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20<br />

C<br />

Grundlage der Gesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag („Satzung“).<br />

Dabei handelt es sich um einen Vertrag, den die Gesellschafter untereinander<br />

abschließen. Durch diesen Vertrag entstehen für sämtliche<br />

Gesellschafter Rechte und Pflichten.<br />

Im Gesellschaftsvertrag kann zB geregelt sein, wie der Gewinn unter den<br />

Gesellschaftern aufgeteilt wird und wer zur Führung der Geschäfte der<br />

Gesellschaft berechtigt ist. Die Gesellschafter sind beim Abschluss des<br />

Gesellschaftsvertrags bei vielen Entscheidungen an Gesetze gebunden<br />

und können die betreffenden Fragen nicht frei im Gesellschaftsvertrag vereinbaren.<br />

Bei den Personengesellschaften kann sehr viel durch den<br />

Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Im Kapitalgesellschaftsrecht gibt<br />

es mehr zwingende gesetzliche Vorschriften, die nicht durch den Gesellschaftsvertrag<br />

abgeändert werden können.<br />

Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis in dem wichtige Tatsachen<br />

von Kaufleuten eingetragen werden.<br />

Die Hauptaufgabe des Firmenbuchs ist es, wichtige Tatsachen für den<br />

Geschäftsverkehr offen zu legen. Das Firmenbuch hat somit eine Offenlegungsfunktion<br />

und besteht aus einem Hauptbuch, in dem die Eintragungen<br />

vorgenommen werden und einer Urkundensammlung. In das Firmenbuch<br />

kann jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge fordern. In das Firmenbuch<br />

eingetragen werden zB Firmenbuchnummer, Firma (Name des<br />

Unternehmens), Rechtsform, Sitz und Geschäftsanschrift, Name, Geburtsdatum<br />

des Einzelkaufmanns oder bei einer Gesellschaft der Gesellschafter.<br />

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Gerichten geführt.<br />

Die Personengesellschaften<br />

1.2.2 Die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen<br />

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />

Typisches Merkmal für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist, dass<br />

die Gesellschafter selbst die Geschäfte führen und die Gesellschaft<br />

vertreten. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für<br />

die Schulden der Gesellschaft.<br />

Beispiel: Armin, Barbara und Christian entscheiden sich dafür, eine Offene<br />

Handelsgesellschaft zu gründen. Sie schließen schriftlich einen Gesellschaftsvertrag<br />

ab. Kurz darauf wird die Gesellschaft in das Firmenbuch<br />

eingetragen.<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

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