vollständige Diplomarbeit - Socialnet
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erichteten Erfahrungen von Folter, Lagerhaft, sexualisierter oder anderer Gewalt, um ihre<br />
KlientInnen im Vorbringen ihrer politischen Verfolgung im aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />
zu unterstützen. PraktikerInnen kommen in ihren Bemühungen um eine gute Praxis nicht nur<br />
den Interessen des Klientels der Flüchtlinge nach. Sie handeln auch aus dem Selbstverständnis<br />
psychosozialer ExpertInnen, welche über die fachliche Kompetenz verfügen, eine PTSD zu<br />
erkennen und zu behandeln. Diese Beteiligung der PraktikerInnen wird von gesetzgebenden<br />
und entscheidungstragenden Instanzen aufgegriffen, welche in aufenthaltsrechtlichen Fragen<br />
bestimmend sind, jedoch wachsen die Anforderungen an die Professionalisierung und<br />
Standardisierung dieser Stellungnahmen.<br />
Die Berücksichtigung klinisch- fachlicher Expertisen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />
bietet auch eine Grundlage für die Handlungserweiterung von PsychologInnen bzw.<br />
MedizinerInnen. Haben sie vorher in der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen wenig an der<br />
unsicheren Lebenssituation ihres Klientels ändern können und konnten sie lediglich<br />
‚psychologisierend’ mit den Auswirkungen der aktuellen belastenden und ausgegrenzten<br />
Lebenssituation als BehandlerInnen umgehen, eröffnet sich nun die Möglichkeit eines<br />
Eingreifens in die belastenden Lebensbedingungen von Flüchtlingen, da auf diese Weise aus<br />
einem geduldeten Aufenthaltsstatus ein Bleiberecht erwirkt werden kann.<br />
Die Diagnose PTSD kann als Korrektiv zu dekontextualisierten Vorstellungen und<br />
Klassifizierungen von psychiatrischen Erkrankungen und als Anerkennung von psychischen<br />
Leiden als Folge von extremer Gewalt verstanden werden. Die Einführung der PTSD in die<br />
klinischen Klassifikationssysteme DSM und ICD eröffnet eine rechtliche und<br />
gesellschaftliche Anerkennung, der eine Übernahme von Behandlungskosten,<br />
Versicherungsleistungen und Renten, sowie andere Entschädigungen folgen oder die<br />
rechtliche Anerkennung als Flüchtling bzw. der Schutz vor Abschiebung. Die PTSD stellt<br />
durchaus ein Erklärungsmodell für die Leiden- und eine Grundlage für die therapeutische<br />
Behandlung von Flüchtlingen dar, die sich aufgrund von psychischen Beschwerden an<br />
PraktikerInnen wenden. Häufig berichten Flüchtlinge PraktikerInnen von unterschiedlichen<br />
Formen des Wiedererlebens bestimmter Erlebnisse im Herkunftsland, von<br />
Vermeidungsverhalten, einer Abflachung der allgemeinen Reagibilität sowie einem<br />
anhaltenden erhöhten Erregungsniveau. Auch wenn unterschiedliche Einschätzungen zur<br />
Prävalenzrate der PTSD bei Flüchtlingen existieren, so sind sich doch fast alle ExpertInnen<br />
einig, dass sie angesichts von gehäuften Erfahrungen von Folter, Gefängnis, Haft,<br />
Lageraufenthalten, politischer und geschlechtsspezifischer Verfolgung, Verlust oder<br />
Trennung von Familienmitgliedern und FreundInnen, Krieg und Flucht etc. signifikant höher<br />
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