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1.2.1 Wer darf wie als Unternehmer tätig werden?<br />

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um ein<br />

Gewerbe auszuüben?<br />

Um ein Gewerbe auszuüben, muss man bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes<br />

• Man muss gewerberechtlich handlungsfähig sein (d.h., eine volljährige,<br />

geistig uneingeschränkt handlungsfähige Person sein).<br />

• Man muss unbescholten sein (d.h. keine Straftaten begangen haben,<br />

für die eine Freiheitsstrafe von über drei Monaten verhängt wurde).<br />

• Außerdem muss man entweder die österreichische Staatsbürgschaft,<br />

die Staatsangehörigkeit eines anderen europäischen Mitgliedstaates<br />

oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums (zB Norwegen,<br />

Island, Lichtenstein) besitzen.<br />

Die Ausübung jedes Gewerbes muss bei der zuständigen Behörde angemeldet<br />

werde.<br />

Anmeldung bei der Behörde heißt, dass die Behörde verständigt<br />

wird, dass nun ein bestimmtes Gewerbe ausgeübt wird. Gemeldet<br />

werden muss, welches Gewerbe ausgeübt wird, und wo dieses ausgeübt<br />

werden soll.<br />

Wer die Anmeldung unterlässt, macht sich strafbar (Geldstrafe bis zu<br />

3.600,- €). Bei der Anmeldung müssen diverse Unterlagen (zB Personalausweis,<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis) und bei einem reglementierten<br />

Gewerbe auch ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden. Bei manchen<br />

reglementierten Gewerben ist zusätzlich noch eine Zuverlässigkeitsprüfung<br />

erforderlich (sensible Gewerbe).<br />

Erfüllt man die entsprechenden Voraussetzungen, dann erhält man von<br />

der Behörde eine Gewerbeberechtigung. Derjenige, der über die Gewerbeberechtigung<br />

verfügt, heißt Gewerbeinhaber. Eine Gewerbeberechtigung<br />

kann nicht auf andere Personen übertragen werden!<br />

Bei welcher Behörde erhält man eine Gewerbeberechtigung?<br />

Für das Gewerberecht ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig<br />

(also der Bezirkshauptmann und in größeren Städten der Bürgermeister<br />

bzw. das Magistrat). Wird die Gewerbeberechtigung von der zuständigen<br />

Behörde abgelehnt, kann man gegen die Entscheidung dieser Behörde<br />

Kapitel 5 | Modul C | UNTERNEHMERFÜHRERSCHEIN<br />

C<br />

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