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Kapitel Fünf<br />

Begutachtungspraxis mit (potentiell) ‚traumatisierten’ Flüchtlingen<br />

Zu Beginn dieses Kapitels wird nachverfolgt, wie es dazu gekommen ist, dass PraktikerInnen<br />

der psychosozialen Arbeit Begutachtungen bei Flüchtlingen durchführen. Da sich die<br />

Fragestellungen in der Begutachtung ausdifferenziert haben, werden diese Fragestellungen für<br />

die Begutachtung von bosnischen Flüchtlingen expliziert. Nachfolgend werden jene<br />

Begutachtungskriterien und Qualitätsstandards vorgestellt, auf die in der Begutachtungspraxis<br />

bei Flüchtlingen Bezug genommen wird. Eingegangen wird auf die beiden fachlich breit<br />

anerkannten Standards der Begutachtung von Flüchtlingen in aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfahren, die von der BAFF herausgegebenen „Richtlinien für die psychologische und<br />

medizinische Untersuchung von traumatisierten Flüchtlingen und Folteropfern“ (2001) sowie<br />

die von der Projektgruppe SBPM 92 (2003) erarbeiteten Standards. Auch wenn ein<br />

aufenthaltsrechtliches Anerkennungsverfahren nichts mit einem Strafverfahren gemein hat<br />

und somit auch keine forensische Begutachtung von RechtspsychologInnen praktiziert wird,<br />

ist dennoch die Frage der Glaubhaftigkeit von Aussagen der Flüchtlinge relevant. Die<br />

Kontroverse um die Prüfung der Glaubhaftigkeit innerhalb der Begutachtung wird vorgestellt.<br />

Am Ende diesen Kapitels wird eine Bewertung bzw. Problematisierung der aktuellen<br />

Begutachtungspraxis bei Flüchtlingen vorgenommen.<br />

5.1. Genese der Begutachtungspraxis in der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen<br />

Mit der Intention, Flüchtlinge im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu unterstützen, begannen<br />

Mitte der 90er Jahre zunehmend mehr PsychologInnen bzw. MedizinerInnen, für die sich bei<br />

ihnen in Behandlung befindenden KlientInnen gutachterliche Stellungnahmen zu verfassen.<br />

Darin wurde Stellung zu der psychischen Verfassung ihrer KlientInnen aus klinisch-<br />

fachlicher Sicht genommen. Seit dieser Zeit kamen zunehmend mehr diesbezügliche<br />

„Anfragen von Behörden, Gerichten und RechtsanwältInnen sowie von Betroffenen selbst“<br />

(Aycha 2001a, S. 3) auf die PraktikerInnen zu. Die Fragestellungen an die PraktikerInnen<br />

umfasste insbesondere folgende Bereiche: „Einschätzung einer Traumatisierung durch<br />

Gewalt, diagnostische Einordnung der psychischen und psychosomatischen Folgen, Migration<br />

und ihre Auswirkungen auf das psychosomatische Befinden, Folgen des Asylverfahrens und<br />

Asylbewerberleistungsgesetze auf die psychosoziale Befindlichkeit, Einschätzung der akuten<br />

Suizidalität abschiebegefährdeter KlientInnen“ (Aycha 2001b, S. 89).<br />

92 Projektgruppe Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen.<br />

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