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vollständige Diplomarbeit - Socialnet

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Aycha (2001b) formuliert, dass zu einer Begutachtung eine Einleitung,<br />

Verhaltensbeobachtungsinhalte, Explorationsinhalte, psychische und ggf. somatische<br />

Symptome bzw. Befunde sowie eine abschließende Einschätzung auf die Ausgangsfrage der<br />

Begutachtung bezogen, gehören. Im einer Begutachtung sollen folgende Aspekte im Rahmen<br />

einer Exploration erfasst werden:<br />

a) „Vorgeschichte des/ der Interviewten<br />

Zuweisung und Auftraggeber, Kontaktaufnahme, Vorinformation in Form von Akten,<br />

Bescheinigungen, Berichten etc.<br />

b) Auslösende Situation<br />

Ummittelbare Umstände und Rahmenbedingungen der Krankheitsentstehung, psycho-<br />

somato- soziale Gegebenheiten des bisherigen Verlaufes und der jetzigen persönlichen<br />

Situation, migrations- und flüchtlingsspezifische Aspekte, familiäre, berufliche und<br />

wirtschaftliche Situation; [...] Erhebung möglicher familiärer Vorbelastungen durch Suizid<br />

oder Psychosen, bzw. Hinweise auf frühere emotionale Krisen.<br />

c) Traumatische Erfahrungen<br />

Ausführliche Exploration über Fluchtgründe, Verfolgung, Festnahmen, angewandte<br />

Foltermethoden (psychische, physische und sexuelle), weitere Gewalterfahrungen,<br />

Zeugenschaft von Gewalttaten, weitere belastende Erfahrungen (Todesfälle, Hunger,<br />

Naturkatastrophen, Verlusterfahrungen, Misshandlungen u.ä.)<br />

d) Selbsterleben und Persönlichkeit<br />

Selbstbild, Idealbild, Schwächen und Fähigkeiten, Erleben in Beziehungen, Aufgaben und<br />

Problembewältigung, Liebes- und Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Kränkbarkeit,<br />

Bedürfnis nach Anerkennung und Geltung.<br />

e) Psychische, körperliche und soziale Entwicklung<br />

prägende Beziehungen und Erfahrungen, Familienhintergrund, Entwicklung von<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten im körperlichen, geistigen, seelischen, sexuellen,<br />

schulischen und Beziehungsbereich, Krankheiten, Bewältigung von<br />

Entwicklungskonflikten“ (ebd. S. 91).<br />

Dabei sollen die Punkte d und e je nach Ausführlichkeit der Begutachtung berücksichtigt<br />

werden oder eben nicht. Die Beschwerden der Begutachteten sollen unter besonderer<br />

Berücksichtigung der psychiatrischen Diagnosebilder PTSD, Anpassungsstörung, aber auch<br />

Suizidgefährdung und klinischer Beschreibungen wie Dekompensation angesichts drohender<br />

Abschiebung, Retraumatisierung exploriert werden (vgl. ebd.). Neben einer verbalen<br />

Exploration ist ein weiteres Instrument in einer klinischen Begutachtung die<br />

Verhaltensbeobachtung, „die sorgfältige Registrierung von Verhaltensmerkmalen des/r<br />

KlientIn“ (ebd. S. 93). Dazu gehören eine Erfassung und Beschreibung des äußeren<br />

Erscheinungsbildes, der Art der Begrüßung, Sitzhaltung, Augenkontakt, Gestik und Mimik,<br />

Muskeltonus, Sprachfluss, -geschwindigkeit, und Pausen, Stimme, Reaktion auf äußere<br />

Ereignisse, sowie Affektausdrucksverhalten (vgl. ebd.). Besondere Beachtung soll die<br />

„Verhaltensbeobachtung in bezug zum Gesprächsverlauf“ (ebd. S. 94) finden, um zu<br />

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