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C<br />

6 LÖSUNGEN<br />

6 Lösungen<br />

ARBEITSBLATT 1 – Der Schutz der Erfindung<br />

1. Sie entwickeln den Plan für einen neuartigen Staubsauger. Mit Hilfe<br />

einer speziellen Wasserstrahltechnik kann dieser Staubsauger Teppiche<br />

besser reinigen als alle bisherigen Staubsauger. Diese Erfindung möchten<br />

Sie auf den Markt bringen! Der Staubsauger soll unter dem Namen<br />

„Terminator X“ beworben und verkauft werden. Sie hoffen, dass Ihnen<br />

keiner zuvorkommt!<br />

Wie können Sie Ihre Erfindung schützen?<br />

In diesem Fall handelt es sich zunächst um eine „Erfindung“ im Sinne des<br />

Patentrechts. Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus,<br />

durch die eine technische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein,<br />

muss die Erfindung unter anderem neu sein. Eine Erfindung gilt als neu,<br />

wenn sie nicht zum aktuellen Stand der Technik gehört. Das Patentrecht<br />

berechtigt den Patentinhaber, die Erfindung ausschließlich zu gebrauchen.<br />

Die Bezeichnung „Terminator X“ könnte in weiterer Folge als Marke<br />

geschützt werden. Eine Marke ist eine Bezeichnung für ein Produkt. Unter<br />

dieser Bezeichnung wird das Produkt auf dem Markt angeboten und<br />

bekannt gemacht. Marken können rechtlich geschützt werden.<br />

2. Ist eine Registrierung für den betreffenden Schutz erforderlich?<br />

Das Patentrecht entsteht durch Anmeldung der Erfindung beim österreichischen<br />

Patentamt.<br />

Das Markenrecht entsteht durch Registrierung. Die Registrierung erfolgt<br />

durch Eintragung der Marke in das Markenregister beim österreichschen<br />

Patentamt. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, für welche<br />

Waren oder Dienstleistungen die beantragte Marke genutzt werden<br />

soll. Wird eine Marke mehrfach angemeldet, wird sie nur für denjenigen<br />

registriert, der sie zuerst angemeldet hat („Prioritätsprinzip“ oder „first<br />

come, first serve“).<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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