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18<br />

C<br />

1.2.2 Die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen<br />

Gründe für eine Gesellschaftsgründung<br />

Arbeitsteilung<br />

Jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten und Stärken. Durch das<br />

Gründen einer Gesellschaft kann jeder das tun und einbringen, was er am<br />

besten kann.<br />

Kapitalbeschaffung und -vermehrung<br />

Meistens können mehrere Personen auch mehr Kapital aufbringen. Während<br />

Dienstleistungsbetriebe (zB Partnerbörse „Love.at“ im Internet) oft<br />

mit relativ wenig Kapital begonnen werden können, braucht man für<br />

einen Produktionsbetrieb (zB zur Herstellung eines Erfrischungsgetränks)<br />

ein großes Startkapital (für das Grundstück und das Gebäude, für die Produktionsmaschinen,<br />

für die zahlreichen Arbeiter und Angestellten sowie<br />

Rohstoffe zur Dosen- und Getränkherstellung etc.).<br />

Risikobegrenzung und -streuung<br />

Durch eine Gesellschaftsgründung ist es möglich, dass die Gesellschafter<br />

der Gesellschaft nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens zur Verfügung<br />

stellen (zB Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an die Gesellschaft<br />

als „Einlage“). Es kann eine Gesellschaftsform gewählt werden, bei<br />

der die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der<br />

Gesellschaft haften (zB Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH).<br />

Beispiel: Armin, Barbara und Christian, die sich als Gesellschafter gefunden<br />

haben, stehen nun vor der Frage, welche Gesellschaftsform gewählt<br />

werden soll („Frage der Rechtsformwahl“).<br />

Das österreichische Recht bietet verschiedene Gesellschaftsformen für<br />

Unternehmen zur Auswahl an.<br />

Die wichtigsten Gesellschaftsformen für Unternehmen in Österreich<br />

Personengesellschaften<br />

Personengesellschaften zeichnen sich nach dem gesetzlichen Leitbild durch<br />

eine geringe Anzahl von Gesellschaftern aus. Die Stellung als Gesellschafter<br />

ist grundsätzlich nicht auf andere übertragbar und nicht vererblich. Zu den<br />

Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und<br />

die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Eingetragenen Erwerbsgesellschaften<br />

(EEG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR).<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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