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1.4 Das Unternehmen und seine Mitarbeiter<br />

Widersprüchliche Interessen beim Betriebsanlagenrecht<br />

• Schutz der Anrainer und Schutz der Umwelt vor Lärm, Geruch, Schmutz<br />

und Abgasen der Betriebsanlagen<br />

• Förderung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch Berücksichtigung<br />

der Interessen der Wirtschaft an der Errichtung von Betriebsanlagen in<br />

Österreich<br />

Das Betriebsanlagenrecht versucht diese Interessen unter einen Hut zu<br />

bringen, indem es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsanlage<br />

errichtet und betrieben werden darf: Werden durch den Betrieb<br />

einer Anlage (zB Fabrik) die Rechte von Anrainern gefährdet oder droht<br />

eine Umweltverschmutzung, so muss die Betriebsanlage von der Behörde<br />

bewilligt werden. Die Behörde kann auch bestimmte Auflagen erteilen,<br />

mit denen sie den Unternehmer dazu verpflichtet, geeignete Vorkehrungen<br />

zu treffen, um die Belästigung der Anrainer zu minimieren oder eine<br />

Umweltverschmutzung zu unterbinden.<br />

Das Betriebsanlagenrecht ist Bestandteil der Gewerbeordnung.<br />

1.4 Das Unternehmen und seine Mitarbeiter<br />

1.4.1 Das Arbeitsverhältnis<br />

Das Arbeitsrecht ist vom Prinzip des Arbeitnehmerschutzes geprägt.<br />

Weil die Arbeitgeber wirtschaftlich überlegen sind, werden die Arbeitnehmer<br />

durch verschiedenste Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts geschützt.<br />

Es gibt kein einheitliches Gesetz, das umfassend alle Fragen des<br />

Arbeitsrechts regelt. Das österreichische Arbeitsrecht verteilt sich auf rund<br />

100 verschiedene Einzelgesetze.<br />

Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt<br />

das Arbeitsrecht. Unter einem Arbeitsverhältnis wird allgemein eine<br />

Tätigkeit in persönlicher und auch wirtschaftlicher Abhängigkeit verstanden.<br />

Im Arbeitsrecht geht es um die zwischen Arbeitnehmern<br />

und Arbeitgebern bestehenden Rechte und Pflichten. Insbesondere<br />

geht es darum, zu vermeiden, dass der Arbeitgeber seine typische<br />

wirtschaftliche Überlegenheit zum Nachteil des Arbeitnehmers ausnützt.<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

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