15.02.2013 Aufrufe

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

UFS%20ModulCgesamt.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

28<br />

C<br />

Wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte, dann wird er versuchen, seinen<br />

Anteil an der GmbH zu verkaufen. Das ist grundsätzlich möglich. Der<br />

Verkauf von Anteilen an einer GmbH ist aber formgebunden: Er ist nur<br />

wirksam, wenn er durch Notariatsakt erfolgt. Stirbt ein Gesellschafter, so<br />

fallen seine Anteile in den Nachlass. Wenn es einen Erben gibt, erhält der<br />

Erbe die Geschäftsanteile des verstorbenen Gesellschafters. Der Tod eines<br />

Gesellschafters hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand der GmbH.<br />

Steuerrechtlich ist bei der GmbH Folgendes besonders wichtig: Die<br />

GmbH zahlt einheitlich 25 % Körperschaftsteuer. Darüber hinaus ist sie<br />

verpflichtet, 25 % des ausgeschütteten Gewinns an Kapitalertragsteuer<br />

einzubehalten und an das für die GmbH zuständige Betriebsfinanzamt<br />

abzuführen.<br />

Die Aktiengesellschaft (AG)<br />

1.2.2 Die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen<br />

Eine AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei<br />

der die Gesellschafter (Aktionäre) durch ihre Aktien an der Gesellschaft<br />

beteiligt sind. Die Gesellschafter einer AG haften nicht persönlich<br />

für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Aktiengesellschaft<br />

ist als juristische Person Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens:<br />

nur sie haftet für ihre Verbindlichkeiten.<br />

Die AG benötigt ein Grundkapital von mindestens 70.000,- €. Das Aktiengesetz<br />

enthält wichtige Bestimmungen, die die Aufbringung und Sicherung<br />

des Grundkapitals regeln. Das Grundkapital wird in Aktien eingeteilt;<br />

die Summe der Aktiennennbeträge ergibt somit die Höhe des Grundkapitals.<br />

Die Gründung einer AG ist komplizierter als die anderer Gesellschaften.<br />

Grundlage der Gesellschaft ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags<br />

(„Satzung“) unter den Gründern der Gesellschaft. Die meisten<br />

Bestimmungen des Aktienrechts sind zwingendes Recht. Sie können<br />

daher nicht durch den Gesellschaftsvertrag abgeändert werden. Ist der<br />

Gesellschaftsvertrag einmal abgeschlossen, muss man damit zum Notar<br />

gehen, der den Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.<br />

Auch die AG ist eine juristische Person und kann selbst Trägerin von Rechten<br />

und Pflichten sein. Man kann zB bei einer AG angestellt sein oder man<br />

kann einer AG Geld schulden. Die AG kann aber nicht selbst handeln,<br />

denn sie ist ja nur eine Konstruktion des Rechts. Die AG handelt durch ihre<br />

vertretungsbefugten Organe (Vorstand). Die Organe der AG sind der Vorstand,<br />

der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung und der Abschlussprüfer.<br />

UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN | Modul C | Kapitel 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!