vollständige Diplomarbeit - Socialnet
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egistrieren, inwiefern klinisch relevante Veränderungen im Verhalten beim zur Sprache<br />
bringen besonders belastender Lebensereignisse erfolgen.<br />
Es wird empfohlen eine solche Begutachtung im keinem Falle mittels<br />
Videoaufzeichnungen zu dokumentieren, da eine Analogie zu Verhörsituationen vermieden<br />
werden soll. Stattdessen erfolgt eine „sofortige [...] Protokollierung“ (ebd.). „Als optimale<br />
Konstellation hat es sich bewährt, wenn zwei PsychologInnen die Gespräche gemeinsam<br />
führen können“ (ebd.), damit sich eine auf die möglichst sensible Gesprächsführung<br />
konzentrieren kann und die andere auf Protokollierung sowie Verhaltensbeobachtung.<br />
Es wird ein Vorschlag zum Aufbau eines Sachverständigengutachten bzw. einer<br />
gutachterlichen Stellungnahme vorgestellt. Je nach Art und Anlass einer Begutachtung<br />
unterschiedlich stringent verfolgt, wird empfohlen in einem jeden Gutachten/ Stellungnahme<br />
eine allgemeine Einleitung mit folgenden Inhalten zu formulieren:<br />
„Neben den Personalien des/r KlientIn (Name, Alter, Herkunft) sollten im ersten Teil<br />
des Gutachtens alle wichtigen Fakten genannt werden. Hierzu zählen: die<br />
Erwähnung des Unersuchungsdesigns, die Nennung von Fragesteller, Untersucher<br />
und Adressaten, die Angabe der Untersuchungstermine, Kurzbeschreibung der<br />
angewandten psychodiagnostischen Instrumente (Exploration, Fragebogen,<br />
Checklisten). Die Information, in welcher Sprache das Gespräch geführt wurde, ob<br />
des durch eine/n qualifzierte/n DolmetscherIn oder muttersprachlich stattfand, sollte<br />
in der allgemeinen Einleitung auftauchen. Die Auflistung der verwendeten<br />
Datenquellen und Formulierung der Fragestellung (gegebenenfalls in<br />
psychologische Konstrukte umformuliert) gehören ebenfalls an den Anfang eines<br />
Gutachtens, sowie die Angabe, ob es sich um einen Therapieprozess handelt. Falls<br />
den Adressaten die begutachtende Institution unbekannt ist, empfiehlt sich eine kurze<br />
Beschreibung der Tätigkeitsfelder, Ziele und Klientel des jeweiligen psychosozialen<br />
Zentrums“ (ebd. S. 98).<br />
Nachfolgend sollen Ergebnisse der Verhaltensbeobachtung beschrieben werden. „Hier<br />
sollte zusammenfassend eine Beschreibung der relevanten Aspekte des Verhaltens erfolgen.“<br />
(ebd. S. 99). Dann wird die Vorgeschichte erhoben, „wodurch geklärt werden soll, welche<br />
Informationen in Bezug auf die Fragestellung bereits vorliegen. [...] Informationsquellen<br />
können sein: Akten von Verwaltungen oder Gerichten, Urteile aus der Heimat,<br />
Anhörungsprotokolle (hier sollte insbesondere auf suggestive Fragen, Äußerungen des/r<br />
KlientIn in Bezug auf Beschwerden oder DolmetscherInproblematik geachtet werden),<br />
medizinische Atteste, psychologische Vorgutachten“ (ebd.). Es soll sich der<br />
„prätraumatische[n] Entwicklung“ (ebd.) zugewandt werden. Aber das „Ausmaß dieses<br />
Explorationsteils hängt stark von der individuellen Fallkonstellation ab. Während bei<br />
offensichtlich unauffälliger Entwicklung vor der Flucht dieser Absatz mit einem Satz<br />
abgedeckt werden kann, sollte bei KlientInnen mit z.B. psychotischen Erleben oder mit<br />
zugrundeliegender Persönlichkeitsstörung auf diesen Lebensabschnitt ein höherer<br />
gutachterlicher Umfang verwendet werden. Möglicherweise explorierte traumatische<br />
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