15.02.2013 Aufrufe

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

C<br />

Der Schutz einer eingetragenen Marke betrifft nur gleiche oder ähnliche<br />

Zeichen, die für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen im<br />

geschäftlichen Verkehr als Kennzeichen gebraucht werden.<br />

Beispiel: Armins Markenrecht ist nicht verletzt, wenn „Calm Down“ als<br />

Bezeichnung für eine Schlafzimmereinrichtung bei Ikea verwendet wird<br />

(gleiche Bezeichnung, aber andere Ware).<br />

1.1.2 Der Musterschutz<br />

Das Musterschutzrecht ermöglicht es, das Muster („Design“) eines Produkts,<br />

also seine äußere Gestalt (zB Form, Farbe, Kontur, Material, Oberflächenstruktur)<br />

schützen zu lassen.<br />

Der Musterschutz entsteht, wenn das Design beim österreichischen Patentamt<br />

vorgelegt und angemeldet wird. Wie beim Markenschutz hat auch<br />

der Musterinhaber ab dem Tag der Anmeldung das ausschließliche Recht,<br />

das geschützte Muster zu benutzen. Dritte dürfen das Muster ohne Zustimmung<br />

des Inhabers nicht nutzen. Bei Verletzung des Musterschutzrechts<br />

stehen dem Inhaber Ansprüche auf Zahlung eines angemessenen Entgelts<br />

sowie Schadenersatz und Unterlassung zu.<br />

1.1.3 Das Patentrecht<br />

1.1.2 Der Musterschutz<br />

Auch Erfindungen können rechtlich geschützt werden. Der Erfinder kann<br />

dafür ein Patent beim Patentamt anmelden.<br />

Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus, durch die eine<br />

technische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein, muss die<br />

Erfindung neu sein. Als neu gilt eine Erfindung, wenn sie nicht zum<br />

aktuellen Stand der Technik gehört.<br />

Das Patentrecht berechtigt den Patentinhaber, die Erfindung allein zu<br />

gebrauchen. Wenn ein anderer die geschützte Erfindung ohne Zustimmung<br />

des Patentinhabers gebraucht, begeht er eine Patentverletzung. In diesem<br />

Fall hat der Patentinhaber Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgelts,<br />

Schadenersatz und Unterlassung.<br />

Beispiel: Armin entwickelt ein vollkommen neuartiges technisches Verfahren<br />

zur Herstellung seines Entspannungsgetränks. Dieses Verfahren<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!