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Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

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1.1. Der Textbestand 9<br />

Die Exemplare aus Babylon selbst, aber auch die aus dem übrigen Babylonien, deren genaue<br />

Herkunft unbekannt ist, habe ich mit dem Sigelbuchstaben B bezeichnet. Der umfangreichste<br />

Vertreter dieser babylonischen Textgruppe ist Exemplar B, eine sechskolumnige Tafel, die mit<br />

§ 7 einsetzt 27 und mit § 18 schließt. Die Länge der Kolumnen ist schwierig zu berechnen, da<br />

Exemplar B der akkadischen Version oft keine eigene Zeile einräumt und auch den <strong>sumerisch</strong>en<br />

Text gelegentlich in Doppelzeilen rafft. Immerhin läßt sich erkennen, daß Kol. I [5]+44 (am<br />

Anfang der Kolumne abgebrochene bzw. erhaltene) epigraphische Zeilen umfaßte. Dazu kommt<br />

der auf Kol. I entfallende Anteil an der Lücke zwischen Kol. I und II, die 21 Textzeilen beträgt<br />

(§ 9 : 19–39). Da am Anfang von Kol. II wahrscheinlich 7 Zeilen abgebrochen sind, bleiben 14<br />

Textzeilen für Kol. I übrig. Daraus ergeben sich 5 + 44 + 14 = 63 Zeilen. Wegen der gerade<br />

in § 9 stark komprimierten Schreibweise von B dürfte die tatsächliche Zeilenzahl von Kol. I<br />

jedoch geringer sein (ca. 55). Unter dieser Annahme ergibt sich für Exemplar B insgesamt eine<br />

ungefähre Zeilenzahl von 5 · 55 + 25 (angenommener Wert für Kol. VI) = 300 Zeilen. Ihnen<br />

entsprechen 327 Zeilen in der vorliegenden Edition. 28<br />

Die Unterschrift der Tafel ist leider für die <strong>Ein</strong>ordnung ihres Inhalts wenig ergiebig:<br />

IV 18 ′<br />

IV 19 ′<br />

én sa˜g-gig an-eden-na ì-du 7 -du 7 tumu-gin 7 mu-un-ri-ri<br />

IM-DUB 24 ŠÌR-NAM-NAR ÉŠ-GÀR UDUG-H˘<br />

UL-MEŠ NU AL-TIL<br />

Die Fangzeile (IV 18 ′ ) verweist auf die 4. Tafel der Serie Sa˜g-gig und legt somit die Vermutung<br />

nahe, daß das Compendium (soweit in B enthalten) als eine Art <strong>Ein</strong>leitung zu den Sa˜g-gig-<br />

<strong>Beschwörungen</strong> von Tf. IV–VII diente. Die folgende Zeile der Unterschrift (VI 19 ′ ) bietet einige<br />

Schwierigkeiten: Da das bei Ordinalzahlen übliche Element -KAM nach der Zahl 24 nicht<br />

geschrieben ist, liegt es nahe, zu übersetzen:<br />

Tafel der 24 Lieder der ‘Sangeskunst’; Serie Udug h˘ul-meš; nicht abgeschlossen.“<br />

”<br />

Diese ”<br />

Tafel“ enthielte dann die in Exemplar B aufgezeichneten <strong>Beschwörungen</strong> (§ 7 und § 9–<br />

18) sowie die <strong>Beschwörungen</strong> von Sg. IV–VII, auf die in der Fangzeile verwiesen wird. Dies<br />

ergibt eine Summe von 25 <strong>Beschwörungen</strong>. 29 Ob der Rest dieser – hypothetischen – Textsammlung<br />

auf eine oder zwei weitere Teiltafeln im Umfang von Exemplar B verteilt war, ist natürlich<br />

nicht auszumachen. Indessen darf nicht übersehen werden, daß diese Hypothese – abgesehen<br />

von der leicht abweichenden Anzahl der <strong>Beschwörungen</strong> – mit dem <strong>Ein</strong>wand rechnen muß,<br />

27 Die ersten Zeilen von § 7 sind abgebrochen; § 8 ist ausgelassen. Das Fehlen von § 8 könnte aber auch damit zu<br />

erklären sein, daß die Reihenfolge von § 7 und § 8 in B vertauscht war, wie es auch in dem Beschwörungskatalog aus<br />

Babylon der Fall ist (s. dazu unten S. 12); § 8 müßte dann auf der vorangehenden Tafel gestanden haben.<br />

Die Lücke am Anfang von Kol. I umfaßt wahrscheinlich 5 (epigraphische) Zeilen, wie ich durch Messungen am Original<br />

ermitteln konnte (der obere Rand der Tafel ist durch den Join am Ende von Kol. VI erkennbar geworden).<br />

Für die Größe der Lücke in unserer Textrekonstruktion von § 7 ergibt sich hieraus, daß sie mindestens eine und maximal<br />

7 Textzeilen enthielt, je nach der Aufteilung des Textes in B (abhängig davon, ob die akkadische Version jeweils eine<br />

eigene Zeile erhielt oder nicht).<br />

28 Berechnet als Summe der Zeilenzahlen von § 7 (wobei die Lücke in B am Anfang von Kol. I mit 7 Zeilen angesetzt<br />

wurde, s. oben Anm. 27) und § 9–18. § 8 ist ausgelassen, § 17 ist in B auf zwei Zeilen verkürzt.<br />

29 Die Zahl 25 ergibt sich aus folgender Berechnung: Exemplar B enthielt 11 <strong>Beschwörungen</strong>, die Tafeln IV, V und<br />

VI der Serie Sa˜g-gig je zwei und Sa˜g-gig Tf. VII wohl 8 <strong>Beschwörungen</strong> (vgl. Finkel, Festschrift Civil, S. 96 f.), also<br />

11+6+8 = 25 <strong>Beschwörungen</strong>. Die Diskrepanz von einer Beschwörung könnte im Bereich der kurzen <strong>Beschwörungen</strong><br />

von Sa˜g-gig Tf. VII liegen.<br />

Wenn diese Rekonstruktion richtig ist, dann gehörten die §§ 1–6 des Compendiums nicht zu der von Exemplar B<br />

repräsentierten Sammlung von <strong>Beschwörungen</strong>.

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