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Hintergrundinformationen: Marktordnungsformen<br />
Die jeweilige Marktordnungsform und der politische Auftrag der jeweils zuständigen ÖPNV-<br />
Behörde haben einen starken Einfluss auf die Vertragsgestaltung. Im Folgenden sind die drei<br />
wichtigsten Marktordnungsformen dargestellt:<br />
Regulierung durch die öffentliche Hand: In einem regulierten Markt legt die zuständige<br />
Verwaltung die Pflichten des Verkehrsunternehmens fest. Im Rahmen dieser vorgegebenen<br />
Regelungen stellt der Vertrag ein effektives Instrument zum Management<br />
des ÖPNV-Angebots dar. Behörden, die Privatunternehmen mit der Erbringung des<br />
ÖPNV-Angebots beauftragen, müssen im Allgemeinen gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren<br />
durchführen, wobei insbesondere das EU-Recht zu beachten ist.<br />
Regulierung durch den Markt: Diese Marktordnungsform ist vor allem in Deutschland<br />
gängige Praxis. Dabei wird es als Aufgabe des ÖPNV betrachtet, den Bedarf und<br />
die Erwartungen der Allgemeinheit zu erfüllen. Daher wird die Ausgestaltung nicht dem<br />
Markt überlassen, sondern die zuständige Behörde kümmert sich um die Organisation,<br />
Ausgestaltung und die Überwachung des ÖPNV. Ein großer Anteil der ÖPNV-<br />
Dienstleistungen wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Es gibt jedoch Konzessionen, die<br />
dem Unternehmen das zeitlich begrenzte exklusive Recht zum Betrieb der Linie vermitteln.<br />
Deregulierung marktorientiert: Dies ist zurzeit die Norm in Großbritannien (mit<br />
Ausnahme von London und Nordirland). Kriterium für den Betrieb einer Linie sind allein<br />
betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte des Verkehrsunternehmens. Im Allgemeinen<br />
ist dieser Markt vollkommen dereguliert, d.h. es gibt keine förmlichen Verträge zwischen<br />
der öffentlichen Verwaltung und dem Verkehrsunternehmen. Es gibt jedoch verschiedentlich<br />
informelle Partnerschaften. Auch der Transport Act 2008 [Verkehrsgesetz<br />
2008] erleichterte den Verwaltungsbehörden den Abschluss so genannter „Statutory<br />
Quality Partnerships“ (SQPs) [Qualitätspartnerschaften] und Statutory Quality<br />
Contracts (SQCs) [Qualitätsverträge]. Im Rahmen dieser Vereinbarungen hat das Verkehrsunternehmen<br />
bestimmte Bedingungen zu erfüllen, bei SQPs in Bezug auf einen<br />
Korridor und bei SQCs in Bezug auf ein Gebiet. Gegenwärtig sind in Großbritannien<br />
keine SQCs in Kraft. Die Verkehrsunternehmen sind bei betrieblichen Fragen vollkommen<br />
frei, d.h. sie können zum Beispiel den Linienverlauf und die Tarife frei bestimmen<br />
– es müssen lediglich gewisse Unterrichtungs- und Informationspflichten erfüllt<br />
werden. Die Verkehrsbehörde entscheidet darüber, ob das jeweilige Angebot den<br />
sozialen Erfordernissen genügt oder ob die Verkehre ggf. zu ergänzen sind. In letzterem<br />
Fall stehen der Verkehrsbehörde verschiedene Vertragsarten zur Verfügung, mit denen<br />
die nicht eigenwirtschaftlichen Verkehre organisiert werden.<br />
Die Marktordnungsformen weichen stark voneinander ab, von wettbewerbsorientierten bis hin<br />
zu stark regulierten Formen. Ein fairer Wettbewerbsmarkt erfordert in jedem Fall Transparenz<br />
sowie eine nachhaltige und an den Bedürfnissen des Verkehrsmarktes ausgerichtete Organisationsstruktur,<br />
um monopolartige Zustände zu vermeiden.<br />
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