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34<br />

C<br />

1.4.2 Das Individualarbeitsrecht<br />

Wir wollen uns in den nächsten beiden Punkten das Individual- und das<br />

Kollektivarbeitsrecht jeweils im Detail ansehen.<br />

1.4.2 Das Individualarbeitsrecht<br />

Das Individualarbeitsrecht betrifft den Arbeitsvertrag zwischen dem<br />

einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Diese gesetzlichen<br />

Regelungen sind zwingend. Das heißt, dass sie nicht durch einen Vertrag<br />

zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden können! Das Gesetz<br />

sieht Mindestleistungen des Arbeitgebers und Höchstleistungen des Arbeitnehmers<br />

vor.<br />

Der Schutz des Arbeitnehmers durch Individualarbeitsrecht ist vielfältig.<br />

Zwei besonders wichtige Aspekte, der Bestandschutz des Arbeitsvertrags<br />

und die Begrenzung des Arbeitsumfangs, sollen hier näher erläutert werden.<br />

Der Schutz des Arbeitnehmers vor bzw. bei Beendigung des Arbeitsvertrages<br />

durch den Arbeitgeber (Bestandschutz des Arbeitsvertrags) zählt zu<br />

den wichtigsten Teilen des Arbeitsrechts in der Wirtschaftspraxis! Die<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber hat oft schwerwiegende<br />

wirtschaftliche und auch psychologische Folgen für den Arbeitnehmer.<br />

Durch das Arbeitsrecht soll die Bestandskraft von Arbeitsverträgen<br />

erhöht werden. Mit anderen Worten soll der Arbeitnehmer bei<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber besonders<br />

geschützt werden (Bestandschutz).<br />

Arbeitsverhältnisse können auf unterschiedliche Art beendet werden:<br />

Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

Unbefristete Arbeitsverträge können auch durch beiderseitige Vereinbarung<br />

beendet werden (einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages).<br />

Außerdem können Arbeitsverträge einseitig beendet werden: Die einseitige<br />

Beendigung erfolgt entweder durch Kündigung (nur unter Einhaltung<br />

einer Frist und zu bestimmten Zeitpunkten, aber ohne Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes) oder durch die Entlassung bzw. vorzeitigen Austritt<br />

(ohne Einhaltung einer Frist und zu jedem Zeitpunkt, aber unter Angabe<br />

eines wichtigen Grundes).<br />

Befristete Arbeitsverträge enden durch Zeitablauf, Arbeitsverträge enden<br />

auch durch den Tod des Arbeitnehmers (normalerweise nicht aber beim<br />

Tod des Arbeitgebers!).<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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