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Hintergrundinformationen: Marktordnungsformen<br />

Die jeweilige Marktordnungsform und der politische Auftrag der jeweils zuständigen ÖPNV-<br />

Behörde haben einen starken Einfluss auf die Vertragsgestaltung. Im Folgenden sind die drei<br />

wichtigsten Marktordnungsformen dargestellt:<br />

Regulierung durch die öffentliche Hand: In einem regulierten Markt legt die zuständige<br />

Verwaltung die Pflichten des Verkehrsunternehmens fest. Im Rahmen dieser vorgegebenen<br />

Regelungen stellt der Vertrag ein effektives Instrument zum Management<br />

des ÖPNV-Angebots dar. Behörden, die Privatunternehmen mit der Erbringung des<br />

ÖPNV-Angebots beauftragen, müssen im Allgemeinen gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren<br />

durchführen, wobei insbesondere das EU-Recht zu beachten ist.<br />

Regulierung durch den Markt: Diese Marktordnungsform ist vor allem in Deutschland<br />

gängige Praxis. Dabei wird es als Aufgabe des ÖPNV betrachtet, den Bedarf und<br />

die Erwartungen der Allgemeinheit zu erfüllen. Daher wird die Ausgestaltung nicht dem<br />

Markt überlassen, sondern die zuständige Behörde kümmert sich um die Organisation,<br />

Ausgestaltung und die Überwachung des ÖPNV. Ein großer Anteil der ÖPNV-<br />

Dienstleistungen wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Es gibt jedoch Konzessionen, die<br />

dem Unternehmen das zeitlich begrenzte exklusive Recht zum Betrieb der Linie vermitteln.<br />

Deregulierung marktorientiert: Dies ist zurzeit die Norm in Großbritannien (mit<br />

Ausnahme von London und Nordirland). Kriterium für den Betrieb einer Linie sind allein<br />

betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte des Verkehrsunternehmens. Im Allgemeinen<br />

ist dieser Markt vollkommen dereguliert, d.h. es gibt keine förmlichen Verträge zwischen<br />

der öffentlichen Verwaltung und dem Verkehrsunternehmen. Es gibt jedoch verschiedentlich<br />

informelle Partnerschaften. Auch der Transport Act 2008 [Verkehrsgesetz<br />

2008] erleichterte den Verwaltungsbehörden den Abschluss so genannter „Statutory<br />

Quality Partnerships“ (SQPs) [Qualitätspartnerschaften] und Statutory Quality<br />

Contracts (SQCs) [Qualitätsverträge]. Im Rahmen dieser Vereinbarungen hat das Verkehrsunternehmen<br />

bestimmte Bedingungen zu erfüllen, bei SQPs in Bezug auf einen<br />

Korridor und bei SQCs in Bezug auf ein Gebiet. Gegenwärtig sind in Großbritannien<br />

keine SQCs in Kraft. Die Verkehrsunternehmen sind bei betrieblichen Fragen vollkommen<br />

frei, d.h. sie können zum Beispiel den Linienverlauf und die Tarife frei bestimmen<br />

– es müssen lediglich gewisse Unterrichtungs- und Informationspflichten erfüllt<br />

werden. Die Verkehrsbehörde entscheidet darüber, ob das jeweilige Angebot den<br />

sozialen Erfordernissen genügt oder ob die Verkehre ggf. zu ergänzen sind. In letzterem<br />

Fall stehen der Verkehrsbehörde verschiedene Vertragsarten zur Verfügung, mit denen<br />

die nicht eigenwirtschaftlichen Verkehre organisiert werden.<br />

Die Marktordnungsformen weichen stark voneinander ab, von wettbewerbsorientierten bis hin<br />

zu stark regulierten Formen. Ein fairer Wettbewerbsmarkt erfordert in jedem Fall Transparenz<br />

sowie eine nachhaltige und an den Bedürfnissen des Verkehrsmarktes ausgerichtete Organisationsstruktur,<br />

um monopolartige Zustände zu vermeiden.<br />

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