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tekom-Jahrestagung 2012 - ActiveDoc

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Gesetze, Normen, Richtlinien<br />

NORM 1<br />

Fachvortrag<br />

CE-Kennzeichnung und CE-Richtlinien –<br />

Mythos und Wahrheit<br />

Jens-Uwe Heuer, Luther Rechtsanwaltgesellschaft, Hannover<br />

Die CE-Kennzeichnung wird in den Unternehmen häufig als lästige<br />

Formalie betrachtet. Nicht selten findet sich auch die Einstellung, dass<br />

die CE-Kennzeichnung ohnehin keiner Kontrolle unterliege und die<br />

Spielregeln nicht durch einen Schiedsrichter kontrolliert werden. Dieser<br />

Eindruck mag auch dadurch entstehen, dass durchaus fragwürdige<br />

Produkte die CE-Kennzeichnung tragen und im europäischen Markt<br />

zirkulieren. In diesem Fachvortrag soll dargestellt werden, wie es sich<br />

mit der CE-Kennzeichnung und der Überwachung tatsächlich verhält<br />

und welche Rolle hierbei die Technische Dokumentation spielt.<br />

Aktueller Stand der CE-Kennzeichnung<br />

Die CE-Kennzeichnung ist ursprünglich entstanden, um sogenannte<br />

technische Handelshemmnisse zu beseitigen: Durch die CE-Kennzeichnung<br />

sollte es möglich sein, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten darauf<br />

verzichten können, den Sicherheitsstandard einzelner Produkte vor<br />

Import der Produkte zu überprüfen. Dieser Ansatz hat sich in der Tat<br />

bewährt. Für die der CE-Kennzeichnung unterliegenden Produkte bestehen<br />

in der Praxis kaum noch individuelle mitgliedstaatliche Anforderungen.<br />

Diese sind allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes<br />

oder von Feuerschutzanforderungen denkbar.<br />

Tatsächlich hat sich das System der CE-Kennzeichnung von dem Ansatz<br />

„Beseitigung von Handelshemmnissen“ weiterentwickelt. Es dient heute<br />

als Kontrollmöglichkeit für die Sicherheit von Produkten und als wichtiges<br />

Instrument des Produktsicherheitsrechts, das präventiv die Inverkehrgabe<br />

unsicherer Produkte verhindern will. Dieser präventive Ansatz<br />

der Produktüberwachung hat derzeit Vorrang vor dem sogenannten<br />

Haftungsansatz. Ursprünglich sollten Unternehmen durch die Drohung<br />

hoher Schadenersatzforderungen angehalten werden, Produkte sicher<br />

zu gestalten. Dies hat zum Entstehen des Produkthaftungsrechts auch<br />

auf europäischer Ebene mit der EG-Produkthaftungsrichtlinie geführt.<br />

Heute wird allgemein vertreten, dass sich dieser Ansatz nicht als besonders<br />

effizient bewährt hat. Es wird von einem Paradigmenwechsel „von<br />

der Produkthaftung zur Produktüberwachung“ gesprochen.<br />

Die Verstärkung der Produktüberwachung zeigt sich auch in dem Projekt<br />

des „New Legislative Framework“. Mit diesem wurde 2008 auf der<br />

europäischen Ebene ein neuer einheitlicher Rahmen für die CE-Kennzeichnungsrichtlinien<br />

definiert und postuliert, dass die Produktüberwachung<br />

in Europa vereinheitlicht und gestärkt werden soll.<br />

Diese Entwicklung begründet sehr deutlich folgenden Befund in Bezug<br />

auf die CE-Kennzeichnung: Es handelt sich nicht um eine bloße Förmlichkeit.<br />

Die Überwachung von Produkten und damit die Überwachung<br />

der CE-Kennzeichnung wird sich deutlich verschärfen. Die Aufgriffswahrscheinlichkeit<br />

für fehlerhaft gekennzeichnete Produkte ist deutlich<br />

höher als in der Vergangenheit.<br />

<strong>tekom</strong>-<strong>Jahrestagung</strong> <strong>2012</strong><br />

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