vollständige Diplomarbeit - Socialnet
vollständige Diplomarbeit - Socialnet
vollständige Diplomarbeit - Socialnet
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eantwortet. Auf aktuelle fachliche Diskussionen soll hier hingewiesen werden. Abschließend<br />
soll eine Zusammenfassung erfolgen und Literaturangaben nachgewiesen werden (vgl. ebd.).<br />
Ein Sachverständigen- Gutachtenauftrag darf nach den Standards der SBPM-<br />
Arbeitsgruppe nur angenommen werden, wenn „sich der Beauftragte nicht nur vergewissert<br />
hat, dass die Beantwortung der Fragen in seinen fachlichen Kompetenzbereich fällt, sondern<br />
auch, dass der zu Begutachtende nicht Patient von ihm ist oder sonst zu ihm oder seinen<br />
Angehörigen in irgend einer näheren Beziehung steht“ (ebd. S. 5). Allerdings werden auch<br />
sog. parteiliche Stellungnahmen „mit einer kürzeren Darstellung von Vorgeschichte,<br />
Beschwerdebild, Befunden und Beurteilung“ (ebd.) angeführt. Diese „kann der Behandler<br />
seinem Patienten zur Vorlage bei einer eigens benannten Behörde ausstellen. Ihr Auftraggeber<br />
ist in der Regel der Patient oder dessen Rechtsvertretung. Sie ist in der Regel als<br />
‚Parteivortrag’ zu werten und sollte als solcher kenntlich sein durch eine eingangs gemachte<br />
Feststellung, dass sich der Betreffende in Behandlung des Unterzeichners befindet. Ihre große<br />
Bedeutung ergibt sich aus der längerfristigen prozesshaften Beobachtung des Patienten, die<br />
Traumatisierung häufig erst erkennbar werden lässt“ (ebd.). Hingegen enthalten „Atteste und<br />
Bescheinigungen des Behandlers [...] meist nur die Diagnose“ (ebd.).<br />
5.4. Diskussionen zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung<br />
Die Kontroverse zur Prüfung der Glaubhaftigkeit in der Begutachtung potentiell<br />
traumatisierter Flüchtlinge ist weniger eine innerpsychologische zwischen<br />
Aussagepsychologie und klinischer Psychologie, sondern eine zwischen klinischen<br />
PsychologInnen/ FachärztInnen, die mit Flüchtlingen zusammenarbeiten und<br />
Entscheidungstragenden, welche die Frage der Überprüfung von Glaubhaftigkeit immer<br />
wieder an die PraktikerInnen herantragen.<br />
Entscheidungstragende erwarten in einer Begutachtung von potentiell traumatisierten<br />
Flüchtlingen Stellungnahmen zu der Frage der Glaubhaftigkeit in verschiedenen Bereichen.<br />
Bei „Aussagen zu vergangenen Ereignissen (z.B. politischer Verfolgung, Folter), Aussagen zu<br />
Beschwerden und Krankheiten (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung, Angst), Aussagen<br />
zu Befürchtungen (z.B. vor erneuter Verfolgung nach Abschiebung, Suiziddrohung)“ (Birck<br />
2003a, S. 19) soll Stellung dazu genommen werden, wie glaubhaft die Aussagen der<br />
Begutachteten sind. Die Begutachtung von Flüchtlingen findet selbstredend nur dann<br />
Berücksichtigung, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt bzw. wenn diejenigen, die<br />
im aufenthaltsrechtlichen Verfahren entscheidungsbefugt sind, dies auch berücksichtigen<br />
(müssen). Der Handlungsspielraum von PraktikerInnen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />
ist so groß, wie er von den Entscheidungstragenden eingeräumt wird. Aus deren Sicht sind die<br />
84