynamik dargestellt werden“ (ebd.).<br />

Auch die Diagnose eine psychiatrischen Krankheit nach den international anerkannten<br />

klinischen Klassifikationssysteme ICD- 10 und DSM- IV sollen in diesem Abschnitt erfolgen.<br />

Abschließend erfolgt eine „psychologische Einschätzung“ (ebd.). Hier sollen die<br />

Eingangsfragen der Begutachtung aufgegriffen und aus klinisch- fachlicher Sicht beantwortet<br />

werden. Auch kann dieser Teil der Begutachtung „eine Prognose beinhalten“ (ebd.).<br />

Als BegutachterInnen qualifizierten sich in den Behandlungszentren arbeitende<br />

PsychologInnen, diese sollten „Gutachten zur Einschätzung psychischer Beschwerdebilder“<br />

(ebd. S. 90) formulieren. Bei medizinischen Fragestellungen zur Begutachtung somatischer<br />

Spuren von Folter „ist die Berufsgruppe der ÄrztInnen gefragt“ (ebd.). „Geht es um<br />

Beschreibung von Entwicklungen im therapeutischen Prozess und mögliche Bearbeitung der<br />

traumatischen Erfahrungen, deren Darstellung für das Asylverfahren notwendig erscheint, so<br />

können die behandelnden PsychoterapeutInnen beider Berufsgruppen Stellungnahmen hierzu<br />

schreiben“ (ebd.). Es geht bei den Richtlinien der BAFF jedoch noch nicht darum, eine<br />

bestimmte Personengruppe als BegutachterInnen nach außen zu immunisieren, sondern im<br />

Rahmen der psychosozialen Behandlungszentren interne Standards und Richtlinien zu<br />

entwickeln. Allerdings werden Erwartungen an BegutachterInnen formuliert. Erwartet werden<br />

von BegutachterInnen folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />

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