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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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aufenthaltsrechtlichem Verfahren und Psychotherapie bzw. psychiatrischer<br />

Behandlung dar? (Wie) begründen oder problematisieren sie diese Zusammenhänge?<br />

1.4. Aufbau der <strong>Diplomarbeit</strong><br />

Im ersten Teil werden die Kontexte der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen aus<br />

Aufgabenstellung und Perspektive der PraktikerInnen analysiert. Kapitel Zwei bis Fünf folgen<br />

einem Aufbau, in dem zunächst in einer historischen Herangehensweise (nach Markard und<br />

Holzkamp 1989) der Frage nachgegangen wird, wie es unter Einbezug fachlicher, juristischer<br />

und gesellschaftlicher Kontexte zur aktuellen Konstellation gekommen ist. „Die gegenwärtige<br />

Struktur [wird gefasst, K.R.] als Resultat früherer Veränderungen“ (Markard & Holzkamp, S.<br />

9) 11 . Die zentralen psychologisch- fachlichen Konzepte und Theorien werden vorgestellt und<br />

diskutiert. Eine „Analyse der Probleme, Widersprüche, und Handlungsmöglichkeiten in<br />

psychologischer Berufspraxis“ (Markard & Holzkamp 1989, S, 21) erfolgt zum Ende jeden<br />

Kapitels des ersten Teils. Aufgegriffen werden diese Diskussionen zusammengefasst in<br />

Hinblick auf Schlussfolgerungen für berufspraktisches Handeln im Resümee.<br />

Im Kapitel Zwei wird der juristische Kontext für Flüchtlinge aus BiH in ihren rechtlichen<br />

Grundlagen sowie deren Entwicklung aufgezeigt. Dieser juristische Kontext bildet eine Basis,<br />

ohne die eine Begutachtung von potentiell ‚traumatisierten’ Flüchtlingen nicht praktiziert<br />

würde 12 . Es wird eine Bestimmung des Begriffs ‚Flüchtling’ vorgenommen. Die auf die<br />

Bezugsgruppe der bosnischen Flüchtlinge angewandten Aufenthaltstitel werden gemeinsam<br />

mit ihren sozialrechtlichen Implikationen vorgestellt. Auch wird erörtert, in welcher Form und<br />

auf welcher rechtlichen Grundlage PTSD in aufenthaltsrechtliche Verfahren von Flüchtlingen<br />

eingebracht wird. Es wird die Praxis der Anerkennung von Flüchtlingen aus BiH in Berlin im<br />

Zusammenhang mit Weisungen auf Bundesebene sowie Weisungen und Praxen der konkreten<br />

Umsetzung in Berlin vorgestellt. Herausgestellt wird die sog. ‚Traumatisiertenregelung’, jene<br />

bundesweite Weisung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2000, auf deren<br />

Grundlage ‚traumatisierte’ Flüchtlinge aus BiH einen vergleichsweise gesicherten Aufenthalt<br />

in Deutschland erlangen können. Diese ‚Traumatisiertenregelung’ gilt weiterhin, auch mit<br />

11 Dabei wird dem „Umstand Rechnung (ge-, K.R.)tragen, dass man über die Dynamik und Widersprüche des<br />

Gegenwärtigen mehr erfährt, wenn man seine Entwicklung kennt“ (Markard & Holzkamp 1989, S. 13).<br />

Praxisforschung soll „dazu beitragen, den eigenen Problembezug bei der Praxisbeschreibung, d.h. den<br />

Zusammenhang zwischen den institutionellen Bedingungen/ Bedeutungen und den eigenen<br />

Handlungsmöglichkeiten und –behinderungen ausfindig zu machen“ (ebd.).<br />

12 Diese rechtlichen Bestimmungen sind für die Gruppe von Flüchtlingen möglicherweise weitreichender, als sie<br />

für viele andere Menschen sind, da durch die rechtlichen Regelungen für Flüchtlinge ein extremer, u.U.<br />

existentieller Eingriff in die Biographien der Betroffenen erfolgt, der vergleichsweise offen und explizit<br />

geschieht.<br />

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