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1.4.1 Das Arbeitsverhältnis<br />

Daher werden die Schutzvorschriften des Arbeitsrechts, bei denen es um<br />

die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers geht, auf den freien<br />

Dienstvertrag nicht angewendet.<br />

Das Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer zweiseitig schützen.<br />

Der zweifache Schutz der Arbeitnehmer<br />

Das Individualarbeitsrecht<br />

Dieses befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen<br />

Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber (Arbeitsvertrag).<br />

Das Kollektivarbeitsrecht<br />

Dieses umfasst branchenübergreifende Regelungen und Vereinbarungen<br />

(Arbeitsverfassungsgesetz und Kollektivvertrag) oder Vereinbarungen für<br />

einen ganzen Betrieb (Betriebsvereinbarung). Von diesen profitiert nicht<br />

nur ein einzelner, sondern eine Vielzahl (also das „Kollektiv“) von Arbeitnehmern.<br />

ARBEITS-<br />

VERFASSUNGSGESETZ<br />

(Parlament)<br />

KOLLEKTIVVERTRAG<br />

(Sozialpartner)<br />

BETRIEBS-<br />

VEREINBARUNG<br />

(Betriebsrat& Arbeitgeber)<br />

ARBEITS-<br />

VERTRAG<br />

(Arbeitnehmer<br />

& Arbeitgeber)<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

33

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