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tekom-Jahrestagung 2012 - ActiveDoc

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Gesetze, Normen, Richtlinien<br />

NORM 4<br />

Fachvortrag<br />

Aktuelle Rechtsentwicklungen für<br />

die Technische Dokumentation<br />

Jens-Uwe Heuer, Luther Rechtsanwaltgesellschaft, Hannover<br />

Die <strong>tekom</strong>-<strong>Jahrestagung</strong> <strong>2012</strong> gibt wieder einmal Anlass, über aktuelle<br />

Rechtsentwicklungen mit Bezug zur Technischen Dokumentation zu<br />

berichten. Dies betrifft sowohl Entwicklungen und einen Überblick zu<br />

Rechtsprechung mit Bezug zur Technischen Dokumentation wie auch<br />

gesetzgeberische Aktivitäten.<br />

Rechtsprechung zur Technischen Dokumentation<br />

Leider bleibt der Wunsch manchen Technischen Redakteurs unerfüllt,<br />

von der Rechtsprechung die universell einsetzbare, alle Aspekte abdeckende<br />

Gerichtsentscheidungen zu erhalten. Vielmehr bleibt es nach<br />

wie vor ein „Puzzlespiel“, aus den unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen<br />

die relevanten Passagen herauszulesen.<br />

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich sowohl im Vertragsrecht wie<br />

auch im Produkthaftungsrecht immer wieder Entscheidungen mit Bezug<br />

zur Technischen Dokumentation finden. Dies gilt sowohl für Entscheidungen,<br />

die sich mit aus Bedienungsanleitungen oder ähnlichen<br />

Dokumenten abgeleiteten Beschaffenheiten von Vertragsgegenständen<br />

befassen wie auch für haftungsrechtliche Sachverhalte. Nach wie vor<br />

begründet sich auf unzureichenden sicherheitsrelevanten Informationen<br />

eine Haftung des Herstellers. Häufige Fehlerursache ist dabei eine<br />

unzureichende Analyse des tatsächlichen Gebrauchs des Produktes und<br />

insbesondere der Fähigkeiten der jeweiligen Nutzergruppe, die mit dem<br />

Produkt angesprochen wird. Leider bleibt festzuhalten, dass nur allzu<br />

oft noch mit einer großen und damit groben Messlatte gearbeitet wird.<br />

Viele Haftungsfälle ließen sich tatsächlich vermeiden, wenn eine konkrete<br />

ins Einzelne gehende Auseinandersetzung mit dem Produkt und<br />

seiner Anwendung erfolgen würde.<br />

Auch im Produktsicherheitsrecht finden sich wieder Entscheidungen<br />

mit Bezug zur Technischen Dokumentation. Dahinter versteckt sich<br />

eine Tendenz der letzten Jahre: Produktsicherheitsrechtliche Vorgaben<br />

sind zunehmend relevant als Marktregeln. Dies bedeutet, dass deren<br />

Verletzung durch Mitwettbewerber als Verstoß gegen die Regeln des<br />

guten Wettbewerbs begriffen werden kann. Wer daher eine schlechte<br />

Bedienungsanleitung zur Verfügung stellt und damit Gefahr läuft, gegen<br />

das Produktsicherheitsrecht zu verstoßen, der muss nicht nur mit<br />

Maßnahmen der Marktüberwachung rechnen, sondern auch mit einem<br />

Vorgehen von Marktteilnehmern gegen ihn. Dies kann zu unangenehmen<br />

Situationen führen, wie z. B. Einstweiligen Verfügungen gerade in<br />

dem Moment, wo eine wichtige Messepräsentation des Produktes erfolgen<br />

soll. Diese Art der Vorgehensweise erweist sich in der letzten Zeit<br />

als durchaus erfolgreich, um unliebsame Konkurrenten auszuschalten.<br />

Entwicklung des Produktsicherheitsrechts<br />

Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz (das seit dem 1. Dezember<br />

2011 gilt) hat der Gesetzgeber eine neue Grundlage für die Eingriffe der<br />

Marktüberwachung in den Vertrieb von Produkten geschaffen. Diese<br />

<strong>tekom</strong>-<strong>Jahrestagung</strong> <strong>2012</strong><br />

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