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2.18. Erreichbarkeit von Bushaltestellen<br />

Bushaltestellen sollten für jedermann gut zugänglich sein.<br />

(1) Akteure<br />

- Entscheidungsträger<br />

X Öffentliche Verwaltung<br />

X Verkehrsunternehmen<br />

Erläuterung:<br />

(2) Planungsebene<br />

X Masterplan + pol. Entscheidung<br />

- Marktanalyse<br />

X Systemplanung<br />

X Systembetrieb<br />

Seite 117 von 249<br />

(3) Wirkungen<br />

X Grundversorgung<br />

- Qualitätsverbesserung<br />

- Organisatorische Verbesserung<br />

Die Effizienz einer Bushaltestelle hängt nicht nur von ihrem konkreten Standort ab, sondern<br />

auch von ihrer Ausstattung und Erreichbarkeit. Bushaltestellen sollten insbesondere auch<br />

für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und für Kinderwagen zugänglich sein. Eine<br />

gute Zugänglichkeit ist nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer und ggf. auch<br />

für Personen, die mit dem Pkw zur Bushaltestellen kommen, zu gewährleisten. Die Erreichbarkeit<br />

einer Bushaltestelle bestimmt sich danach, von wie vielen Menschen sie in ihrem Umkreis<br />

fußläufig erreicht werden kann und wie einfach sich der Zugang von anderen Verkehrsmitteln<br />

gestaltet.<br />

Die Dichte des Haltestellennetzes hat Auswirkungen auf die durchschnittliche Fußwegentfernung<br />

zur Haltestelle. Auch die Ausstattung, wie zum Beispiel die Beleuchtung, die Breite<br />

des Gehwegs und Wetterschutzeinrichtungen wirken sich auf die Zugangsqualität aus<br />

(HITRANS 2005c). Die Distanz zur Bushaltestelle sollte nicht mehr als 400 Meter (Luftlinie)<br />

betragen, woraus folgt, dass der Abstand zwischen den einzelnen Bushaltestellen ebenfalls<br />

max. 400 Meter betragen sollte. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen<br />

(z. B. hügelige Bereiche, Außenbereiche) variieren. Der optimale Abstand zwischen<br />

den Bushaltestellen stellt einen Kompromiss zwischen den beiden folgenden Aspekten dar:<br />

• Beförderungsgeschwindigkeit des Angebots: Der Nachfrage an bestimmten Standorten<br />

stehen Zeitverluste durch das Halten an zusätzlichen Haltestellen gegenüber,<br />

• Einzugsbereich des Angebots: Die Fußwegzeit vom Ausgangspunkt zur Bushaltestelle<br />

addiert sich mit der nachfolgenden Fahrzeit im Bus zur Gesamtreisezeit.<br />

Haltestellen können so eingerichtet sein, dass sie in erster Linie für Fußgänger zugänglich<br />

sind, aber auch so, dass sie die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ermöglichen. Dies<br />

wird vom Standort und den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängen. Bei regionalen Verknüpfungen<br />

bietet sich die Einrichtung von Parkplätzen für Fahrräder und/oder Pkw an. Die<br />

Ausstattung und die Anzahl der Plätze ist auf die spezifische Nachfrage anzupassen. Dabei ist<br />

zu berücksichtigen, dass solche Einrichtungen mehr Nachfrage generieren können, insbesondere<br />

dann, wenn der Standort gut gewählt und die vorhandenen Einrichtungen qualitativ<br />

hochwertig sind. Wenn beispielsweise die Integration von Fahrrad und ÖPNV angestrebt<br />

wird, sind die entsprechenden Abstellplätze möglichst nah an der Bushaltestelle einzurichten,<br />

so dass die Radfahrer die Bushaltestelle ohne große Umwege erreichen können.

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