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16<br />

C<br />

1.2.2 Die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen<br />

Berufung einlegen. Dann entscheidet der Landeshauptmann (als so<br />

genannte „zweite Instanz“), ob man die Gewerbeberechtigung erhält.<br />

1.2.2 Die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein<br />

Unternehmen<br />

Hinter jedem Unternehmen stehen eine oder mehrere Personen, der bzw.<br />

denen das Unternehmen gehört („Unternehmer“). Der bzw. die Unternehmer<br />

müssen sich bei der Unternehmensgründung überlegen, welche<br />

Rechtsform sie für ihr Unternehmen wählen.<br />

Kriterien für die Wahl der geeigneten Rechtsform<br />

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform,<br />

unter der sein Unternehmen betrieben wird, frei entscheiden: Er kann sein<br />

Unternehmen alleine als so genannter Einzelunternehmer betreiben. Er<br />

kann sich auch mit anderen zusammenschließen und eine Gesellschaft<br />

gründen, die das Unternehmen betreibt. Er kann unter den im Gesetz<br />

geregelten Rechtsformen für sein Unternehmen jene wählen, die ihm für<br />

seine Zwecke am besten geeignet erscheint.<br />

Kriterien, die eine große Rolle bei der Wahl der Rechtsform spielen, sind<br />

folgende:<br />

•Welches wirtschaftliche Risiko möchte man beim Betrieb des Unternehmens<br />

eingehen?<br />

• Möchte man das Unternehmen alleine oder gemeinsam mit anderen<br />

betreiben?<br />

• Wie soll das notwendige Kapital für das Unternehmen beschafft werden?<br />

• Will man das Unternehmen selbst führen oder ist es besser, einen<br />

Geschäftsführer in das Unternehmen einzusetzen?<br />

Einzelunternehmer oder Gesellschaft?<br />

Ein Unternehmen kann durch eine einzelne Person betrieben werden. Man<br />

spricht dann von einem Einzelunternehmer.<br />

Der Einzelunternehmer ist in der Regel der Eigentümer des Unternehmens<br />

und führt auch die Geschäfte seines Unternehmens.<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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