15.02.2013 Aufrufe

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

38<br />

C<br />

1.4.3 Das Kollektivarbeitsrecht<br />

men, bei deren Vorliegen auch Wochenend- oder Feiertagsarbeit erlaubt<br />

sind!<br />

Urlaubsanspruch<br />

Auch durch die zwingende Regelung des Urlaubsanspruchs wird der<br />

Arbeitsumfang im Ergebnis beschränkt. Der gesetzliche Mindesturlaub<br />

beträgt grundsätzlich 30 Werktage je Arbeitsjahr, ab dem 26. Urlaubsjahr<br />

36 Werktage.<br />

Beschäftigungsverbote – Karenzansprüche<br />

Der zulässige Arbeitumfang wird bei bestimmten Personengruppen<br />

besonders eingeschränkt. Für Jugendliche gelten zB bestimmte Verwendungsschutzbestimmungen,<br />

für Kinder und grundsätzlich auch für werdende<br />

bzw. stillende Mütter besteht überhaupt ein Beschäftigungsverbot.<br />

Von besonderer praktischer Bedeutung ist auch der Anspruch auf Karenzurlaub<br />

von Müttern und Vätern. Für den Karenzurlaub ist die Zustimmung<br />

des Arbeitgebers nicht nötig.<br />

1.4.3 Das Kollektivarbeitsrecht<br />

Das Kollektivarbeitsrecht folgt dem Gedanken „gemeinsam sind wir stärker“.<br />

In diesem Bereich haben vor allem Interessenvertretungen große<br />

Bedeutung. Um den Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen, werden branchenübergreifende<br />

und betriebsübergreifende Vereinbarungen getroffen.<br />

Besonders wichtig für die wirtschaftliche Praxis sind Kollektivverträge.<br />

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Interessenvereinigung<br />

der Arbeitnehmer (eine Gewerkschaft oder die Kammer<br />

für Arbeiter und Angestellte) und einer Interessenvereinigung der<br />

Arbeitgeber (vor allem die Wirtschaftskammer Österreich). Im Kollektivvertrag<br />

erfolgte die branchenübergreifende Regelung des Inhalts<br />

der Arbeitsverhältnisse.<br />

Der Kollektivvertrag ist für den einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

unmittelbar verbindlich. Er gilt regelmäßig für eine ganze Branche. Der<br />

Kollektivvertrag kann in diesem Bereich mit einem Gesetz verglichen werden.<br />

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben sich beim Abschluss<br />

des einzelnen Arbeitsvertrags an den Kollektivvertrag zu halten. Von einem<br />

Kollektivvertrag kann in einem einzelnen Arbeitsvertrag nur dann abgewichen<br />

werden, wenn der einzelne Arbeitsvertrag günstiger für den betrof-<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!