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Überprüfung der Atteste nur in ‚Zweifelsfällen’ statt, ab dem 17.02.2000 wurden alle<br />
bosnischen Flüchtlinge, die eine PTSD vorbrachten, von dem PÄD nochmals begutachtet<br />
(vgl. Groninger 2001). Wiedersetzten sie sich einer Zweitbegutachtung, drohte Abschiebung.<br />
Die ‚PolizeiärztInnen’ wurden von der Ausländerbehörde angestellt. SprachmittlerInnen<br />
sollten von den Flüchtlingen selbst mitgebracht werden. Die polizeiärztliche Begutachtung<br />
wurde sehr restriktiv gehandhabt, „bei 80- 90 % wurde vom überprüfenden Arzt keine<br />
Traumatisierung festgestellt“ (Lützel 1999, S. 56). Diese Begutachtung ist so belastend und<br />
negativ für die Mehrzahl der zweitbegutachteten bosnischen Flüchtlinge verlaufen, dass die<br />
Ausländerbehörde Berlin unter öffentlichen Druck geriet, insbesondere durch das<br />
nachweisliche Fehlverhalten einer bestimmten Mitarbeiterin (vgl. Groninger 2001). Die<br />
Stellungnahmen des PÄD wurden von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres „im<br />
Nachhinein wegen fachlicher Mängel als unbeachtlich betrachtet“ (Appell für eine Berliner<br />
Bleiberechtsregelung 2004b, S. 2). Bis dahin waren aber zahlreiche Abschiebungen auf<br />
Grundlage dieser polizeiärztlichen Stellungnahmen schon erfolgt.<br />
2.4.4. Weisung der Innenministerkonferenz vom 23./24.11. 2000<br />
Am 23. und 24. November 2000 kamen die InnenministerInnen bzw. –senatorInnen der<br />
sechzehn Bundesländer in Bonn zusammen, um Entscheidungen bezüglich einer<br />
abschließenden Regelung für Flüchtlinge aus Bosnien und Hercegovina zu treffen 44 . Auf<br />
dieser 165. Sitzung der ständigen Konferenz der InnenministerInnen und –senatorInnen der<br />
Länder (IMK) wurde eine Grundlage geschaffen, nach der eine Erteilung einer<br />
Aufenthaltsbefugnis für ‚traumatisierte’ Flüchtlinge aus BiH in Aussicht gestellt wurde.<br />
Dies geschah als Konsequenz von Initiativen unterschiedlicher Gruppen 45 die ein<br />
Bleiberecht für ‚traumatisierte’ BosnierInnen forderten. Auch Abgeordnete des Deutschen<br />
Bundestages traten im sog. ‚Osterappell’ 46 für eine Bleiberechtsregelung von<br />
‚traumatisierten’ Flüchtlingen aus BiH ein. Der Bundesinnenminister Otto Schily setzte sich<br />
im Mai 2000 in einem Brief an die InnenministerInnen bzw. –senatorInnen der Bundesländer<br />
44 Die IMK hat auch einen Beschluss bezüglich Flüchtlingen aus dem Kosovo getroffen. Diese können nach<br />
Einzelfallprüfung eine Aufenthaltsbefugnis bekommen, haben aber kein Anrecht darauf (vgl.<br />
Beschlussniederschrift IMK vom 24./24. November 2000, S. 1). Sie sind immer noch gegenüber vielen anderen<br />
Flüchtlingsgruppen im Vorteil. Darauf wird hier nicht weiter eingegangen, da Gegenstand und Subjekte der<br />
<strong>Diplomarbeit</strong> Frauen sind, die aus Bosnien und Hercegovina kommen, bzw. aus dem Sandžak.<br />
45 Darunter Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsräte, Pro Asyl, Amnesty International Deutschland, die BAFF als<br />
Sprachrohr für mehr als 20 in Deutschland operierende psychosozialen Behandlungszentren für Flüchtlinge,<br />
andere Behandlungszentren für Flüchtlinge, Kirchenverbände, PsychologInnen, ÄrztInnen, AnwältInnen und<br />
Anwaltsvereinigungen sowie Privatpersonen.<br />
46 Die InitiatorInnen waren vier Abgeordnete des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestages.<br />
Claudia Roth (Grüne), Sabine Leithäuser- Schnarrenberger (FDP), Dr. Christian Schwarz- Schilling (CDU) und<br />
Heide Mattischeck (SPD). 100 Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterschrieben den sog. ‚Osterappell’.<br />
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