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12<br />

C<br />

1.2 Ein Unternehmen gründen<br />

Kopien dann gegen Bezahlung im Internet. Damit begeht Christian eine<br />

Urheberrechtsverletzung. Armin kann Christian auf Unterlassung, auf<br />

Zahlung eines angemessenen Entgelts und auf Schadenersatz klagen.<br />

Außerdem muss Christian Armin das zahlen, was er durch den Vertrieb der<br />

Lieder im Internet verdient hat.<br />

1.2 Ein Unternehmen gründen<br />

Die gesetzliche Definition eines Unternehmens finden wir in § 1 Absatz<br />

2 im Konsumentenschutzgesetz (KSchG):<br />

Ein Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger<br />

wirtschaftlicher Tätigkeit – gleichgültig ob sie auf Gewinn<br />

ausgerichtet ist oder nicht.<br />

Vom Unternehmensbegriff zu unterscheiden ist der Begriff des Kaufmanns<br />

nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die gesetzliche Definition des<br />

Kaufmanns finden wir in § 1 ff HGB. Der Kaufmannsbegriff ist viel enger<br />

als der Unternehmensbegriff: Jeder Kaufmann ist Unternehmer, aber nicht<br />

jeder Unternehmer ist auch Kaufmann.<br />

Der Begriff des Kaufmanns nach HGB<br />

Einzelkaufmann<br />

ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Beim Kaufmannsbegriff ist einerseits<br />

entscheidend die Zugehörigkeit zu den in § 1 HGB aufgezählten Handelsgewerbe.<br />

Fällt ein Gewerbe nicht unter diese Aufzählung (zB diverse<br />

Dienstleistungsgewerbe), dann kommt es auf die Größe des Betriebs und<br />

auf die Eintragung im Firmenbuch an.<br />

Kaufmann kraft Rechtsform<br />

sind vor allem Aktiengesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung. Diese Gesellschaften sind Kaufleute im Sinne des HGB, unabhängig<br />

von deren Betriebsgröße und unabhängig von der Art des Gewerbes!<br />

Der Kaufmannsbegriff des HGB ist unnötig kompliziert und nicht mehr zeitgemäß!<br />

Daher wird das HGB überarbeitet. Es liegt bereits ein Entwurf für ein<br />

neues Gesetz vor, in dem es nicht mehr darauf ankommen wird, ob jemand<br />

Kaufmann ist oder nicht. Dieses Gesetz soll nicht mehr Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) sondern Unternehmensgesetzbuch (UGB) heißen und wird auf alle<br />

„Unternehmer“ anzuwenden sein! Das neue Unternehmensgesetzbuch<br />

wird das Handelsgesetzbuch voraussichtlich ab 1.1.2006 ablösen.<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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