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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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elevante Beträge vorzubringen“ (ebd. S. 35). „Manche Kulturen erzählen einsilbig und<br />

wortkarg, andere umständlich und weitschweifig“ (ebd. S. 34), was Aussagen zum<br />

Detailreichtum schwierig mache. Auch das „Verhalten gegenüber Autoritäten“ (ebd.) sei sehr<br />

variabel. Fragen und Antworten würden „oft nur indirekt gestellt, Blickkontakt gilt als<br />

respektlos“ (ebd.). Auch seien kulturelle Tabus zu beachten, in vielen Fällen, gelte z.B.<br />

erfahrene sexualisierte Gewalt als Ehrverletzung, die bei Öffentlichmachung die Integrität des<br />

Opfers nochmals in Frage stelle (vgl. Birck 2002b; Birck 2003b).<br />

Auch die Arbeit mit SprachmittlerInnen ist nicht untersucht. Da eine<br />

Glaubhaftigkeitsbegutachtung ihre Ergebnisse aus der Art und Weise der Verwendung von<br />

Grammatik und anderen sehr spezifischen Kommunikationen gewinnt, stellt die Übersetzung<br />

eine schwer kontrollierbare Größe dar (vgl. Birck 2002b; Birck 2003a, Birck 2003b) 113 .<br />

Bei der Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen potentiell ‚traumatisierter’<br />

Flüchtlinge wird sich wegen der angesprochenen Probleme auf die Substanziierung der<br />

Aussagen der Begutachteten durch das Symptombild und die fachliche Einschätzung,<br />

inwieweit es nach fachlich- traumatologischen Kenntnissen wahrscheinlich ist, dass die<br />

ProbandIn erlebnisfundierte Erfahrungen und Beschwerden schildert, beschränkt (siehe dazu<br />

Marx et. al. 2004). Zur Frage des Erlebnisbezugs der vorgetragenen Geschichten der<br />

Begutachteten wird die Position vertreten, dass die fachliche Beantwortung der Frage der<br />

Glaubhaftigkeit bei klinischen Begutachtungen nach den oben dargestellten Standards und<br />

Qualifikationen der BAFF und SBPM nicht zulässig ist. „Der Auftraggeber ist darauf<br />

hinzuweisen, dass diese Fragestellungen in den Bereich der forensischen Psychologie<br />

gehören, in welcher allerdings zur Zeit keine standardisierten und wissenschaftlich<br />

überprüften Verfahren zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Angaben psychisch<br />

traumatisierter Personen zur Verfügung stehen, zumal solcher, die nicht dem hiesigen<br />

Kulturkreis angehören“ (Gierlichs et. al. 2005, S. 6). Sie können nur Anhaltspunkte liefern zu<br />

relevanten Fragen, die zu einer Entscheidungsfindung der Erlebnisfundiertheit von Aussagen<br />

mit beitragen können, sowie Einschätzungen zur potentiellen krankheitsbedingten<br />

Eingeschränktheit der Aussagefähigkeit der/s ProbandIn.<br />

5.5. Abschließende Bewertung<br />

113 Auch die Aussagepsychologie bezieht dazu Position, dass eine Glaubhaftigkeitsbegutachtung mit<br />

DolmetscherIn schwer durchführbar sei. „Hinsichtlich des sprachlichen Auffassungs- und Ausdruckvermögens<br />

ist zweifellos dann ein Sonderfall gegeben, wenn es sich um eine Exploration nicht deutschsprachiger Zeugen<br />

handelt. [...] Aussagepsychologische Exploration unter Hinzuziehung eines Dolmetschers sind methodisch<br />

generell problembehaftet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Übersetzungsprozess sowohl<br />

subtile Aspekte der Frageformulierung als auch aussagepsychologisch relevante Aspekte der Zeugenaussagen<br />

verfälscht werden können“ (Greuel et. al. 1998, S. 58).<br />

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