28.05.2013 Aufrufe

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

werden die Fortbildungen von Fachkräften, die „große Erfahrung in der interkulturellen<br />

Trauma- Begutachtung“ (ebd. S. 3) haben.<br />

Die Fortbildungsinhalte werden als aufeinander aufbauende Module ausgewiesen. Im<br />

„Grundmodul“ (ebd. S. 2) sollen allgemeine gutachterliche Kenntnisse nachgewiesen bzw.<br />

erworben werden. Als erstes Aufbaumodul werden Fortbildungen zum Thema<br />

Psychotraumatologie angeboten. Im zweiten Aufbaumodul werden „rechtliche, politische und<br />

ethische Rahmenbedingungen der Begutachtung von Flüchtlingen in aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfahren“ (ebd.) vermittelt. Außerdem sind in diesem Modul „Praktische Übungen,<br />

Themenzentrierte Gruppenselbsterfahrung von 20 Doppelstunden zum Thema Extremtrauma<br />

und Traumatisierung“ (ebd. S. 3) vorgeschrieben. Zusätzlich werden drei<br />

Begutachtungsprozesse supervidiert. Hat eine Person die Eingangsvoraussetzungen erfüllt und<br />

die drei Fortbildungsmodule abgeschlossen, ist sie zur Erstellung eines Gutachtens zertifiziert<br />

und wird auf die entsprechende Liste zugelassener BegutachterInnen im<br />

aufenthaltsrechtlichen Anerkennungsverfahren aufgenommen.<br />

Inhaltlich wird eine Unterscheidung zwischen einem einfachen Attest bzw. einer<br />

Bescheinigung aufgeführt, bei dem die Auftraggebenden die Begutachteten selbst, und die<br />

AdressatInnen ArbeitgeberInnen oder Sozialbehörden sind. In Attesten/ Bescheinigungen<br />

wird lediglich die Diagnose und eine kurze klinische Einschätzung vorgenommen, meist<br />

durch die/ den BehandlerIn (vgl. ebd.). Bei Stellungnahmen können die Auftraggebenden die<br />

Begutachteten selbst, deren Rechtsbeistand, das BAFl/ BAMF, Gerichte oder die<br />

Ausländerbehörde sein. Adressat ist das „Bundesamt, Gerichte, Ausländerbehörde“ (ebd. S.<br />

3). Meist werden Stellungnahmen von der/ dem BehandlerIn ausgestellt. Ein Gutachten wird<br />

dagegen nur von „entscheidungskompetenten Behörden“ (ebd.) in Auftrag gegeben d.h. dem<br />

BAFl/ BAMF, Verwaltungsgerichte oder Mitarbeitende der Ausländerbehörde. Ein<br />

Sachverständigengutachten darf nur eine fachlich qualifizierte/r „diesen Patienten nicht<br />

behandelnder Psychotherapeut“ (ebd.) verfassen.<br />

Zur Erstellung eines Gutachtens wird eine Gliederung vorgeschlagen. Erst sollen<br />

Ausführungen zum Gutachtenauftrag erfolgen und alle verwendeten Quellen zur<br />

Begutachtung aufgelistet werden. Klinisch- fachliche Fragestellungen und Hypothesen zu der<br />

Begutachtungsfrage sollen operationalisiert werden, neben der Erfassung der „Vorgeschichte<br />

anhand der Aktenlage“ (ebd. S. 4) als auch der „Vorgeschichte nach eigenen Angaben“ (ebd.).<br />

Dazu gehören auch die vorgebrachten traumatisierenden Erlebnisse der ProbandIn.<br />

Nachfolgend werden Untersuchungsbefunde präsentiert. Es erfolgt eine fachliche Diskussion<br />

und Beurteilung und die Fragestellung der Begutachtung wird anhand der Befunde<br />

83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!