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Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

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1.1. Der Textbestand 7<br />

A 6 (K.2375+ (+) K.5026+) repräsentiert einen weiteren Typus unter den Textzeugen aus<br />

Ninive. Dieses Exemplar besteht derzeit aus zwei Bruchstücken einer einkolumnigen Tafel, die<br />

wohl nur die §§ 3 und 4 enthielt. Demnach standen auf der Vs. 81 Zeilen (§ 3 : 1–81), auf der Rs.<br />

55 Zeilen 18 und der Kolophon. Setzt man die Zeilenzahl dieser Tafel mit insgesamt etwa 136<br />

Zeilen an, so dürften sechs derartige Tafeln für den Text des Compendiums ausgereicht haben.<br />

Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß die Textzeugen aus Ninive wie folgt zu<br />

klassifizieren sind:<br />

1. Ganztafel mit acht Kolumnen, die den Text des Compendiums vollständig enthielt; repräsentiert<br />

durch Exemplar A.<br />

2. Halbtafel mit sechs Kolumnen; der Text des Compendiums ist auf zwei derartige Tafeln<br />

verteilt (Exemplar A 5 ).<br />

3. Teiltafel mit nur einer Kolumne und einem Textumfang von ca. 134 Zeilen (Exemplar<br />

A 6 ), so daß der Text des Compendiums wahrscheinlich auf sechs derartige Tafeln aufgeteilt<br />

war. Diese Teiltafeln enthielten wohl zwei oder auch mehr <strong>Beschwörungen</strong>, je nach<br />

deren Umfang.<br />

4. Abweichend von den unter Abs. 1–3 skizzierten Tafeltypen verkörpern die sechskolumnigen<br />

Exemplare A 16 und A 19 weder Halb- noch Teiltafeln, sondern sie enthalten vielmehr<br />

eine jeweils eigenständige kürzere Fassung des Compendiums. Diese wird dadurch charakterisiert,<br />

daß der Text erst mit § 5 (so A 19 ) oder mit § 6 (so A 16 ) einsetzt und daß die<br />

§§ 17–21 nur mit der Anfangszeile zitiert werden.<br />

1.1.2 Die Textzeugen aus Sultantepe<br />

In den Exemplaren aus Sultantepe (gekennzeichnet mit dem Sigelbuchstaben C) hat der unter<br />

3. aufgeführte Tafeltypus eine Entsprechung. Auch hier sind die <strong>Beschwörungen</strong> auf einkolumnigen,<br />

durch Fangzeilen miteinander verknüpften Tafeln aufgezeichnet. Im Unterschied zu den<br />

einkolumnigen Tafeln aus Ninive ist ihr Umfang jedoch etwas geringer, so daß sie gewöhnlich<br />

nur eine oder zwei <strong>Beschwörungen</strong> enthalten. Die Tafeln aus Sultantepe gehören also zu derselben<br />

Klasse von Tafeln, die bei den Serien Alan ní˜g-sa˜g-íl-la, Á-sàg-gig und Sa˜g-gig überwiegt.<br />

Die Sultantepe-Tafeln umfassen die §§ 1–16, wobei das Fehlen von Textzeugnissen für die<br />

§§ 3, 9, 14 und 15 zufällig sein dürfte. 19 Ist somit der Anfang der Sultantepe-Rezension keinem<br />

Zweifel unterworfen, so ist die Frage nach ihrem Schluß schwerer zu beantworten, da die<br />

Fortsetzung nach § 16 unklar bleibt.<br />

Die §§ 17, 19 und 20 sind jedoch auch in der Serie Šurpu enthalten, 20 wobei für § 19 ein<br />

Duplikat aus Sultantepe vorliegt, das eindeutig der Serie Šurpu zuzuordnen ist. Daher ist es<br />

möglich, daß diese <strong>Beschwörungen</strong> nicht ein weiteres Mal eigens für das Compendium niedergeschrieben<br />

wurden, so daß hier der Schluß der dem Compendium zuzurechnenden Textfolge<br />

wohl mit dem Ende von § 16 erreicht wurde. 21<br />

18 § 3 : 82 bis § 4 : 50, somit 5 + 49 Zeilen + 1 Fangzeile = 55 Zeilen.<br />

19 Die Anfangszeile des in Sultantepe nicht durch eigene Textzeugen repräsentierten § 9 wird jedoch im Kolophon von<br />

C 4 (nach § 10) zitiert, also kann § 9 als bekannt vorausgesetzt werden.<br />

20 S. die Angaben unten S. 173, S. 177 und S. 179 zu der Bearbeitung dieser <strong>Beschwörungen</strong>.<br />

21 Zu beachten ist hierbei, daß auch Exemplar K hier schließt und daß die Exemplare A 16 , A 19 und zum Teil auch B die

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