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fenen Arbeitnehmer ist als der Kollektivvertrag. Der Arbeitnehmer darf im<br />

Einzelvertrag nicht ungünstiger behandelt werden als im Kollektivertrag.<br />

Auch auf der Ebene eines einzelnen Betriebs spielt das Kollektivarbeitsrecht<br />

eine Rolle. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Betriebsverfassungsrecht“.<br />

Das Betriebsverfassungsrecht stärkt den Arbeitnehmer<br />

eines Betriebs gegenüber ihrem Arbeitgeber dadurch, dass ihnen<br />

das Gesetz ermöglicht, einen Betriebsrat zu gründen.<br />

Der Betriebsrat ist ein Organ der Arbeitnehmerschaft in einem<br />

Betrieb. Die Mitglieder des Betriebrates werden von der Arbeitnehmerschaft<br />

eines Betriebes gewählt. Der Betriebsrat ist mit einer<br />

Reihe von Mitbestimmungsrechten ausgestattet.<br />

Besonders wichtig ist das Recht des Betriebsrates, eine Betriebsvereinbarung<br />

mit dem Betriebsinhaber abzuschließen. In der Betriebsvereinbarung<br />

können auf der Ebene des einzelnen Betriebs Arbeitsbedingungen<br />

für alle Arbeitnehmer des betreffenden Betriebs vereinbart werden. Die<br />

Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber<br />

des Betriebs abgeschlossen.<br />

1.5 Das Sozialversicherungsrecht: Vorsorge für den<br />

Arbeitnehmer<br />

In Österreich werden arbeitende Personen, die gleichen Risiken in Bezug<br />

auf Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge ausgesetzt sind,<br />

durch das System der Sozialversicherung zu Risikogemeinschaften zusammengeschlossen.<br />

Arten der Sozialversicherung<br />

1.5 Das Sozialversicherungsrecht<br />

Krankenversicherung<br />

Sie trifft Vorsorge in Versicherungsfällen der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit und der Mutterschaft. Die soziale Krankenversicherung<br />

ist jener Versicherungszweig, von dem die größte Personenanzahl<br />

erfasst ist.<br />

Unfallversicherung<br />

Ihre Aufgabe ist die Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und<br />

Berufkrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für<br />

Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation und Entschädigung nach Arbeitsunfällen<br />

und Berufkrankheiten.<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

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