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1.6 Zusammenfassung<br />

Zum Abschluss dieses Kapitels haben wir für dich zur Erinnerung und Wiederholung<br />

einige wichtige Begriffe und ihre Bedeutung zusammengestellt:<br />

BEGRIFF<br />

AKTIEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

(AG)<br />

ARBEITSRECHT<br />

BETRIEBSRAT<br />

ENTLASSUNG<br />

GESELLSCHAFT<br />

MIT<br />

BESCHRÄNKTER<br />

HAFTUNG (GMBH)<br />

GESELLSCHAFTS-<br />

RECHT<br />

GEWERBERECHT<br />

IMMATERIAL-<br />

GÜTERRECHT<br />

1.6 Zusammenfassung<br />

BEDEUTUNG<br />

Ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische<br />

Person). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind durch ihre Aktien an<br />

der Gesellschaft beteiligt und haften nicht persönlich für die Ver-<br />

bindlichkeiten. Die Gesellschaft selbst ist Eigentümerin des Gesell-<br />

schaftsvermögens: nur sie haftet für ihre Verbindlichkeiten.<br />

Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

(Arbeitsverhältnis), das durch die persönliche und oft auch wirt-<br />

schaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers geprägt ist. Davon<br />

zu unterscheiden ist der freie Dienstvertrag, der grundsätzlich<br />

nicht den Schutzbestimmungen des Arbeitrechts unterliegt.<br />

Ist ein Organ der Arbeitnehmerschaft in einem Betrieb, das mit<br />

einer Reihe von Mitbestimmungsrechten ausgestattet ist.<br />

Die Entlassung (Auflösung aus wichtigem Grund) ist die einseitige<br />

Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie ist<br />

an das Vorliegen eines wichtigen Grundes geknüpft.<br />

Ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische<br />

Person). Die Gesellschafter der GmbH sind durch Anteile am<br />

Stammkapital beteiligt und haften nicht persönlich für die Ver-<br />

bindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH, nicht ihre Gesell-<br />

schafter, ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens: nur sie<br />

selbst haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

Regelt Zusammenschlüsse von zwei oder mehreren Personen, die<br />

sich zur Verfolgung gemeinschaftlicher Ziele zusammenschließen.<br />

Unterwirft den Antritt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit<br />

bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Wer ein Gewerbe aus-<br />

üben und betreiben möchte, muss die in der Gewerbeordnung<br />

vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Schützt immaterielle Güter wie Marken, Muster, Erfindungen und<br />

schöpferische Werke. Der Inhaber eines solchen Rechts kann<br />

andere von der Nutzung des immateriellen Guts ausschließen.<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

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