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Kranke bzw. ‚wirklich’ politisch Verfolgte ein Bleiberecht erhalten können und andere<br />
Flüchtlinge berechtigterweise ausgewiesen werden.<br />
Allerdings dürfen die positiven Auswirkungen einer Begutachtung nicht außer Acht<br />
gelassen werden. Wenn diese erfolgreich ist und ein Bleiberecht ermöglicht bzw. eine<br />
Abschiebung abwenden kann, passt das berufspraktische Handeln in die Zielsetzung der<br />
psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen, deren aktuelle Lebenssituation zu stabilisieren. So<br />
können PraktikerInnen ihren Einflussmöglichkeit entsprechend dazu beitragen, gesicherte<br />
Lebensumstände für das Klientel herbeizuführen und eine Behandlung im engen<br />
therapeutischen Sinne erst möglich machen.<br />
• Lässt sich ausmachen, auf welche Weise und in welchem Ausmaß institutionelle<br />
Widersprüche sich auf theoretische Diskussionen und berufpraktisches Handeln<br />
auswirken?<br />
Die politisch zu lösende Frage, in welcher Form Zuwanderung geregelt werden soll, wird<br />
durch Sonderregelungen für ‚Traumatisierte’ auf die klinisch- fachliche Frage verlagert, ob<br />
eine bestimmte psychiatrische Erkrankung vorliegt und eine Person deshalb von einer<br />
Rückführung auszunehmen ist bzw. ihr ein Bleiberecht gewährt wird.<br />
Die zunehmende Standardisierung und Professionalisierung der Begutachtung ist durch<br />
die erörterten institutionellen Widersprüche entstanden. Allerdings hat sie nicht den Effekt<br />
gehabt, den die PraktikerInnen sich erhofften. Die Begutachtung stellt nur eine<br />
Entscheidungshilfe für Entscheidungstragende dar, die meist dennoch restriktiv bezüglich der<br />
Gewährung eines Aufenthalts entscheiden. Trotz der Immunisierung einer kleinen Gruppe<br />
von PraktikerInnen durch die von der Psychotherapeutenkammer Berlin und Ärztekammer<br />
Berlin erstellte und gepflegte BegutachterInnenlisten, wird die Sachlichkeit und<br />
Unparteilichkeit der BegutachterInnen in Frage gestellt, die Qualität des Gutachtens bzw. der<br />
Stellungnahme angezweifelt, und es werden Forderungen nach höheren Standards zur<br />
Begutachtung gestellt sowie Zweifel bezüglich der Glaubhaftigkeit der Aussagen der<br />
Flüchtlinge geäußert. Nach wie vor wird die Forderung nach Prüfung der Glaubhaftigkeit von<br />
PraktikerInnen mit den fachlichen Argumenten zurückgewiesen, dass die<br />
Glaubhaftigkeitsbegutachtung weder an psychisch erkrankten bzw. ‚traumatisierten’<br />
Menschen, noch im interkulturellen Feld validiert ist. Doch der Druck durch Ablehnungen<br />
von Begutachtungen, welche auf die Frage der Glaubhaftigkeit nicht eingehen, wächst. Das<br />
Einlassen auf die Glaubhaftigkeitsbegutachtung einzelner PraktikerInnen würde<br />
Auswirkungen auf die Gruppe der PraktikerInnen haben, da andere BegutachterInnen in den<br />
Rechtfertigungsdruck gerieten, zu begründen warum sie diese nicht vornehmen. Folge wäre<br />
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