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Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

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4.5. Beschwörung 5 209<br />

vorsieht (máš gaba-ri), und daß das folgende Ritual (§ 6) ein Ersatzbildnis vorschreibt (alan<br />

ní˜g-sa˜g-íl-la), auch dies ein Substitut im magischen Sinne. Von dieser Plazierung ausgehend,<br />

könnte man auch im vorliegenden Text zunächst die Verwendung eines Substituts annehmen,<br />

wenn man voraussetzt, daß innerhalb des Compendiums eine gewisse inhaltliche Ordnung für<br />

die Reihenfolge der <strong>Beschwörungen</strong> gilt. 71<br />

Die Annahme, daß die Taube als Substitut diene, stößt indes auf Schwierigkeiten, vor allem<br />

auf die, daß die ansonsten in Substitutionsritualen übliche Formulierung fehlt, die die Gleichsetzung<br />

des Substituts mit dem Kranken herstellt. Sie ist in § 4 besonders ausführlich (Z. 17 f.):<br />

Der Ziegenbock ist der Ersatz (ní˜g-sa˜g-íl-la) für die Menschheit“, weiter in Z. 19–44. In § 6 ist<br />

”<br />

sie kürzer, doch ausdrücklich formuliert: Sein Bildnis sei vor Utu (Šamaš) der Stellvertreter<br />

”<br />

für ihn (ki-bi-in-˜gar-ra, akkadisch u), sein Bildnis sei vor Utu (Šamaš) der Ersatz (ní˜g-sa˜gíl-la,<br />

akkadisch dinānu) für ihn“ (Z.<br />

pūh˘<br />

50–53, vgl. auch schon Z. 30–33). Da eine entsprechende<br />

Formulierung im vorliegenden Ritual fehlt, wird man die Möglichkeit ausschließen können,<br />

daß die Taube als Substitut des Kranken fungieren soll.<br />

Ihre Funktion läßt sich jedoch etwas genauer beschreiben, wenn wir zwei kurze <strong>Beschwörungen</strong><br />

betrachten, die bei der Freilassung von Vögeln in magischen Ritualen zu<br />

rezitieren sind.<br />

1. In einem assyrischen Ritual zur Investitur des Königs findet sich eine akkadische Beschwörung,<br />

die wohl bei der Freilassung eines Vogels zu rezitieren ist. Sie lautet wie folgt:<br />

17 at-ta iṣṣūr(MUŠEN) šamê(AN-e) bi-nu-ut [ d A-nim]<br />

18 ana-ku a-mi-lu-tu bi-nu-ut d N[in-men-an-na]<br />

19 al-[s]i- ⌈ i ⌉ lú ušandâ(MUŠEN-DÙ) i-ba-a[r-ka]<br />

20 aṣ-ṣur napišta(ZI)-ka-ma ú-kal-lim-k[a nūra]<br />

21 at-ta d Šamši(UTU-ši) u-ṣur n[a-pištī(-ma)]<br />

22 ki-i šá ana iṣṣūri(MUŠEN) an-ni-i na-piš-ta a-[qīšu]<br />

23 ia-a-ši na-piš-ti qí-šá T[U 6 ÉN]<br />

(Meier, AfO 12, 43 Rs. 17–23, wiederholt bei Berlejung, UF 28 [1996] S. 10 und<br />

16. 72 )<br />

17 Beschwörung. Du bist ein Vogel des Himmels, ein Geschöpf [des Anu], 18 ich<br />

bin ein Mensch, ein Geschöpf der N[inmenanna]. 19 Ich rief den Vogelfänger, er<br />

fing [dich]. 20 Ich bewahre (hiermit) dein Leben, lasse dich [das Licht] sehen –<br />

21 bewahre (nun) du, Šamaš, [mein Leben]! 22 Ebenso, wie ich diesem Vogel (hiermit)<br />

das Leben schenke, schenke du mir mein Leben!<br />

Kommentar: Z. 17 und 18 wurden ergänzt nach Ebeling, LKA Nr. 151 Z. 15 f. (s. unten, 2.). –<br />

Die praeteritalen Verbalformen in Z. 20 und 22 verstehe ich als sogenannten Koinzidenzfall.<br />

Vgl. zu diesem Tempusgebrauch in Ritualen Mayer, StPSM 5, S. 183 ff.<br />

Sprecher dieser Beschwörung, die durchweg in der 1. Person gehalten ist, ist der Kranke,<br />

an dem das Ritual vollzogen wird (in diesem Falle der König). In unserem Text (§ 5) ist die<br />

handelnde Person jedoch der Beschwörungspriester, wie ganz allgemein in den Ritualen des<br />

Marduk-Ea-Typs. Dies ist ein wichtiger Unterschied, der auf die verschiedene Struktur der betreffenden<br />

Rituale zurückzuführen sein dürfte. Die Freilassung des Vogels in attā iṣṣūr šamê<br />

71 Zu dieser Frage s. ausführlicher oben S. 20 (<strong>Ein</strong>leitung).<br />

72 Das Zusatzstück K.9276 (vgl. Berlejung, UF 28 [1996] S. 1 mit Anm. 1) ist von W. Schramm angeschlossen worden.

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