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ARBEITSBLATT 3 – Arbeitsrecht<br />

6 Lösungen<br />

1.<br />

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

in diesem Fall.<br />

1. Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Diese Auflösung<br />

des Vertrages ist nicht an das Vorliegen eines bestimmten Grundes<br />

geknüpft. Auch sind dabei keine besonderen Fristen einzuhalten. In<br />

unserem Fall wäre aber erforderlich, dass der Arbeitnehmer zustimmt.<br />

2. Die Kündigung des Arbeitnehmers. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

ist eine Form der einseitigen Beendigung. Eine Zustimmung des<br />

Arbeitnehmers ist hier nicht erforderlich. Ebenso wenig ist das Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes erforderlich. Allerdings ist die Kündigung<br />

beschränkt auf bestimmte Kündigungstermine. Im Zweifel gilt Quartalskündigung.<br />

Außerdem ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist erforderlich.<br />

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Ausspruch der<br />

Kündigung und dem Kündigungstermin (= dem Ende des Arbeitsverhältnisses).<br />

Die Kündigungsfrist beträgt zumindest sechs Wochen. Diese<br />

Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer des Arbeitsvertrages<br />

(ab dem 2. Dienstjahr zwei Monate, ab dem 5. Dienstjahr drei Monate).<br />

Daher wäre vorab zu klären, wie lange die Kündigungsfrist bei diesem<br />

betreffenden Arbeitnehmer ist und welcher Kündigungstermin<br />

vorgesehen ist.<br />

3. Die Entlassung (Auflösung aus wichtigem Grund) ist die einseitige Auflösung<br />

des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie ist an das Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes geknüpft. Sie kann grundsätzlich jederzeit<br />

erfolgen. Die Entlassung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund<br />

vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber<br />

unzumutbar macht. Die praktisch wichtigsten Entlassungsgründe<br />

sind: Beharrliche oder schwere Pflichtverletzung, schuldhafte dienstliche<br />

Vertrauensunwürdigkeit, schuldhafte Abwesenheit vom Arbeitsplatz<br />

durch erhebliche Zeit und dauernde Unfähigkeit. Jede gerechtfertigte<br />

Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis am Entlassungstag.<br />

Auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung entfällt ab diesem<br />

Zeitpunkt.<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

61

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