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Aycha (2001b) formuliert, dass zu einer Begutachtung eine Einleitung,<br />
Verhaltensbeobachtungsinhalte, Explorationsinhalte, psychische und ggf. somatische<br />
Symptome bzw. Befunde sowie eine abschließende Einschätzung auf die Ausgangsfrage der<br />
Begutachtung bezogen, gehören. Im einer Begutachtung sollen folgende Aspekte im Rahmen<br />
einer Exploration erfasst werden:<br />
a) „Vorgeschichte des/ der Interviewten<br />
Zuweisung und Auftraggeber, Kontaktaufnahme, Vorinformation in Form von Akten,<br />
Bescheinigungen, Berichten etc.<br />
b) Auslösende Situation<br />
Ummittelbare Umstände und Rahmenbedingungen der Krankheitsentstehung, psycho-<br />
somato- soziale Gegebenheiten des bisherigen Verlaufes und der jetzigen persönlichen<br />
Situation, migrations- und flüchtlingsspezifische Aspekte, familiäre, berufliche und<br />
wirtschaftliche Situation; [...] Erhebung möglicher familiärer Vorbelastungen durch Suizid<br />
oder Psychosen, bzw. Hinweise auf frühere emotionale Krisen.<br />
c) Traumatische Erfahrungen<br />
Ausführliche Exploration über Fluchtgründe, Verfolgung, Festnahmen, angewandte<br />
Foltermethoden (psychische, physische und sexuelle), weitere Gewalterfahrungen,<br />
Zeugenschaft von Gewalttaten, weitere belastende Erfahrungen (Todesfälle, Hunger,<br />
Naturkatastrophen, Verlusterfahrungen, Misshandlungen u.ä.)<br />
d) Selbsterleben und Persönlichkeit<br />
Selbstbild, Idealbild, Schwächen und Fähigkeiten, Erleben in Beziehungen, Aufgaben und<br />
Problembewältigung, Liebes- und Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Kränkbarkeit,<br />
Bedürfnis nach Anerkennung und Geltung.<br />
e) Psychische, körperliche und soziale Entwicklung<br />
prägende Beziehungen und Erfahrungen, Familienhintergrund, Entwicklung von<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten im körperlichen, geistigen, seelischen, sexuellen,<br />
schulischen und Beziehungsbereich, Krankheiten, Bewältigung von<br />
Entwicklungskonflikten“ (ebd. S. 91).<br />
Dabei sollen die Punkte d und e je nach Ausführlichkeit der Begutachtung berücksichtigt<br />
werden oder eben nicht. Die Beschwerden der Begutachteten sollen unter besonderer<br />
Berücksichtigung der psychiatrischen Diagnosebilder PTSD, Anpassungsstörung, aber auch<br />
Suizidgefährdung und klinischer Beschreibungen wie Dekompensation angesichts drohender<br />
Abschiebung, Retraumatisierung exploriert werden (vgl. ebd.). Neben einer verbalen<br />
Exploration ist ein weiteres Instrument in einer klinischen Begutachtung die<br />
Verhaltensbeobachtung, „die sorgfältige Registrierung von Verhaltensmerkmalen des/r<br />
KlientIn“ (ebd. S. 93). Dazu gehören eine Erfassung und Beschreibung des äußeren<br />
Erscheinungsbildes, der Art der Begrüßung, Sitzhaltung, Augenkontakt, Gestik und Mimik,<br />
Muskeltonus, Sprachfluss, -geschwindigkeit, und Pausen, Stimme, Reaktion auf äußere<br />
Ereignisse, sowie Affektausdrucksverhalten (vgl. ebd.). Besondere Beachtung soll die<br />
„Verhaltensbeobachtung in bezug zum Gesprächsverlauf“ (ebd. S. 94) finden, um zu<br />
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