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Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

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1.1. Der Textbestand 5<br />

Ninive, sondern in größerem Umfang auch in Sultantepe und Nimrud, sowie in Abschriften<br />

aus spätbabylonischer Zeit nachweisbar sind. Grundlage meiner Rekonstruktion sind die Texte<br />

aus Ninive (kenntlich am Sigelbuchstaben A), da nur aus ihnen die vollständige Fassung dieser<br />

Beschwörungssammlung zu gewinnen ist.<br />

1.1.1 Die Textzeugen aus Ninive<br />

A ist der mit acht Kolumnen umfangreichste Textzeuge (K.2715+ (+) K.2859+ (+) Sm.1278),<br />

der den kompletten Text von § 1–21 enthielt. 4 Wegen der Lücken in den §§ 2 und 7 5 ist nur<br />

eine ungefähre Angabe darüber möglich, wieviele Zeilen die Tafel ursprünglich umfaßte, 6 jedoch<br />

dürfte die Gesamtzahl der Zeilen etwa 850–880 betragen haben. 7 Hierbei ist allerdings<br />

zu berücksichtigen, daß gerade Exemplar A oft eine <strong>sumerisch</strong>e oder eine akkadische Textzeile<br />

auf zwei Zeilen aufteilt. Dadurch ergibt sich gegenüber den normalen interlinearen Textzeugen<br />

natürlich eine höhere Anzahl von Zeilen.<br />

Offenbar ist diese Tafel das einzige Exemplar, das den Text des Compendiums vollständig<br />

enthielt. Die anderen mehrkolumnigen Textzeugen sind – soweit sich das angesichts ihres überwiegend<br />

fragmentarischen Erhaltungszustandes ausmachen läßt – sämtlich kürzer, d. h. sie enthalten<br />

nur einen Teil der im Compendium zusammengefaßten <strong>Beschwörungen</strong>. Zu den weiteren<br />

oben in der Tabelle S. 4 aufgeführten Textzeugen läßt sich im einzelnen folgendes bemerken: 8<br />

A 5 (K.4882 (+) K.4996+) ist ein Fragment einer sechskolumnigen Tafel. Die Länge einer<br />

Kolumne betrug etwa 59 Zeilen, die Zeilenzahl insgesamt also ca. 344 Zeilen. 9 Diese dürften<br />

4 Die Anzahl der Kolumnen wird durch das Fragment K.2715+ eindeutig auf acht festgelegt. In Kol. III fehlen zwischen<br />

K.2859+ und K.2715+ nur vier Zeilen (§ 4 : 13–16), ein direkter Anschluß ist aber nicht möglich.<br />

5 Der Umfang der beiden Lücken in § 2 ist vorläufig nicht zu bestimmen. Die Lücke in § 7 (nach Z. 1) betrug wenigstens<br />

1 und höchstens 7 Zeilen (s. dazu im einzelnen unten S. 9 zu Exemplar B).<br />

6 Die Kolumnen IV, V und VI enthielten 352 Zeilen (nach der vorliegenden Edition gezählt, jedoch ohne die Fangzeilen<br />

und ohne Berücksichtigung der ausführlicheren Passagen in einzelnen Exemplaren), zu denen die Lücke in § 7 mit<br />

höchstens 7 Zeilen hinzuzurechnen ist, zusammen also ca. 359 Zeilen. Die drei Kolumnen entsprechen § 6 : 1 (Anfang<br />

Kol. IV) bis § 14 : 6 (Ende Kol. VI). Die Zeilenzahl der einzelnen <strong>Beschwörungen</strong> kann aus der Tabelle oben S. 4<br />

ersehen werden.<br />

Pro Kolumne ergeben sich somit ca. 120 Zeilen, so daß die Gesamtzahl 7 · 120 + 33 = 873 Zeilen betrug. Für Kol.<br />

VIII sind nur 33 Zeilen anzusetzen, und zwar für den Schluß von § 21 (Z. 9–40 + Unterschrift). Der Rest von Kol. VIII<br />

enthielt den Kolophon.<br />

7 <strong>Ein</strong> niedrigeres Ergebnis erhält man, wenn man Kol. III allein zur Basis der Berechnung macht. Für Kol. III errechnen<br />

sich 103 Zeilen: Sie beginnt mit § 3 : 56, worauf noch 28 Zeilen in § 3 folgen; § 4 hat 49, § 5 25 Zeilen. Kol. IV setzt mit<br />

§ 6 : 1 ein. Demnach enthielt Kol. III 29 + 49 + 25 = 103 Zeilen. Geht man für die Kolumnen I–III von dieser Zahl aus,<br />

so verringert sich die oben für Kol. I–VII errechnete Zeilenzahl von 873 um 51 Zeilen, so daß 822 + 33 = 855 Zeilen<br />

für Exemplar A anzusetzen sind. Dazu paßt, daß die vorliegende Edition 797 Zeilen enthält, wozu noch die Lücken<br />

in den §§ 2 und 7 zu addieren sind. Es ist freilich zu berücksichtigen, daß Abweichungen zwischen der Zeilenzählung<br />

von Exemplar A und der vorliegenden Edition bestehen, so daß auch in diesem Punkt mit einem gewissen Spielraum<br />

gerechnet werden muß.<br />

8 Unter den zahlreichen Duplikaten (s. die Übersicht unten S. 87 ff.) befinden sich mit Sicherheit einige, die ebenfalls<br />

von mehrkolumnigen Tafeln stammen. Angesichts der oft nur geringen Zeilenzahl dieser Fragmente ist es jedoch kaum<br />

möglich, Aussagen über die ursprüngliche Kolumnenzahl oder gar über den Umfang der Tafeln zu machen. Ich habe<br />

auch davon abgesehen, indirekte Joins vorzuschlagen, wenn die äußeren Kriterien dies nicht augenfällig nahelegten.<br />

Gerade bei den Textzeugen aus Ninive ist es denkbar, daß im Text weit voneinander entfernt plazierte Fragmente nicht<br />

von derselben Tafel, sondern lediglich von derselben Hand stammen.<br />

9 In A 5 stehen § 4 : 1 und § 5 : 11 etwa auf gleicher Höhe in Kol. IV bzw. V. § 4 hat 49 Zeilen, dazu kommen 10 Zeilen<br />

für den Anfang von § 5, so daß 59 Zeilen für diese Kolumne anzusetzen sind. Für Kol. VI rechne ich den Schluß<br />

von § 6 (Z. 11–59), also 49 Zeilen, inklusive Unterschrift und Fangzeile. Den Rest von Kol. VI dürfte der Kolophon

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