28.05.2013 Aufrufe

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

vollständige Diplomarbeit - Socialnet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eantwortet. Auf aktuelle fachliche Diskussionen soll hier hingewiesen werden. Abschließend<br />

soll eine Zusammenfassung erfolgen und Literaturangaben nachgewiesen werden (vgl. ebd.).<br />

Ein Sachverständigen- Gutachtenauftrag darf nach den Standards der SBPM-<br />

Arbeitsgruppe nur angenommen werden, wenn „sich der Beauftragte nicht nur vergewissert<br />

hat, dass die Beantwortung der Fragen in seinen fachlichen Kompetenzbereich fällt, sondern<br />

auch, dass der zu Begutachtende nicht Patient von ihm ist oder sonst zu ihm oder seinen<br />

Angehörigen in irgend einer näheren Beziehung steht“ (ebd. S. 5). Allerdings werden auch<br />

sog. parteiliche Stellungnahmen „mit einer kürzeren Darstellung von Vorgeschichte,<br />

Beschwerdebild, Befunden und Beurteilung“ (ebd.) angeführt. Diese „kann der Behandler<br />

seinem Patienten zur Vorlage bei einer eigens benannten Behörde ausstellen. Ihr Auftraggeber<br />

ist in der Regel der Patient oder dessen Rechtsvertretung. Sie ist in der Regel als<br />

‚Parteivortrag’ zu werten und sollte als solcher kenntlich sein durch eine eingangs gemachte<br />

Feststellung, dass sich der Betreffende in Behandlung des Unterzeichners befindet. Ihre große<br />

Bedeutung ergibt sich aus der längerfristigen prozesshaften Beobachtung des Patienten, die<br />

Traumatisierung häufig erst erkennbar werden lässt“ (ebd.). Hingegen enthalten „Atteste und<br />

Bescheinigungen des Behandlers [...] meist nur die Diagnose“ (ebd.).<br />

5.4. Diskussionen zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung<br />

Die Kontroverse zur Prüfung der Glaubhaftigkeit in der Begutachtung potentiell<br />

traumatisierter Flüchtlinge ist weniger eine innerpsychologische zwischen<br />

Aussagepsychologie und klinischer Psychologie, sondern eine zwischen klinischen<br />

PsychologInnen/ FachärztInnen, die mit Flüchtlingen zusammenarbeiten und<br />

Entscheidungstragenden, welche die Frage der Überprüfung von Glaubhaftigkeit immer<br />

wieder an die PraktikerInnen herantragen.<br />

Entscheidungstragende erwarten in einer Begutachtung von potentiell traumatisierten<br />

Flüchtlingen Stellungnahmen zu der Frage der Glaubhaftigkeit in verschiedenen Bereichen.<br />

Bei „Aussagen zu vergangenen Ereignissen (z.B. politischer Verfolgung, Folter), Aussagen zu<br />

Beschwerden und Krankheiten (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung, Angst), Aussagen<br />

zu Befürchtungen (z.B. vor erneuter Verfolgung nach Abschiebung, Suiziddrohung)“ (Birck<br />

2003a, S. 19) soll Stellung dazu genommen werden, wie glaubhaft die Aussagen der<br />

Begutachteten sind. Die Begutachtung von Flüchtlingen findet selbstredend nur dann<br />

Berücksichtigung, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt bzw. wenn diejenigen, die<br />

im aufenthaltsrechtlichen Verfahren entscheidungsbefugt sind, dies auch berücksichtigen<br />

(müssen). Der Handlungsspielraum von PraktikerInnen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />

ist so groß, wie er von den Entscheidungstragenden eingeräumt wird. Aus deren Sicht sind die<br />

84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!