25.12.2013 Aufrufe

Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

Ein compendium sumerisch-akkadischer Beschwörungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6 1. <strong>Ein</strong>leitung<br />

die §§ 1–6 enthalten haben. Damit kann A 5 als eine Halbtafel bezeichnet werden, zumal die<br />

§§ 1–6 etwa die Vorderseite von Exemplar A füllen. Die zweite Halbtafel hätte eine in etwa<br />

entsprechende Zeilenzahl aufzuweisen, wenn die <strong>Beschwörungen</strong> von § 17–§ 21 wie in A 16<br />

und A 19 (zum Teil auch in B) nur mit der Anfangszeile zitiert wurden. 10<br />

A 16 (Rm.219 (+) 1905-4-9,3) ist ebenfalls eine fragmentarisch erhaltene sechskolumnige<br />

Tafel. Kol. I setzt mit § 6 : 10 ein. Da diese Stelle nicht weit vom oberen Rand entfernt ist, dürften<br />

nur die ersten neun Zeilen von § 6 fehlen. Wegen der Lücke in § 7 läßt sich die Zeilenzahl<br />

der Kolumne hier nur annähernd bestimmen: sie betrug etwa 85+x Zeilen (setzt man die Lücke<br />

in § 7 mit maximal 7 Zeilen an, so erhält man 92 Zeilen). 11 Für die Rückseite ergeben sich 77<br />

Zeilen 12 bzw. 70 Zeilen 13 ; der Text ist zum Ende der Tafel hin weiträumiger geschrieben. <strong>Ein</strong>e<br />

exakte Ermittlung der gesamten Zeilenzahl von A 16 ist jedoch aus diesen Beobachtungen nicht<br />

möglich.<br />

Allerdings kann man folgende überschlägige Berechnung anstellen: Nach der vorliegenden<br />

Edition enthielten die §§ 6–21 zusammen 418 Zeilen, wenn man die Lücke in § 7 mit 7 Zeilen<br />

ansetzt und berücksichtigt, daß die §§ 17–21 nur mit der Anfangszeile zitiert wurden. Man wird<br />

also die Zeilenzahl von A 16 mit rund 420 ansetzen können.<br />

Somit ist A 16 jedenfalls umfangreicher als Exemplar A 5 , das oben als Halbtafel des Compendiums<br />

klassifiziert wurde. Man wird daher zögern, A 16 als Halbtafel des Compendiums<br />

anzusehen, sondern eher zu der Annahme neigen, daß hier eben nur ein Teil des Compendiums<br />

auf einer Tafel niedergeschrieben wurde.<br />

A 19 (BM 122624) ist ebenfalls das Fragment einer sechskolumnigen Tafel. Die Länge von<br />

Kol. III läßt sich leicht bestimmen, da der untere Rand von Kol. II und III erhalten ist; sie beträgt<br />

82 Zeilen. 14 Auf der Rückseite ergeben sich 88 Zeilen als Kolumnenlänge. 15 Der fehlende Teil<br />

am Anfang der Tafel, d. h. Kol. I und der Anfang von Kol. II, umfaßte also ca. 138 Zeilen und<br />

enthielt somit wahrscheinlich die §§ 5, 6 und 7 sowie den Anfang von § 8. 16 Hierin ergibt sich<br />

eine augenfällige Parallele zu Exemplar A 16 , das ebenfalls nicht mit § 1, sondern erst mit § 6<br />

einsetzt, wie oben gezeigt wurde.<br />

Etwas schwieriger ist es, die Größe der Lücke am Ende von Kol. V und in Kol. VI zu<br />

bestimmen, da wir nicht wissen, wieviele Zeilen in Kol. VI vom Kolophon beansprucht wurden.<br />

Nehmen wir an, daß auch der Schluß der Tafel mit A 16 übereinstimmt, 17 so fehlen – nach<br />

der vorliegenden Edition gerechnet – ca. 87 Zeilen in Kol. V und VI, was durchaus plausibel<br />

erscheint. Wir können also annehmen, daß A 19 den Text von § 5–21 enthielt, wobei die §§ 17–21<br />

nur mit der Anfangszeile zitiert wurden.<br />

eingenommen haben. Daraus ergeben sich 5 · 59 + 49 = 344 Zeilen.<br />

10 Genau 353 Zeilen, nach der vorliegenden Edition gerechnet. Hinzu kommen noch bis zu 7 Zeilen, die der Lücke in<br />

§ 7 entsprechen. <strong>Ein</strong> Umfang von ca. 360 Zeilen ist für eine sechskolumnige Tafel aus Ninive normal.<br />

11 Zur Lücke in § 7 vgl. unten S. 9 zu Exemplar B.<br />

12 Von Kol. IV b 1 ′ = § 10 : 41 bis zu der etwa auf gleicher Höhe stehenden Zeile V 7 ′ = § 13 : 25.<br />

13 Von V 1 ′ = § 13 : 19 bis VI 5 ′ = § 16 : 7.<br />

14 Von § 8 : 33 bis § 9 : 53 einschließlich.<br />

15 Von IV 5 ′ = § 10 : 9 bis V 1 ′ = § 13 : 3 gezählt.<br />

16 Kol. I und II zu je 82 Zeilen angesetzt (wie Kol. III) ergibt 164 Zeilen; davon sind die in Kol. II noch erhaltenen 26<br />

Zeilen abzuziehen: 164 − 26 = 138. Kol. II 1 ′ setzt mit § 8 : 7 ein.<br />

Die Summe der Zeilen von § 5 (25 Z.), § 6 (58 Z.), § 7 (41 + ca. 7 Zeilen für die Lücke, cf. unten S. 9) und des Anfangs<br />

von § 8 (6 Z.) beträgt 137 Zeilen.<br />

17 Das heißt, daß auch in A 19 die §§ 17–21 nur mit den Anfangszeilen zitiert wurden, genau wie in A 16 .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!