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2.18. Erreichbarkeit von Bushaltestellen<br />
Bushaltestellen sollten für jedermann gut zugänglich sein.<br />
(1) Akteure<br />
- Entscheidungsträger<br />
X Öffentliche Verwaltung<br />
X Verkehrsunternehmen<br />
Erläuterung:<br />
(2) Planungsebene<br />
X Masterplan + pol. Entscheidung<br />
- Marktanalyse<br />
X Systemplanung<br />
X Systembetrieb<br />
Seite 117 von 249<br />
(3) Wirkungen<br />
X Grundversorgung<br />
- Qualitätsverbesserung<br />
- Organisatorische Verbesserung<br />
Die Effizienz einer Bushaltestelle hängt nicht nur von ihrem konkreten Standort ab, sondern<br />
auch von ihrer Ausstattung und Erreichbarkeit. Bushaltestellen sollten insbesondere auch<br />
für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und für Kinderwagen zugänglich sein. Eine<br />
gute Zugänglichkeit ist nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer und ggf. auch<br />
für Personen, die mit dem Pkw zur Bushaltestellen kommen, zu gewährleisten. Die Erreichbarkeit<br />
einer Bushaltestelle bestimmt sich danach, von wie vielen Menschen sie in ihrem Umkreis<br />
fußläufig erreicht werden kann und wie einfach sich der Zugang von anderen Verkehrsmitteln<br />
gestaltet.<br />
Die Dichte des Haltestellennetzes hat Auswirkungen auf die durchschnittliche Fußwegentfernung<br />
zur Haltestelle. Auch die Ausstattung, wie zum Beispiel die Beleuchtung, die Breite<br />
des Gehwegs und Wetterschutzeinrichtungen wirken sich auf die Zugangsqualität aus<br />
(HITRANS 2005c). Die Distanz zur Bushaltestelle sollte nicht mehr als 400 Meter (Luftlinie)<br />
betragen, woraus folgt, dass der Abstand zwischen den einzelnen Bushaltestellen ebenfalls<br />
max. 400 Meter betragen sollte. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen<br />
(z. B. hügelige Bereiche, Außenbereiche) variieren. Der optimale Abstand zwischen<br />
den Bushaltestellen stellt einen Kompromiss zwischen den beiden folgenden Aspekten dar:<br />
• Beförderungsgeschwindigkeit des Angebots: Der Nachfrage an bestimmten Standorten<br />
stehen Zeitverluste durch das Halten an zusätzlichen Haltestellen gegenüber,<br />
• Einzugsbereich des Angebots: Die Fußwegzeit vom Ausgangspunkt zur Bushaltestelle<br />
addiert sich mit der nachfolgenden Fahrzeit im Bus zur Gesamtreisezeit.<br />
Haltestellen können so eingerichtet sein, dass sie in erster Linie für Fußgänger zugänglich<br />
sind, aber auch so, dass sie die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ermöglichen. Dies<br />
wird vom Standort und den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängen. Bei regionalen Verknüpfungen<br />
bietet sich die Einrichtung von Parkplätzen für Fahrräder und/oder Pkw an. Die<br />
Ausstattung und die Anzahl der Plätze ist auf die spezifische Nachfrage anzupassen. Dabei ist<br />
zu berücksichtigen, dass solche Einrichtungen mehr Nachfrage generieren können, insbesondere<br />
dann, wenn der Standort gut gewählt und die vorhandenen Einrichtungen qualitativ<br />
hochwertig sind. Wenn beispielsweise die Integration von Fahrrad und ÖPNV angestrebt<br />
wird, sind die entsprechenden Abstellplätze möglichst nah an der Bushaltestelle einzurichten,<br />
so dass die Radfahrer die Bushaltestelle ohne große Umwege erreichen können.